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Document 32009D0076

    2009/76/EG: Beschluss des Rates vom 20. Januar 2009 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta

    ABl. L 25 vom 29.1.2009, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/76(1)/oj

    29.1.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 25/17


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 20. Januar 2009

    zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta

    (2009/76/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf das dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügte Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 1,

    gestützt auf die Empfehlung EZB/2008/19 der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2008 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Zentralbank von Malta (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden.

    (2)

    Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2008. Daher muss ab dem Geschäftsjahr 2009 ein externer Rechnungsprüfer bestellt werden.

    (3)

    Der EZB-Rat hat empfohlen, die KPMG als externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 zu bestellen.

    (4)

    Der Empfehlung des EZB-Rates sollte Folge geleistet und der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Artikel 1 Absatz 15 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:

    „(15)   KPMG wird als der externe Rechnungsprüfer der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 anerkannt.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird der EZB mitgeteilt.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 20. Januar 2009.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. KALOUSEK


    (1)  ABl. C 322 vom 17.12.2008, S. 1.

    (2)  ABl. L 22 vom 29.1.1999. S. 69.


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