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Document 32012D0280

2012/280/EU: Beschluss des Rates vom 15. Mai 2012 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque de France

ABl. L 137 vom 26.5.2012, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/280/oj

26.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 137/5


BESCHLUSS DES RATES

vom 15. Mai 2012

zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque de France

(2012/280/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll (Nr. 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 23. März 2012 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banque de France (EZB/2012/5) (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt wurden, geprüft.

(2)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banque de France endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2011. Es ist deshalb erforderlich, externe Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.

(3)

Die Banque des France hat für die Geschäftsjahre 2012 bis 2017 Deloitte & Associés und KPMG SA als ihre externen Rechnungsprüfer und B.E.A.S. und KPMG Audit FS I SAS als deren stellvertretende Rechnungsprüfer ausgewählt.

(4)

Der EZB-Rat hat empfohlen, Deloitte & Associés and KPMG SA gemeinsam als externe Rechnungsprüfer der Banque de France und B.E.A.S. als stellvertretende Rechnungsprüfer für Deloitte & Associés und KPMG Audit FS I SAS als stellvertretende Rechnungsprüfer für KPMG SA für die Geschäftsjahre 2012 bis 2017 zu bestellen.

(5)

Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:

„(4)   Deloitte & Associés und KPMG SA werden als externe Rechnungsprüfer der Banque de France für die Geschäftsjahre 2012 bis 2017 anerkannt.

B.E.A.S. wird als stellvertretender Rechnungsprüfer für Deloitte & Associés und KPMG Audit FS I SAS als stellvertretender Rechnungsprüfer für KPMG SA für die Geschäftsjahre 2012 bis 2017 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 2012.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. VESTAGER


(1)  ABl. C 93 vom 30.3.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69.


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