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Document 32013R0735
Council Implementing Regulation (EU) No 735/2013 of 30 July 2013 implementing Regulation (EU) No 101/2011 concerning restrictive measures directed against certain persons, entities and bodies in view of the situation in Tunisia
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 735/2013 des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 735/2013 des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
ABl. L 204 vom 31.7.2013, p. 23–24
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 204 vom 31.7.2013, p. 15–16
(HR)
In force
31.7.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 204/23 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 735/2013 DES RATES
vom 30. Juli 2013
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 4. Februar 2011 die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 erlassen. |
(2) |
Die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 zu drei Personen sollten ersetzt werden, und es sollte eine neue Begründung für die Aufnahme dieser Personen in die Liste angegeben werden. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
L. LINKEVIČIUS
(1) ABl. L 31 vom 5.2.2011, S. 1.
ANHANG
Die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 zu den nachstehend aufgeführten Personen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Gründe |
1. |
Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI |
Tunesier, geboren am 7. Januar 1980 in Sabha (Libyen), Sohn von Yamina SOUIEI, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Inès LEJRI; Wohnsitz: Résidence de l’Étoile du Nord — suite B — 7ème étage — appt. No 25 — Centre urbain du nord — Cité El Khadra — Tunis; Personalausweisnr. 04524472. |
Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Generaldirektor der Société Tunisienne de Banque und ehemaliger Generaldirektor der Banque Nationale Agricole) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen. |
2. |
Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI |
Tunesier, geboren am 2. Dezember 1981 in Tunis, Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI; Personalausweisnr. 04682068. |
Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Präsident Ben Ali) in der Absicht, Dritten unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, mit der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Präsident Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und mit der Mittäterschaft bei der Unterschlagung öffentlicher Finanzmittel Tunesiens durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Präsident Ben Ali). |
3. |
Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB |
Tunesier, geboren am 13. Januar 1959, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI, Generaldirektor eines Unternehmens; Wohnsitz: rue du Jardin — Sidi Bousaid — Tunis; Personalausweisnr. 00400688. |
Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Präsident Ben Ali) in der Absicht, Dritten unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und mit der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen. |