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Document L:2000:031:TOC
Official Journal of the European Communities, L 31, 05 February 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 31, 05. Februar 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 31, 05. Februar 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 31 43. Jahrgang 5. Februar 2000 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EG) Nr. 276/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 1 | |||
Verordnung (EG) Nr. 277/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem langkörnigem Reis im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß Verordnung (EG) Nr. 2176/1999 | 3 | |||
Verordnung (EG) Nr. 278/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem rundkörnigem Reis im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2180/1999 | 4 | |||
Verordnung (EG) Nr. 279/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2178/1999 | 5 | |||
Verordnung (EG) Nr. 280/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2179/1999 | 6 | |||
Verordnung (EG) Nr. 281/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2177/1999 eingereichten Angebote für die Lieferung von geschältem Langkornreis nach der Insel Réunion | 7 | |||
Verordnung (EG) Nr. 282/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Eröffnung des Verkaufs von Weinalkohol zur Ausfuhr durch einfache Ausschreibung | 8 | |||
* | Beschluß Nr. 283/2000/EGKS der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, weder plattiert noch überzogen, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Ursprung in Bulgarien, Indien, Südafrika, Taiwan und der Bundesrepublik Jugoslawien, zur Annahme der Verpflichtungsangebote bestimmter ausführender Hersteller und zur Einstellung des Verfahrens gegenüber den Einfuhren mit Ursprung in Iran | 15 | ||
* | Beschluß Nr. 284/2000/EGKS der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, weder plattiert noch überzogen, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Ursprung in Indien und Taiwan, zur Annahme von Verpflichtungsangeboten bestimmter ausführender Hersteller und zur Einstellung des Verfahrens gegenüber den Einfuhren mit Ursprung in Südafrika | 44 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 285/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1859/82 über die Auswahl der Buchführungsbetriebe zum Zweck der Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben | 79 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 286/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2367/1999 zur Eröffnung der vorbeugenden Destillation gemäß Artikel 38 der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 des Rates für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 | 81 | ||
Verordnung (EG) Nr. 287/2000 der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Festsetzung des besonderen Wechselkurses, mit dem im Januar 2000 die Vergütung der Zuckerlagerkosten umzurechnen ist | 82 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
2000/105/EC | ||||
* | Beschluß Nr. 2/1999 des Gemischten Ausschusses EG-Andorra vom 22. Dezember 1999 betreffend die Durchführungsbestimmungen zu dem am 15. Mai 1997 in Brüssel unterzeichneten Protokoll über Fragen des Veterinärwesens zur Ergänzung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra | 84 | ||
Berichtigungen | ||||
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2742/1999 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2000) und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 66/98 (ABl. L 341 vom 31.12.1999) | 89 |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |