Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32016D1897

    Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1897 des Rates vom 27. Oktober 2016 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    ABl. L 293 vom 28.10.2016, p. 36–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2016/1897/oj

    28.10.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 293/36


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1897 DES RATES

    vom 27. Oktober 2016

    zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP erlassen.

    (2)

    Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien sollten zehn Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen werden.

    (3)

    Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 27. Oktober 2016.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. LAJČÁK


    (1)  ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.


    ANHANG

    Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen:

    Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach den Artikeln 27 und 28

    A.   Personen

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „207.

    Adib Salameh

    (alias Adib Salamah; Adib Salama; Adib Salame; Mohammed Adib Salameh; Adib Nimr Salameh)

    (Image)

    Rang: Generalmajor, stellvertretender Direktor der Direktion Nachrichtendienst der Luftwaffe in Damaskus

    Mitglied der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, nach Mai 2011 im Amt; stellvertretender Direktor der Direktion Nachrichtendienst der Luftwaffe in Damaskus; zuvor Leiter des Nachrichtendienstes der Luftwaffe in Aleppo.

    Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range des ‚Colonel‘ (Oberst) und ranggleiche oder ranghöhere Führungskraft, die nach Mai 2011 im Amt war; bekleidet den Rang des Generalmajors.

    Verantwortlich für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien, da er Militärangriffe in Aleppo geplant und daran teilgenommen und die Festnahme und Inhaftierung von Zivilpersonen angeordnet hat.

    28.10.2016

    208.

    Adnan Aboud Hilweh

    (alias Adnan Aboud Helweh; Adnan Aboud)

    (Image)

    Rang: Brigadegeneral

    Bekleidet den Rang des Brigadegenerals der 155. und 157. Brigade der syrischen Armee, nach Mai 2011 im Amt.

    Als Brigadegeneral der 155. und 157. Brigade ist er für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich; so trägt er die Verantwortung für die Stationierung und den Einsatz von Raketen und chemischen Waffen in Wohnbezirken 2013 und war an Massenverhaftungen beteiligt.

    28.10.2016

    209.

    Jawdat Salbi Mawas

    (alias Jawdat Salibi Mawwas; Jawdat Salibi Mawwaz)

    (Image)

    Rang: Generalmajor

    Bekleidet den Rang des Generalmajors; hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte, nach Mai 2011 im Amt.

    Als hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte ist er für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich; so wurden von Brigaden unter seinem Kommando 2013 Raketen und chemische Waffen in dicht besiedelten Wohnbezirken in Ghouta eingesetzt.

    28.10.2016

    210.

    Tahir Hamid Khalil

    (alias Tahir Hamid Khali; Khalil Tahir Hamid)

    (Image)

    Rang: Generalmajor

    Bekleidet den Rang des Generalmajors, Leiter der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte, nach Mai 2011 im Amt. Als hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen ist er für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich; so wurden von Brigaden unter seinem Kommando 2013 Raketen und chemische Waffen in dicht besiedelten Wohnbezirken in Ghouta stationiert.

    28.10.2016

    211.

    Hilal Hilal

    (alias Hilal al-Hilal)

    (Image)

    Geburtsdatum: 1966

    Mitglied einer regierungsnahen Miliz, der sog. ‚Kataeb al-Baath‘ (Miliz der Baath-Partei). Unterstützt das Regime durch seine Rolle bei der Rekrutierung und der Organisation der Miliz der Baath-Partei.

    28.10.2016

    212.

    Ammar Al-Sharif

    (alias Amar Al-Sharif; Amar Al-Charif; Ammar Sharif; Ammar Charif; Ammar al Shareef; Ammar Sherif; Ammar Medhat Sherif)

    (Image)

     

    Führender syrischer Geschäftsmann, in Syrien im Banken- und Versicherungssektor und im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig. Gründungsmitglied der Byblos Bank Syria, Hauptaktionär von Unlimited Hospitality Ltd und Vorstandsmitglied der Solidarity Alliance Insurance Company und der Al-Aqueelah Takaful Insurance Company.

    28.10.2016

    213.

    Bishr al-Sabban

    (alias Mohammed Bishr Al-Sabban; Bishr Mazin Al-Sabban)

    (Image)

     

    Gouverneur von Damaskus, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Unterstützt das Regime und ist für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich, so unter anderem für diskriminierende Praktiken gegen sunnitische Gemeinschaften in der Hauptstadt.

    28.10.2016

    214.

    Ahmad Sheik Abdul-Qader

    (alias Ahmad Sheikh Abdul Qadir; Ahmad al-Sheik Abdulquader)

    (Image)

     

    Gouverneur von Quneitra, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Früher Gouverneur von Latakia. Unterstützer und Nutznießer des Regimes, auch durch öffentliche Unterstützung der syrischen Streitkräfte und der regimetreuen Miliz.

    28.10.2016

    215.

    Dr. Ghassan Omar Khalaf

    (Image)

     

    Gouverneur von Hama, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Zudem Unterstützer und Nutznießer des Regimes. Steht in enger Verbindung zu Mitgliedern einer regierungsnahen Miliz in Hama, der sog. Hama-Brigade.

    28.10.2016

    216.

    Khayr al-Din al-Sayyed

    (alias Khayr al-Din Abdul-Sattar al-Sayyed; Mohamed Khair al-Sayyed; Kheredden al-Sayyed; Khairuddin as-Sayyed; Khaireddin al-Sayyed; Kheir Eddin al-Sayyed; Kheir Eddib Asayed)

    (Image)

     

    Gouverneur von Idlib, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Nutznießer und Unterstützer des Regimes, auch durch Unterstützung der syrischen Streitkräfte und der regimetreuen Miliz. Steht in Verbindung mit dem Minister für Awqaf (religiöse Stiftungen), Dr. Mohammad Abdul-Sattar al-Sayyed, seinem Bruder.

    28.10.2016“


    Top