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Document 32003D0679
2003/679/EC: Commission Decision of 26 September 2003 amending the list of areas in France eligible for Objective 2 of the Structural Funds in the period 2000 to 2006 (notified under document number C(2003) 3357)
2003/679/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. September 2003 zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 3357)
2003/679/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. September 2003 zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 3357)
ABl. L 249 vom 1.10.2003, p. 59–63
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006
2003/679/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. September 2003 zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 3357)
Amtsblatt Nr. L 249 vom 01/10/2003 S. 0059 - 0063
Entscheidung der Kommission vom 26. September 2003 zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 3357) (Nur der französische Text ist verbindlich) (2003/679/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1105/2003(2), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 11 Unterabsatz 2, nach Anhörung des Ausschusses für die Entwicklung und Umstellung der Regionen, des Ausschusses für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums und des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2000/339/EG der Kommission(3) wurde ein Verzeichnis der im Zeitraum 2000-2006 unter Ziel 2 fallenden Gebiete aufgestellt, das durch die Entscheidung 2001/202/EG(4) geändert wurde. (2) Die französische Regierung hat der Kommission mitgeteilt, dass infolge der Explosion der Fabrik AZF in Toulouse eine schwerwiegende Krise vorliegt und die Notwendigkeit besteht, das explosionsgeschädigte Areal wirtschaftlich neu zu beleben und die verlorenen Arbeitsplätze durch die Schaffung von Gewerbegebieten zu ersetzen. (3) Die französische Regierung bestätigte auf Anfrage der Kommission, dass die vorgeschlagenen Berichtigungen keine Änderung der insgesamt in der Region förderfähigen Bevölkerung zur Folge haben - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das mit der Entscheidung 2000/339/EG aufgestellte Verzeichnis der in Frankreich im Zeitraum 2000-2006 unter Ziel 2 fallenden Gebiete wird wie im Anhang aufgeführt geändert. Für die nicht im Anhang aufgeführten Gemeinden bleibt das Verzeichnis unverändert. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet. Brüssel, den 26. September 2003 Für die Kommission Michel Barnier Mitglied der Kommission (1) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1. (2) ABl. L 158 vom 27.6.2003, S. 3. (3) ABl. L 123 vom 24.5.2000, S. 1. (4) ABl. L 78 vom 16.3.2001, S. 42. ANHANG Änderung des Verzeichnisses der unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete in der Region Haute-Garonne (FR623), Frankreich Zeitraum 2004-2006 >PLATZ FÜR EINE TABELLE>