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Document L:2010:256:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 256, 30. September 2010


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ISSN 1725-2539

doi:10.3000/17252539.L_2010.256.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 256

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

53. Jahrgang
30. September 2010


Inhalt

 

I   Gesetzgebungsakte

Seite

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss Nr. 862/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Beteiligung der Union an einem von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS) (1)

1

 

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Verordnung (EU) Nr. 863/2010 der Kommission vom 29. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 967/2006 hinsichtlich der Fristen für die Ausfuhr von Nichtquotenzucker und die Abgabenzahlung für diesen

15

 

 

Verordnung (EU) Nr. 864/2010 der Kommission vom 29. September 2010 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

17

 

 

Verordnung (EU) Nr. 865/2010 der Kommission vom 29. September 2010 zur Festsetzung des Mindestverkaufspreises für Butter für die siebte Einzelausschreibung im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 446/2010

19

 

 

BESCHLÜSSE

 

 

2010/579/EU

 

*

Durchführungsbeschluss des Rates vom 27. September 2010 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg, eine von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

20

 

 

2010/580/EU

 

*

Durchführungsbeschluss des Rates vom 27. September 2010 zur Ermächtigung des Königreichs der Niederlande, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

22

 

 

2010/581/EU

 

*

Durchführungsbeschluss des Rates vom 27. September 2010 zur Ermächtigung der Republik Polen, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung einzuführen

24

 

 

2010/582/EU

 

*

Durchführungsbeschluss des Rates vom 27. September 2010 zur Ermächtigung der Französischen Republik und der Italienischen Republik, eine von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung einzuführen

26

 

 

2010/583/EU

 

*

Durchführungsbeschluss des Rates vom 27. September 2010 zur Ermächtigung Rumäniens, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung einzuführen

27

 

 

2010/584/EU

 

*

Durchführungsbeschluss des Rates vom 27. September 2010 zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 287 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

29

 

 

III   Sonstige Rechtsakte

 

 

EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM

 

*

Beschluss der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 43/10/KOL vom 10. Februar 2010 zur Änderung des Verzeichnisses unter Nummer 39 in Teil 1.2 Kapitel I Anhang I des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Festlegung der für die Veterinärkontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs und lebenden Tieren aus Drittländern zugelassenen Grenzkontrollstellen in Island und Norwegen sowie zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 301/08/KOL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 21. Mai 2008

30

 

 

Berichtigungen

 

*

Berichtigung des Beschlusses 2010/433/EU der Kommission vom 5. August 2010 zur Änderung der Entscheidung 2004/558/EG zur Umsetzung der Richtlinie 64/432/EWG des Rates hinsichtlich ergänzender Garantien im Handel mit Rindern innerhalb der Union in Bezug auf die infektiöse bovine Rhinotracheitis (ABl. L 205 vom 6.8.2010)

34

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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