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Document 32019D0095

    Beschluss (GASP) 2019/95 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

    ST/15422/2018/INIT

    ABl. L 19 vom 22.1.2019, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/95/oj

    22.1.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 19/7


    BESCHLUSS (GASP) 2019/95 DES RATES

    vom 21. Januar 2019

    zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen.

    (2)

    Nach dem Tod einer benannten Person stellt der Rat fest, dass der Eintrag dieser Person im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gestrichen werden sollte.

    (3)

    Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    F. MOGHERINI


    (1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).


    ANHANG

    Der Eintrag zu der nachstehend aufgeführten Person wird von der Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gestrichen:

    „150.

    Iosif (Joseph) Davydovich KOBZON“


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