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Document 32013D0660

    Beschluss 2013/660/GASP des Rates vom 15. November 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)

    ABl. L 306 vom 16.11.2013, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/660/oj

    16.11.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 306/17


    BESCHLUSS 2013/660/GASP DES RATES

    vom 15. November 2013

    zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/389/GASP angenommen (1). Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 15. Juli 2014.

    (2)

    Der Rat hat am 9. Juli 2013 den Beschluss 2013/367/GASP angenommen (2), der den Beschluss 2012/389/GASP änderte und den von dem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckten Zeitraum bis zum 15. November 2013 verlängerte.

    (3)

    Der Beschluss 2012/389/GASP sollte geändert werden, um einen neuen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 16. November 2013 bis zum 15. Juli 2014 festzulegen.

    (4)

    EUCAP NESTOR wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses 2012/389/GASP erhält folgende Fassung:

    „(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für die Zeit vom 16. Juli 2012 bis zum 15. November 2013 beläuft sich auf 22 880 000 EUR.

    Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für den Zeitraum vom 16. November 2013 bis zum 15. Juli 2014 beläuft sich auf 11 950 000 EUR.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 15. November 2013.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    R. ŠADŽIUS


    (1)  Beschluss 2012/389/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 40).

    (2)  Beschluss 2013/367/GASP des Rates vom 9. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 189 vom 10.7.2013, S. 12).


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