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Document L:1993:196:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 196, 5. August 1993


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 196
    36. Jahrgang
    5. August 1993



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke

    1

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2187/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über das Angebot einer Entschädigung an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen, die vorübergehend an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert waren

    6

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2188/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    11

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2189/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    13

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2190/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

    15

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2191/93 der Kommission vom 27. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 344/91 mit Durchführungsvorschriften für die Verordnung (EWG) Nr. 1186/90 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

    17

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2192/93 der Kommission vom 28. Juli 1993 über bestimmte maßgebliche Tatbestände für die im Weinsektor verwendeten landwirtschaftlichen Umrechnungskurse und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1059/83, (EWG) Nr. 377/93, (EWG) Nr. 2729/88, (EWG) Nr. 3233/92 und (EWG) Nr. 3234/92

    19

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2193/93 DER KOMMISSION vom 28. Juli 1993 zur Änderung von Anhang B der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide

    22

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2194/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1194/93 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der französischen Interventionsstelle befindlicher Gerste auf 1 000 000 Tonnen

    29

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2195/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1195/93 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlichem Brotweichweizen auf 1 500 000 Tonnen

    31

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2196/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1196/93 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlicher Gerste auf 1 250 000 Tonnen

    33

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2197/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1197/93 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlichem Futterroggen auf 500 000 Tonnen

    35

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2198/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Mindestverkaufspreise für Rindfleisch für den Verkauf im Rahmen der Ausschreibung nach der Verordnung (EWG) Nr. 1978/93

    37

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2199/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1831/93 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Birnen mit Ursprung in Australien

    38

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2200/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 846/93 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Äpfeln mit Ursprung in Chile

    39

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2201/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von bestimmten Pflaumensorten mit Ursprung in Rumänien

    40

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2202/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse

    42

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2203/93 der Kommission vom 4. August 1993 über den Beschluß, den zur 96. Teilausschreibung im Rahmen der allgemeinen Interventionsmaßnahmen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1627/89 eingereichten Angeboten nicht stattzugeben

    43

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2204/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1144/93 durchgeführte zehnte Teilausschreibung

    44

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2205/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

    45

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2206/93 DES RATES vom 4. August 1993 zur Verlängerung der Geltungsdauer des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmten magnetischen Platten (3,5"-Mikroplatten) mit Ursprung in Japan, Taiwan und der Volksrepublik China

    47

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Rat

      

    93/424/EWG:

     
     

    *

    Beschluß des Rates vom 22. Juli 1993 über einen Aktionsplan zur Einführung fortgeschrittener Fernsehdienste in Europa

    48

      

    Kommission

      

    93/425/EWG:

     
     

    *

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Juli 1993 wonach die Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebiets zum Zweck der Suche nach oder der Förderung von Öl oder Gas im Vereinigten Königreich nicht als Tätigkeit im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer i) der Richtlinie 90/531/EWG des Rates gilt und die eine solche Tätigkeit ausübenden Auftraggeber im Vereinigten Königreich als nicht im Besitz von besonderen oder ausschließlichen Rechten im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b) der genannten Richtlinie gelten (Nur der englische Text ist verbindlich)

    55

      

    93/426/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 1993 über die zweite Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln zugunsten der autonomen Regionen der Azoren und Madeiras gemäß dem Beschluß 91/315/EWG des Rates über das Programm POSEIMA zum Ausgleich der Mehrkosten für die Mineralölversorgung auf diesen Inselgruppen im Jahr 1991 (Saldo) und 1992 (Nur der portugiesische Text ist verbindlich)

    63




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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