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Document 52023BP1872

    Entschließung (EU) 2023/1872 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 269–274 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1872/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/269


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2023/1872 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2021,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0133/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 laut ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) auf 110 728 826 EUR beläuft, was einem Anstieg von 1,25 % gegenüber 2020 entspricht; in der Erwägung, dass etwa 26 % des Haushalts der Agentur aus Gebühren und Entgelten und 72 % aus der Union und Drittländern stammen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2021 (nachstehend „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Jahres zu einer Vollzugsquote von 98,39 % geführt haben, was einem leichten Rückgang von 0,10 % gegenüber 2020 entspricht, und dass bei den Mitteln für Zahlungen des laufenden Jahres die Vollzugsquote 86,23 % betrug, was einem Rückgang von 1,31 % gegenüber 2020 entspricht;

    2.

    stellt fest, dass die Agentur durch von der Industrie entrichtete Gebühren und einen Ausgleichsbeitrag der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) sowie durch einen Beitrag der Union für Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Reihe von Umweltrichtlinien und internationalen Übereinkommen finanziert wird; stellt ferner fest, dass die Agentur im Jahr 2021 Einnahmen aus Gebühren und Entgelte in Höhe von insgesamt 30 198 445 EUR erzielt hat, während sie 79 665 478 EUR (einschließlich der Beiträge von Drittländern) aus dem Haushalt der Union und 4 349 206 EUR aus Beiträgen im Rahmen spezifischer Abkommen erhalten hat; nimmt zur Kenntnis, dass sich die aus Gebühren generierten Einnahmen der Agentur seit dem Ablauf der endgültigen Registrierungsfrist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 im Jahr 2018 erheblich verringert haben, weshalb sie sich zunehmend auf die Finanzierung ihrer Tätigkeiten durch die Union verlassen muss;

    3.

    betont, dass die mangelnde Vorhersehbarkeit der Einnahmen der Agentur aus Gebühren angegangen werden muss; fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zur Stärkung der Governance der Agentur und zur Verbesserung der Nachhaltigkeit ihres Finanzierungsmodells im Einklang mit ihrer in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (5) eingegangenen Verpflichtung unverzüglich vorzulegen;

    Leistung

    4.

    stellt fest, dass die Agentur den Strategieplan für den Zeitraum 2019-2023 überprüft hat; weist darauf hin, dass die Agentur 194 von 214 im Arbeitsprogramm 2021 vorgesehenen Maßnahmen und Zielvorgaben erreicht hat und dass die verbleibenden 18 Maßnahmen und Zielvorgaben vor allem aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht erreicht wurden, insbesondere wegen verspäteter oder weniger als vorgesehener Beiträge von Partnern; begrüßt, dass die wesentlichen Leistungsindikatoren erreicht wurden und dass die Agentur auf Maßnahmen hingewiesen hat, mit denen die Effizienz und Wirksamkeit ihrer Arbeit verbessert werden könnte; empfiehlt der Agentur jedoch, die Indikatoren zur Kenntnis zu nehmen, die noch nicht erreicht wurden oder bei denen sie hinterherhinkt;

    5.

    stellt fest, dass die Agentur bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union über Chemikalien im Interesse der Gesundheit des Menschen und im Interesse der Umwelt sowie zugunsten von Innovation und Wettbewerb die treibende Kraft unter den Regulierungsbehörden ist; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Informationen über Chemikalien bereitstellt, Unternehmen bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften unterstützt und sich für den sicheren Einsatz von Chemikalien einsetzt;

    6.

    nimmt die Erfolge der Agentur auf dem Gebiet der Identifizierung und des Risikomanagements von besorgniserregenden Stoffen zur Kenntnis, zu denen u. a. die Durchführung von insgesamt 371 Prüfungen auf Erfüllung der Anforderungen im Jahr 2021 und die Bereitstellung des Entwurfs der Bewertung und des Entwurfs des Risikoprofils für zwei Stoffe gehören, mit dem Ziel, neue persistente organische Schadstoffe zu identifizieren; nimmt die Errungenschaften im Bereich der sicheren und nachhaltigen Verwendung von Chemikalien durch die Industrie zur Kenntnis, zu denen unter anderem die Verpflichtung zur Meldung gefährlicher Gemische für gewerbliche und private Zwecke gehört, die 2021 in Kraft trat; nimmt die Errungenschaften der Agentur im Bereich des nachhaltigen Umgangs mit Chemikalien durch die Umsetzung von Rechtsvorschriften der Union zur Kenntnis, insbesondere die Ad-hoc-Unterstützung, die sie der Kommission in der Anfangsphase der Umsetzung der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit geleistet hat;

    7.

    begrüßt, dass die Agentur ihre Bemühungen um die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften verstärkt hat und dass es ihr weitgehend gelungen ist, nicht konforme Registrierungen aufzudecken und Unternehmen zu überwachen, die ihre Angaben präzisieren müssen; stellt mit Besorgnis fest, dass trotz dieser Bemühungen etwa 40 % dieser Unternehmen die Vorschriften nach wie vor nicht einhalten; stellt fest, dass die Durchsetzung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein zeitaufwendiger Prozess ist und dass Fälle schneller gelöst werden könnten, wenn die Agentur über die rechtlichen Mittel verfügen würde, um die Registrierungsnummern von Unternehmen zu löschen, die die Vorschriften nicht einhalten;

    8.

    weist darauf hin, dass die Agentur auf der Grundlage von Vereinbarungen eng mit anderen Agenturen der Union wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammenarbeitet; betont, dass ein solcher Ansatz wichtig ist, um sicherzustellen, dass die Arbeit jeder Agentur mit den Tätigkeiten der anderen Agenturen in Einklang steht, und um den Anforderungen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung gerecht zu werden; begrüßt die gemeinsame Nutzung von Diensten und legt den Agenturen der Union nahe, nach Möglichkeit zusammenzuarbeiten;

    9.

    weist darauf hin, dass die Agentur im Jahr 2021 ein gemeinsames Projekt mit der Europäischen Umweltagentur gestartet hat, um die Kommission bei der Entwicklung eines Rahmens von Indikatoren für Chemikalien zu unterstützen, mit denen die Ursachen und Auswirkungen der chemischen Verschmutzung überwacht und die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften für Chemikalien gemessen werden können;

    10.

    stellt fest, dass die Agentur der Kommission wissenschaftlich-technische Unterstützung bei der Umsetzung der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit geleistet und ihren Fünfjahresbericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (6) veröffentlicht hat;

    Personalpolitik

    11.

    stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2021 zu 97,41 % ausgeführt war, wobei 453 Bedienstete auf Zeit von 467 im Rahmen des Unionshaushalts genehmigten Bediensteten auf Zeit ernannt wurden (gegenüber 463 genehmigten Stellen im Jahr 2020); stellt fest, dass im Jahr 2021 zusätzlich 130 Vertragsbedienstete und drei abgeordnete nationale Sachverständige für die Agentur tätig waren;

    12.

    betont, dass für eine angemessene Personalausstattung der Agentur gesorgt werden muss, die insbesondere den Erfordernissen des europäischen Grünen Deals, der Chemikalienstrategie der Union für Nachhaltigkeit, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und dem Null-Schadstoff-Ziel Rechnung trägt;

    13.

    bedauert, dass das starke Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in der oberen und mittleren Führungsebene der Agentur zugenommen hat, wobei 27 (82 %) Positionen von Männern und sechs Positionen (18 %) von Frauen besetzt sind; stellt fest, dass die Agentur für den Verwaltungsrat eine ausgewogene Geschlechterverteilung von 15 Männern (42 %) und 21 Frauen (58 %) und für das Personal insgesamt 261 Männer (46 %) und 312 Frauen (54 %) angibt; begrüßt, dass die Agentur im März 2022 eine Charta zum Thema Diversität und Inklusion verabschiedet hat, mit der darauf abgezielt wird, den Anteil der unterrepräsentierten Geschlechter sowohl auf der Unterstützungs- als auch auf der Managementebene zu erhöhen; fordert die Agentur auf, möglichst bald konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen in der Agentur auf allen Hierarchieebenen zu erreichen, und der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten;

    14.

    stellt fest, dass die Agentur über eine Strategie gegen Belästigung und entsprechende Leitlinien verfügt; begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2021 für alle Mitarbeiter eine Schulung zur Prävention von Belästigung organisiert hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Unternehmensleitung angemessenes Verhalten fördert, indem sie Treffen zwischen dem Personal und vertraulichen Beratern organisiert und bei Konflikten eine Schlichtung durch geschulte Mediatoren am Arbeitsplatz anbietet;

    15.

    weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Bediensteten auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Sicherstellung ihrer Gleichbehandlung und die umfangreiche Förderung ihrer Chancen abzielt;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    16.

    stellt anerkennend fest, dass die Agentur auf ihrer Website weiterhin die Lebensläufe aller Mitglieder des Verwaltungsrats und der Ausschüsse, einschließlich der Lebensläufe der Vorsitzenden, die Bedienstete der Agentur sind, der Exekutivdirektorin und sämtlicher Mitglieder der Widerspruchskammer veröffentlicht; begrüßt, dass die Maßnahmen der Agentur zur Vermeidung von Interessenkonflikten die gesamte Dauer des Personals abdecken und dass zur Wahrung der Unabhängigkeit die externen Sachverständigen, die an den wissenschaftlichen Ausschüssen, dem Verwaltungsrat und dem Durchsetzungsforum teilnehmen, anhand von sechs gezielten Eignungskriterien überprüft werden;

    17.

    weist darauf hin, dass im Jahr 2021 keine Meldungen von Missständen erfolgten; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur den erforderlichen Rahmen für den Schutz von Hinweisgebern auf der Ebene der Agentur geschaffen hat;

    18.

    beharrt darauf, dass systematischere Regelungen in den Bereichen Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte, illegale Lobbyarbeit und Drehtüreffekte eingeführt werden müssen; stellt jedoch fest, dass die Bediensteten der Agentur in den ersten zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst der Agentur die Aufnahme neuer beruflicher Tätigkeiten melden müssen und dass die Agentur die neue Tätigkeit untersagen oder an Bedingungen knüpfen kann; stellt fest, dass die Betrugsbekämpfungsstrategie der Agentur im Dezember 2016 vom Verwaltungsrat der Agentur überarbeitet wurde; fordert die Agentur auf, ihre Mechanismen der internen Kontrolle zu stärken, auch durch die Einrichtung eines internen Mechanismus für die Bekämpfung von Korruption;

    Interne Kontrolle

    19.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2021 kein spezifisches Audit durchgeführt hat, sondern sich auf die Ausarbeitung des strategischen Auditplans für 2022-2024 konzentriert hat; nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Folgemaßnahmen zur Prüfung der integrierten Regulierungsstrategie für 2020 zu dem Ergebnis geführt haben, dass alle Empfehlungen umgesetzt werden können; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der IAS die verbleibenden offenen Empfehlungen aus der 2020 durchgeführten Folgeprüfung zum Leistungsmanagement abgeschlossen hat;

    20.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Agentur drei Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der internen Kontrollsysteme sowie der Effizienz und Wirksamkeit der Vorgänge durchgeführt hat; weist darauf hin, dass die erste Prüfung zur Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten bei der Agentur zu drei Empfehlungen geführt hat; stellt fest, dass die zweite Prüfung des Planungs-, Überwachungs- und Berichterstattungsverfahrens der Agentur fünf wichtige Empfehlungen ergeben hat; weist darauf hin, dass die dritte Prüfung des Zulassungsverfahrens für biozide Wirkstoffe (im Rahmen des Überprüfungsprogramms) zu fünf Empfehlungen (darunter eine sehr wichtige Empfehlung) geführt hat;

    21.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Agentur zwei Folgeprüfungen durchgeführt hat, um die Umsetzung der Aktionspläne zu überprüfen, wobei die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass eine sehr wichtige Maßnahme und zwei wichtige Maßnahmen sich noch in Umsetzung befinden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    22.

    weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu stärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur sicherzustellen; besteht nachdrücklich darauf, dass wirksame Verwaltungs- und Kontrollsysteme notwendig sind, um potenziellen Interessenkonflikten, fehlenden Ex-ante-/Ex-post-Kontrollen, einer unzureichenden Verwaltung von Haushalts- und rechtlichen Verpflichtungen und einer fehlenden Erfassung im Ausnahmeverzeichnis vorzubeugen;

    Digitalisierung und grüner Wandel

    23.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur im Jahr 2021 eine obligatorische Kampagne zur Sensibilisierung für Sicherheitsfragen durchgeführt und fortschrittlichere E-Mail-Schutzmaßnahmen eingeführt hat, die u. a. Sicherheitsfunktionen wie „Sandboxing“ von E-Mail-Anhängen, sichere Links für URL in E-Mail-Nachrichten und eine erweiterte Erkennung umfassen; nimmt mit Anerkennung zur Kenntnis, dass die Agentur die Fähigkeit zur Erkennung von fortlaufendem Eindringen und Missbrauch von Identitäten verbessert hat, um ein weiteres Vordringen in kritischere Systeme zu erkennen, nachdem ein erster unbefugter Zugang zu einem weniger relevanten System der Agentur erfolgt ist;

    24.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur modernste Sicherheitspraktiken anwendet und befolgt, um vertrauliche Informationen zu schützen, die in den Informationssystemen der Agentur gespeichert sind und sich im Verkehr mit autorisierten Nutzern, wie z. B. Behörden der Mitgliedstaaten, befinden, und dass sie durch interne Risikobewertungen und Schwachstellenanalysen sowie durch Sicherheitstests, die von unabhängigen Sicherheitsexperten durchgeführt werden, regelmäßig die Wirksamkeit der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen validiert;

    25.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ein Umweltarbeitsprogramm für den Zeitraum 2020-2022 entwickelt hat, in dem Ziele zur Verringerung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, zur Verringerung des Abfallaufkommens und zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks der Agentur festgelegt sind; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das nach ISO 14001 zertifizierte Umweltmanagementsystem der Agentur erfolgreich einem Überwachungsaudit, einem internen Audit, einer externen Umweltprüfung und einem Umweltprüfungsaudit unterzogen wurde;

    26.

    hält es für geboten, die Digitalisierung der Agentur voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen zu verhindern; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die digitale Sicherheit der verarbeiteten Informationen auszuschließen;

    27.

    bestärkt die Agentur darin, eng mit der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und dem CERT-EU (IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU) zusammenzuarbeiten, regelmäßige Risikobewertungen ihrer IT-Infrastruktur vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass regelmäßige Prüfungen und Tests ihrer Cyberabwehr durchgeführt werden; schlägt vor, allen Bediensteten der Agentur regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme zum Thema Cybersicherheit anzubieten; fordert die Agentur auf, ihre Cybersicherheitspolitik zügiger auszuarbeiten, sie vor dem 31. Dezember 2023 vorzulegen und der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten;

    Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

    28.

    stellt fest, dass die Agentur nach den umfangreichen und langfristigen Telearbeitseinsätzen der vergangenen Jahre Anstrengungen unternommen hat, um neue Formen der Sensibilisierung des Personals einzuführen; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 die 18. Jahrestagung des Netzes der Sicherheitsbeauftragten organisiert hat, auf der Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Identitätsmanagement-Tool, der IT und den Auswirkungen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit auf die IT-Sicherheit erörtert wurden;

    Tierversuche

    29.

    hebt hervor, dass die Agentur ihre Bemühungen fortgesetzt hat, Tierversuche in Europa gemäß dem geltenden Regulierungsrahmen so weit wie möglich auslaufen zu lassen; begrüßt, dass die Agentur ein Mandat für tierversuchsfreie Methoden in ihr Referat B2 für computergestützte Bewertungen (Computational Assessment Unit B2) aufgenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass dies ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung ist, der aber nicht ausreicht; bestärkt die Agentur daher darin, mit allen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um den Übergang zu einer vollständigen Verwendung von tierversuchsfreien Methoden bei Versuchen zur Chemikaliensicherheit zu beschleunigen; weist erneut darauf hin, dass Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet sind, nach Möglichkeit auf alternative Methoden zurückzugreifen und Tierversuche nur als letztes Mittel durchführen sollten;

    30.

    legt der Agentur nahe, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit der Reduzierung und dem Ersatz von Tierversuchen befasst;

    31.

    begrüßt, dass die Kommission gemeinsam mit der Agentur an einem Fahrplan arbeiten wird, um die Notwendigkeit eines Übergangs zu einem System für die Regulierung von Industriechemikalien zu ermitteln, das nicht mit Tieren arbeitet; ist der Ansicht, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Europäische Arzneimittel-Agentur Teil des Teams sein sollten, das an dem Fahrplan arbeitet; fordert, dass der Fahrplan ehrgeizige und weitreichende Etappenziele enthält, um die regulatorische Anwendung und Akzeptanz von tierversuchsfreien Methoden zu beschleunigen;

    Sonstige Bemerkungen

    32.

    stellt fest, dass im Jahr 2021 Brandschutz- und Evakuierungsschulungen für alle Mitarbeiter der zentralen Dienste sowie separate Schulungen für Dienstleister in den Räumlichkeiten der Agentur organisiert wurden; begrüßt, dass der Notfall-Rettungsplan aktualisiert und den Rettungsbehörden von Helsinki übermittelt wurde; stellt fest, dass für den Strahlenschutzbeauftragten der Agentur von der finnischen zertifizierten Ausbildungseinrichtung eine Strahlenschutzschulung organisiert wurde;

    33.

    weist darauf hin, dass die Agentur auch im Jahr 2021 ihre Arbeit über die Medien bekannt gemacht hat, was zu mehr als 4 000 Ausschnitten geführt hat, von denen 58 % in den allgemeinen Medien erschienen sind; stellt fest, dass die Mitarbeiter der Agentur weiterhin aktiv Inhalte über ihre eigenen Social-Media-Kanäle teilen, dass die Agentur im Jahr 2021 in den sozialen Medien (Twitter, LinkedIn und Facebook) aktiv war und dass die Agentur mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern bei gemeinsamen Kampagnen, z. B. zum UFI-Code (Unique Formula Identifier Code), zusammenarbeitete;

    34.

    bestärkt die Agentur darin, ihre Synergieeffekte (beispielsweise in den Bereichen Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit) weiter auszubauen und ihre Zusammenarbeit, ihren Austausch über bewährte Verfahren und ihre Erörterungen über Bereiche von gemeinsamem Interesse mit anderen Agenturen der Union zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern;

    35.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (7) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 120.

    (2)  Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1).

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1).

    (4)  Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1).

    (5)  Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit: Für eine schadstofffreie Umwelt, COM(2020)0667, 14. Oktober 2020, S. 16.

    (6)  Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1).

    (7)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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