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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 18, 22. Januar 2000


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 18
43. Jahrgang
22. Januar 2000
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
*Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden 1
Verordnung (EG) Nr. 142/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 6
Verordnung (EG) Nr. 143/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem langkörnigem Reis im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß Verordnung (EG) Nr. 2176/1999 8
Verordnung (EG) Nr. 144/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2178/1999 9
Verordnung (EG) Nr. 145/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2179/1999 10
Verordnung (EG) Nr. 146/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem rundkörnigem Reis im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2180/1999 11
Verordnung (EG) Nr. 147/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 zur Ablehnung von Anträgen auf Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von bestimmten Getreideverarbeitungserzeugnissen und Getreidemischfuttermitteln 12
Verordnung (EG) Nr. 148/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Januar 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Geflügelfleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Geflügelfleisch und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können 13
Verordnung (EG) Nr. 149/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Januar 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Produkte des Sektors Geflügelfleisch entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 509/97 genehmigt werden können 15
Verordnung (EG) Nr. 150/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Januar 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Produkte des Sektors Eier und Geflügelfleisch entsprechend den Verordnungen (EG) Nr. 1474/95 und (EG) Nr. 1251/96 genehmigt werden können 17
Verordnung (EG) Nr. 151/2000 der Kommission vom 21. Januar 2000 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Januar 2000 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Eier und für Geflügelfleisch entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Rumänien und Bulgarien genehmigt werden können 19

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Ausschuß der Regionen
2000/151/EC
*Geschäftsordnung 22
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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