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Document 32023B1973

    Beschluss (EU) 2023/1973 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2021

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 576–576 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1973/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/576


    BESCHLUSS (EU) 2023/1973 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2021

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2021,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2021, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen (1),

    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2023 zu der dem gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilenden Entlastung (06252/2023 — C9-0110/2023),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 71,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2018/1488 des Rates vom 28. September 2018 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (4),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488 (5),

    gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (6),

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0089/2023),

    1.

    billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2021;

    2.

    beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Die Präsidentin

    Roberta METSOLA

    Der Generalsekretär

    Alessandro CHIOCCHETTI


    (1)   ABl. C 433 vom 15.11.2022, S. 52.

    (2)   ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 240.

    (3)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

    (4)   ABl. L 252 vom 8.10.2018, S. 1.

    (5)   ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3.

    (6)   ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16.


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