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Document L:1972:166:TOC
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 166, 24. Juli 1972
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 166, 24. Juli 1972
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
...... | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
72/254/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 22. Juni 1972 zur zweiten Änderung der Entscheidung vom 15. März 1972 zur Durchführung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 10 765 Tonnen im Besitz der niederländischen Interventionsstelle befindlichen Roggens | ||||
72/255/EWG: | ||||
Beschluß der Kommission vom 23. Juni 1972 zur Ernennung der Mitglieder des Paritätischen Beratenden Ausschusses für die sozialen Probleme im Eisenbahnverkehr | ||||
72/256/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 1972, mit der das Königreich Belgien, das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande ermächtigt werden, die Angleichung (Erhöhung) der Zollsätze ihrer Zolltarife an die des Gemeinsamen Zolltarifs für verarbeiteten Tabak der Tarifstellen 24.02 A, B, C und D aufzuschieben | ||||
72/257/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 1972, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Polen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Zubereitungen und Konserven von Waldbeeren und Fruchtfleisch von roten Früchten der Tarifnummern 08.10 A und ex B und 20.05 ex C des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | ||||
72/258/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 1972 zur Festsetzung des Höchstbetrags für die Lieferung fob von butteroil an das Welternährungsprogramm im Rahmen der in den Verordnungen (EWG) Nrn. 1143/72 und 1144/72 vorgesehenen Ausschreibungsverfahren | ||||
72/259/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 1972 zur Aufhebung der in der Verordnung (EWG) Nr. 1145/72 vorgesehenen Ausschreibung für die Lieferung fob von butteroil an das Welternährungsprogramm | ||||
72/260/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 1972 zur Festsetzung der Höchstbeträge für die Lieferung von Magermilchpulver als Gemeinschaftshilfe zugunsten des Welternährungsprogramms im Rahmen der in den Verordnungen (EWG) Nrn. 1046/72 und 1142/72 vorgesehenen Ausschreibungsverfahren | ||||
72/261/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 28. Juni 1972 über die auf Grund des italienischen Gesetzes Nr. 471 vom 14. Juli 1969 gewährten Beihilfen für die Einfuhr von wissenschaftlichen Instrumenten und Gegenständen der fortgeschrittenen Technologie (Nur der italienische Text ist verbindlich) | ||||
72/262/EGKS: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 28. Juni 1972 betreffend Ausnahmen von der Empfehlung Nr. 1/64 der Hohen Behörde über eine Erhöhung des Außenschutzes gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen in der Gemeinschaft (neunundvierzigste Ausnahmeentscheidung) | ||||
72/263/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1972 zur Festsetzung der Höchstbeträge für die Lieferung von Magermilchpulver als Gemeinschaftshilfe zugunsten des Welternährungsprogramms im Rahmen der in der Verordnung (EWG) Nr. 1191/72 vorgesehenen Ausschreibungsverfahren | ||||
72/264/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1972, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Brasilien stammenden und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindlichen Spargel, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifnummer 20.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | ||||
72/265/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 1972, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Japan stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Empfangsgeräte für Rundfunk, auch mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert, der Tarifnummer 85.15 A III des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | ||||
72/266/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 1972, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Empfangsgeräte für Rundfunk, auch mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert, der Tarifnummer 85.15 A III des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | ||||
72/267/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 1972, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammenden und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindlichen Lauch in Puderform der Tarifnummer 07.04 ex B des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | ||||
72/268/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 6. Juli 1972 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG- Vertrags (IV/26.760 - GEMA) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) | ||||
72/269/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 7. Juli 1972 zur Ermächtigung der Italienischen Republik, für einen begrenzten Zeitraum Standardvermehrungsgut von Reben mit minderen Anforderungen in Sizilien zum gewerbsmäßigen Verkehr zuzulassen | ||||
72/270/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 7. Juli 1972 zur Entbindung der Bundesrepublik Deutschland von der Verpflichtung, die Richtlinie des Rates vom 29. September 1970 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut hinsichtlich einiger Arten anzuwenden (Nur der deutsche Text ist verbindlich) | ||||
72/271/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 7. Juli 1972 zur Entbindung des Großherzogtums Luxemburg von der Verpflichtung, die Richtlinie des Rates vom 29. September 1970 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut hinsichtlich einiger Arten anzuwenden (Nur der französische Text ist verbindlich) | ||||
72/272/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 1972 über eine zusätzliche Trocknung von bestimmten Getreidearten, die durch die niederländische Interventionsstelle im Wirtschaftsjahr 1971/1972 übernommen worden sind |
DE |