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Document 32012D0489

    2012/489/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 24. August 2012 zur Änderung der Entscheidung 2007/453/EG hinsichtlich des BSE-Status von Belgien, Österreich, Brasilien, Kolumbien, Kroatien und Nicaragua (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 5860) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 231 vom 28.8.2012, p. 13–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2012/489/oj

    28.8.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 231/13


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 24. August 2012

    zur Änderung der Entscheidung 2007/453/EG hinsichtlich des BSE-Status von Belgien, Österreich, Brasilien, Kolumbien, Kroatien und Nicaragua

    (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 5860)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2012/489/EU)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien bei Tieren. Zu diesem Zweck ist der BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon („Länder oder Gebiete“) durch Einstufung in eine von drei Kategorien je nach BSE-Risiko festzulegen: vernachlässigbares BSE-Risiko, kontrolliertes BSE-Risiko und unbestimmtes BSE-Risiko.

    (2)

    Der Anhang der Entscheidung 2007/453/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 zur Festlegung des BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon nach ihrem BSE-Risiko (2) enthält eine nach dem jeweiligen BSE-Risiko geordnete Liste von Ländern oder Gebieten.

    (3)

    Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) spielt eine führende Rolle bei der Einstufung von Ländern und Gebieten nach deren BSE-Risiko. Die Liste im Anhang der Entscheidung 2007/453/EG trägt der Entschließung Nr. 17 der OIE von Mai 2011 — Anerkennung des BSE-Risikostatus von Mitgliedern — hinsichtlich des BSE-Status von Mitgliedstaaten und Drittländern Rechnung.

    (4)

    Im Mai 2012 nahm die OIE die Entschließung Nr. 16 — Anerkennung des BSE-Risikostatus von Mitgliedstaaten an. In dieser Entschließung wurden das BSE-Risiko von Belgien, Österreich, Brasilien und Kolumbien als vernachlässigbar sowie das BSE-Risiko von Kroatien und Nicaragua als kontrolliert eingestuft. Die Liste im Anhang der Entscheidung 2007/453/EG sollte daher geändert werden, damit sie in Bezug auf die genannten Mitgliedstaaten und Drittländer der Entschließung entspricht.

    (5)

    Die Entscheidung 2007/453/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

    (6)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang der Entscheidung 2007/453/EG wird durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 24. August 2012

    Für die Kommission

    John DALLI

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1.

    (2)  ABl. L 172 vom 30.6.2007, S. 84.


    ANHANG

    „ANHANG

    LISTE DER LÄNDER ODER GEBIETE

    A.   Länder oder Gebiete mit vernachlässigbarem BSE-Risiko

    Mitgliedstaaten

    Belgien

    Dänemark

    Österreich

    Finnland

    Schweden

    EFTA-Länder

    Island

    Norwegen

    Drittländer

    Argentinien

    Australien

    Brasilien

    Chile

    Kolumbien

    Indien

    Neuseeland

    Panama

    Paraguay

    Peru

    Singapur

    Uruguay

    B.   Länder oder Gebiete mit kontrolliertem BSE-Risiko

    Mitgliedstaaten

    Bulgarien, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Vereinigtes Königreich

    EFTA-Länder

    Liechtenstein

    Schweiz

    Drittländer

    Kanada

    Kroatien

    Japan

    Mexiko

    Nicaragua

    Südkorea

    Taiwan

    USA

    C.   Länder oder Gebiete mit unbestimmtem BSE-Risiko

    Länder oder Gebiete, die nicht unter Buchstabe A oder B dieses Anhangs aufgeführt sind.“


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