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Document L:1993:012:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 12, 20. Januar 1993


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 12
    36. Jahrgang
    20. Januar 1993



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Verordnung (EWG) Nr. 82/93 der Kommission vom 19. Januar 1993 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 83/93 der Kommission vom 19. Januar 1993 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    3

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 84/93 der Kommission vom 19. Januar 1993 über die Sonderbeihilfe für Erzeugergemeinschaften im Rohtabaksektor

    5

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 85/93 der Kommission vom 19. Januar 1993 über die Kontrollstellen im Tabaksektor

    9

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 86/93 der Kommission vom 19. Januar 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 2077/92 über Branchenverbände und -Vereinbarungen im Tabaksektor

    13

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 87/93 der Kommission vom 19. Januar 1993 zur Abweichung von den Verordnungen (EWG) Nr. 1423/92 und (EWG) Nr. 3115/92 hinsichtlich der Mindestankaufspreise für zur Verarbeitung gelieferte Zitronen und Apfelsinen sowie des nach ihrer Verarbeitung in Spanien bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 1992/93 gewährten Ausgleichs

    15

      

    Verordnung (EWG) Nr. 88/93 der Kommission vom 19. Januar 1993 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von frischen Zitronen mit Ursprung in Zypern

    17

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    93/18/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 1992 zur Feststellung, daß die Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebiets zum Zwecke der Suche nach oder der Förderung von Öl oder Gas in Frankreich nicht als Tätigkeit im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer i) der Richtlinie 90/531/EWG des Rates gilt und daß die diese Tätigkeit ausübenden Auftraggeber in Frankreich als nicht im Besitz von besonderen oder ausschließlichen Rechten im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b) der genannten Richtlinie gelten (Nur der französische Text ist verbindlich)

    19

     
      

    Berichtigungen

     
     

    *

    Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3587/92 der Kommission vom 11. Dezember 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/89 mit Durchführungsbestimmungen zu den Sondermaßnahmen für Hanfsaaten (ABl. Nr. L 364 vom 12. 12. 1992)

    24




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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