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Document 32014D0730

    Durchführungsbeschluss 2014/730/GASP des Rates vom 20. Oktober 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    ABl. L 301 vom 21.10.2014, p. 36–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 21/10/2014

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/730/oj

    21.10.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 301/36


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/730/GASP DES RATES

    vom 20. Oktober 2014

    zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP erlassen.

    (2)

    Angesichts der sehr ernsten Lage sollten 16 Personen und zwei Organisationen in die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

    (3)

    Ferner sollten die Angaben zu drei Personen und einer Organisation in der Liste in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP auf den neuesten Stand gebracht werden.

    (4)

    Im Anschluss an das Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2014 in der Rechtssache T-203/12 (2), Mohamad Nedal Alchaar gegen Rat, sollte Dr. Mohammad Nidal Al-Shaar von der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden.

    (5)

    Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 20. Oktober 2014.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    C. ASHTON


    (1)  ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.

    (2)  Noch nicht veröffentlicht.


    ANHANG

    I.

    Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen:

    A.   Personen

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    1.

    Houmam Jaza'iri

    (alias Humam al-Jazaeri)

    Geboren: 1977

    Minister für Wirtschaft und Außenhandel seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    2.

    Mohamad Amer Mardini

    (alias Mohammad Amer Mardini)

    Geboren: 1959;

    Geburtsort: Damaskus

    Minister für Hochschulbildung seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    3.

    Mohamad Ghazi Jalali

    (alias Mohammad Ghazi al-Jalali)

    Geboren: 1969;

    Geburtsort: Damaskus

    Minister für Kommunikation und Technologie seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    4.

    Kamal Cheikha

    (alias Kamal al-Sheikha)

    Geboren: 1961;

    Geburtsort: Damaskus

    Minister für Wasserressourcen seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    5.

    Hassan Nouri

    (alias Hassan al-Nouri)

    Geburtsdatum: 9.2.1960

    Minister für Verwaltungsaufbau seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    6.

    Mohammad Walid Ghazal

    Geboren: 1951;

    Geburtsort: Aleppo

    Minister für Wohnungswesen und Städtebau seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    7.

    Khalaf Souleymane Abdallah

    (alias Khalaf Sleiman al-Abdullah)

    Geboren: 1960;

    Geburtsort: Deir Ezzor

    Minister für Arbeit seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    8.

    Nizar Wahbeh Yazaji

    (alias Nizar Wehbe Yazigi)

    Geboren: 1961;

    Geburtsort: Damaskus

    Gesundheitsminister seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    9.

    Hassan Safiyeh

    (alias Hassan Safiye)

    Geboren: 1949;

    Geburtsort: Latakia

    Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    10.

    Issam Khalil

    Geboren: 1965;

    Geburtsort: Banias

    Kulturminister seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    11.

    Mohammad Mouti' Mouayyad

    (alias Mohammad Muti'a Moayyad)

    Geboren: 1968;

    Geburtsort: Ariha (Idlib)

    Staatsminister seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    12.

    Ghazwan Kheir Bek

    (alias Ghazqan Kheir Bek)

    Geboren: 1961;

    Geburtsort: Latakia

    Verkehrsminister seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    13.

    Generalmajor Ghassan Ahmed Ghannan

    (alias Generalmajor Ghassan Ghannan, alias Brigadegeneral Ghassan Ahmad Ghanem)

     

    Als Befehlshaber der 155. Raketenbrigade unterstützt er das syrische Regime und ist verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Verantwortlich für den Abschuss von mindestens 25 Scud-Raketen auf verschiedene zivile Ziele zwischen Januar und März 2013. Steht in Verbindung mit Maher al-Assad.

    21.10.2014

    14.

    Oberst Mohammed Bilal

    (alias Oberstleutnant Muhammad Bilal)

     

    Als hochrangiger Offizier im Nachrichtendienst der Luftwaffe unterstützt er das syrische Regime und ist verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Ferner steht er in Verbindung mit dem in die Liste aufgenommenen Scientific Studies Research Centre (SSRC).

    21.10.2014

    15.

    Mohamed Farahat

    (alias Muhammad Farahat)

     

    Vizepräsident für Finanzen und Verwaltung des Unternehmens Tri-Ocean Energy, das vom Rat als Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes in die Liste aufgenommen wurde; daher steht er in Verbindung mit einer in die Liste aufgenommenen Organisation.

    Aufgrund seiner hochrangigen Stellung bei Tri-Ocean Energy ist er für die Tätigkeiten der Organisation in Bezug auf Erdöllieferungen an das Regime verantwortlich.

    21.10.2014

    16.

    Abdelhamid Khamis Abdullah

    (alias Abdulhamid Khamis Abdullah

    alias Hamid Khamis

    alias Abdelhamid Khamis Ahmad Adballa)

     

    Leiter des Unternehmens Overseas Petroleum Trading Company (OPT), das vom Rat als Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes in die Liste aufgenommen wurde. Er koordinierte Erdöllieferungen an das syrische Regime mit dem in die Liste aufgenommenen syrischen staatlichen Erdölunternehmen Sytrol. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes.

    Aufgrund seiner Stellung als höchstrangiger Mitarbeiter der Organisation ist er verantwortlich für ihre Tätigkeiten.

    21.10.2014

    B.   Organisationen

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    1.

    Pangates International Corp Ltd

    (alias Pangates)

    PO Box 8177

    Sharjah Airport International Free Zone

    Vereinigte Arabische Emirate

    Pangates fungiert als Vermittlerin bei der Lieferung von Erdöl an das syrische Regime. Daher ist sie Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes. Ferner steht sie in Verbindung mit dem in die Liste aufgenommenen syrischen Erdölunternehmen Sytrol.

    21.10.2014

    2.

    Abdulkarim Group

    (alias Al Karim for Trade and Industry/Al Karim Group)

    5797 Damaskus

    Syrien

    Mutterunternehmen von Pangates mit operativer Kontrolle über die Organisation. Als solches ist sie Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes. Ferner steht sie in Verbindung mit dem in die Liste aufgenommenen syrischen Erdölunternehmen Sytrol.

    21.10.2014

    II.

    Die Einträge zu den nachstehend aufgelisteten Personen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

    A.   Personen

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    6.

    Muhammad (Image) Dib (Image) Zaytun (Image)

    (alias Mohammed Dib Zeitoun)

    Geburtsdatum: 20. Mai 1951;

    Geburtsort: Damaskus

    Diplomatenpass-Nr. D000001300

    Leiter der Direktion für allgemeine Sicherheit; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten.

    21.10.2014

    33.

    Ayman (Image) Jabir (Image)

    (alias Jaber)

    Geburtsort: Latakia

    Verbündeter des Mahir al-Assad bei der Shabiha-Miliz. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung sowie Koordinierung der Shabiha-Miliz-Gruppen. Auch finanzieller Förderer des Regimes.

    21.10.2014

    50.

    Tarif (Image) Akhras (Image,Image)

    (alias Al Akhras)

    Geburtsdatum: 2. Juni 1951;

    Geburtsort: Homs, Syrien;

    syrische Reisepass-Nr. 0000092405

    Bekannter Geschäftsmann, Nutznießer und Unterstützer des Regimes. Gründer der Akhras Group (Rohstoffe, Handel, Verarbeitung und Logistik) und ehemaliger Vorsitzender der Handelskammer in Homs. Enge Geschäftsbeziehungen zur Familie von Präsident Al-Assad. Mitglied des Vorstands des syrischen Handelskammerverbands. Stellte logistische Unterstützung für das Regime (Busse und Transportfahrzeuge für Panzer) bereit.

    21.10.2014

    B.   Organisationen

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    17.

    Souruh Company

    (alias SOROH Al Cham Company)

    Adresse: Adra Free Zone Area, Damaskus, Syrien;

    Tel: +963-11-5327266;

    Mobil: +963-933-526812;

    +963-932-878282;

    Fax: +963-11-5316396

    E-Mail: sorohco@gmail.com

    Website: http://sites.google.com/site/sorohco

    Die Mehrheit der Aktien des Unternehmens steht direkt oder indirekt im Eigentum von Rami Makhlouf.

    21.10.2014

    III.

    Die nachstehend aufgelistete Person wird aus der Liste in Anhang I Abschnitt A des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen:

    118.

    Dr. Mohammad (

    Image

    ) (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Nidal (

    Image

    ) Al-Shaar (

    Image

    ) (alias Al-Chaar, Al-Sha'ar, Al-Cha'ar).

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