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Document 52023BP1866

    Entschlieẞung (EU) 2023/1866 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 253–257 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1866/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/253


    ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1866 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2021,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0110/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“) für 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 49 132 610 EUR belief; in der Erwägung, dass sich die Behörde aus einem Beitrag der Union (18 506 940 EUR) und Beiträgen der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und der Beobachter (30 625 670 EUR) finanziert;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2021 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 zu einer Vollzugsquote der Mittel für Verpflichtungen des laufenden Jahres von 98,51 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem Rückgang um 0,66 % entspricht; stellt ferner fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr 83,99 % betrug, was gegenüber 2020 einem Rückgang um 6,37 % entspricht;

    Leistung

    2.

    stellt fest, dass die Behörde weiterhin bestimmte Messgrößen als wesentliche Leistungsindikatoren heranzieht, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten, und außerdem andere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung nutzt; stellt fest, dass die Behörde 91 % ihres Arbeitsprogramms ausgeführt hat, darunter 21 % zusätzliche Aufgaben, die ursprünglich nicht in der Planung vorgesehen waren;

    3.

    begrüßt, dass die Behörde 2021 weitere Synergieeffekte mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die Buchhaltungspersonal bereitstellt, und mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer gemeinsamen IT-Sicherheitsfunktion erzielt hat; stellt ferner fest, dass die Behörde an vielen interinstitutionellen Verfahren teilnimmt, sodass 2021 90 % der 143 Rahmenverträge von anderen EU-Einrichtungen vergeben wurden;

    4.

    stellt fest, dass die Behörde die Umsetzung der Basel-III-Vereinbarung weiterhin überwacht und beschlossen hat, die Basel-III-Überwachung ab Dezember 2021 verbindlich vorzuschreiben; stellt fest, dass die Behörde ihren zweijährlichen unionsweiten Stresstest durchgeführt hat, der für die Bewertung der Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten gegenüber ungünstigen Marktentwicklungen von entscheidender Bedeutung war, was 2021 vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise besonders relevant war;

    5.

    betont, dass die Behörde ihre Leitlinien für die Abwicklungsfähigkeit fertiggestellt hat; stellt fest, dass diese Leitlinien ein wichtiger Schritt zur Ergänzung des Rechtsrahmens der Union im Bereich der Abwicklung auf der Grundlage internationaler Standards und der Nutzung bewährter Verfahren der Union sind;

    6.

    begrüßt, dass die Behörde 2021 mit einer neuen Gruppierung von Aufgaben und Tätigkeiten innerhalb der Kernreferate und -abteilungen sinnvolle organisatorische Änderungen vorgenommen hat, um den sich ändernden Prioritäten ihres Mandats und ihres Arbeitsprogramms Rechnung zu tragen; stellt fest, dass im Zuge der Umstrukturierung insbesondere neue Referate geschaffen wurden, um der wachsenden Bedeutung von Themen wie digitales Finanzwesen, Umwelt, Soziales und Governance, Berichterstattung und Transparenz sowie Bekämpfung der Geldwäsche Rechnung zu tragen;

    Personalpolitik

    7.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 94,44 % aller Planstellen besetzt waren und 153 der 162 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 145 bewilligten Stellen im Jahr 2020); stellt fest, dass die Behörde 2021 außerdem 49 Vertragsbedienstete (50 bewilligte Stellen) und 20 abgeordnete nationale Sachverständige (19 bewilligte Stellen und sieben unentgeltlich abgeordnete nationale Sachverständige) beschäftigte; stellt fest, dass die Personalfluktuation bei Bediensteten auf Zeit, Vertragsbediensteten und abgeordneten nationalen Sachverständigen leicht auf 12 % gestiegen ist, da einige abgeordnete nationale Sachverständige ihre Abordnung beendet haben (9 % im Jahr 2020);

    8.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde Bedienstete 28 verschiedener Nationalitäten beschäftigt, von denen 48,4 % Frauen und 51,6 % Männer sind; stellt fest, dass auf der höheren Führungsebene im Juni 2022 42,9 % Frauen waren; begrüßt diese Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter auf der höheren Führungsebene; begrüßt die Einführung neuer Teamleiterrollen, um die nächste Generation von Führungskräften vorzubereiten, und stellt fest, dass 41,7 % dieser Rollen von Frauen wahrgenommen werden;

    9.

    stellt fest, dass die Behörde eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung eingeführt hat; stellt fest, dass Personal und Führungskräfte Schulungen zur Prävention von sexueller Belästigung und Mobbing durchgeführt haben und dass 2021 vier neue Vertrauenspersonen ernannt wurden; stellt ferner fest, dass die Vertrauenspersonen 2021 zwei Sensibilisierungsveranstaltungen für Bedienstete über ihre Rolle und die Strategie der Behörde zur Prävention von Belästigung abgehalten haben; stellt fest, dass nach der Untersuchung eines Falls von Belästigung, der von einem Bediensteten im Jahr 2020 vorgebracht wurde, der Fall im Jahr 2021 abgeschlossen wurde, da in einer unabhängigen Bewertung keine Belege für die Anschuldigung gefunden wurden;

    Vergabe öffentlicher Aufträge

    10.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde im Jahr 2021 drei Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwerts der Richtlinie und vier Ausschreibungen in Form von Verhandlungsverfahren über 15 000 EUR abgeschlossen hat; stellt ferner fest, dass die Behörde ihre Zusammenarbeit bei der Auftragsvergabe mit den anderen Europäischen Aufsichtsbehörden und mit in Frankreich ansässigen Agenturen der Union intensiviert hat;

    11.

    ist besorgt über die Bemerkung des Rechnungshofs, dass die Behörde bei dem Versuch, Zugang zu Daten über die Verbindlichkeiten von Banken und Kapitalmarktdaten zu erhalten, zu dem Schluss kam, dass die von ihr benötigten Dienstleistungen nur von zwei bestimmten Wirtschaftsteilnehmern erbracht werden können; nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde daher zwei getrennte Verhandlungsverfahren für Aufträge im Wert von 100 000 EUR und 43 800 EUR ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung gemäß Nummer 11.1 Buchstabe b Ziffern ii und iii von Anhang I der Haushaltsordnung durchführte; stellt mit Besorgnis fest, dass die Behörde in beiden Fällen nicht alle erforderlichen Verfahrensschritte gemäß Nummer 16 von Anhang I der Haushaltsordnung ergriffen hat, wie z. B. die Sendung einer Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Erstellung der Spezifikationen der Ausschreibung; fordert die Behörde auf, dafür zu sorgen, dass bei allen Vergabeverfahren die in der Haushaltsordnung festgelegten Verfahrensschritte eingehalten werden, auch dann, wenn die zu beschaffenden Dienstleistungen nur von einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden können;

    12.

    begrüßt, dass die Behörde die Verfahren zur elektronischen Auftragsvergabe vollständig übernommen und umgesetzt hat; stellt fest, dass diese Verfahren mit dem von der Kommission zur Verfügung gestellten Softwarepaket voll funktionsfähig sind: elektronische Bekanntmachungen, eTendering, elektronische Übermittlung der Angebote, MyWorkplace und das Management-Tool zur Vergabe öffentlicher Aufträge; begrüßt, dass das Beschaffungsteam über 100 % papierlose Arbeitsprozesse verfügt und Software für fortgeschrittene qualifizierte Signaturen und qualifizierte elektronische Signaturen verwendet, um Genehmigungen und Unterschriften sowohl von internen als auch von externen Vertragspartnern in Beschaffungs- und Vertragsunterlagen zu erhalten;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    13.

    betont, dass gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Aufseher Mitglieder des Rates der Aufseher, die sich in einem Interessenkonflikt befinden, nicht an den Beratungen oder Abstimmungen des Rates der Aufseher über die betreffende Angelegenheit teilnehmen dürfen; stellt jedoch fest, dass bis Juni 2022 ein Mitglied der Sitzung beiwohnen konnte, sofern niemand Einwände erhob; ist besorgt, dass dies eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Rates der Aufseher darstellte; beharrt darauf, dass die Behörde die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um jedem Verdacht auf Interessenkonflikte vorzubeugen, und begrüßt die Schritte, die die Behörde unternommen hat, um die Unabhängigkeit der Mitglieder des Rates der Aufseher, des Verwaltungsrats und bestimmter Ausschüsse des Rates der Aufseher zu stärken, indem sichergestellt wird, dass Mitglieder mit einem Interessenkonflikt nicht an Diskussionen oder Abstimmungen zu Tagesordnungspunkten teilnehmen, bei denen ein Konflikt besteht;

    14.

    stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 13/2021 mit dem Titel „EU-Maßnahmen gegen Geldwäsche im Bankensektor sind fragmentiert und werden unzulänglich umgesetzt“, feststellte, dass Bedienstete der Behörde eingehende Untersuchungen möglicher Verstöße gegen das Unionsrecht durchführten, der Rechnungshof jedoch schriftliche Beweise dafür fand, dass in dem Zeitraum, in dem das Gremium eine mögliche Empfehlung erörterte, versucht wurde, Einfluss auf Mitglieder des Gremiums zu nehmen; stellt ferner fest, dass der Rat der Aufseher den Entwurf einer Empfehlung letztlich abgelehnt hat; fordert die Behörde erneut auf, die Vorschriften zu verschärfen, um für die Unabhängigkeit der Mitglieder des Gremiums während ihrer Beratungen zu sorgen, und der Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;

    15.

    stellt fest, dass die Behörde alle Sitzungen von Personal mit externen Interessenträgern des Privatsektors offenlegt und dies für den Vorsitzenden (gemäß Artikel 49a der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2)) alle zwei Wochen tut und dass dies in gleicher Weise für den Exekutivdirektor gilt (in der Erwägung, dass nach Artikel 52a die Veröffentlichung der Sitzungen des Exekutivdirektors vorgeschrieben ist, jedoch nicht angegeben wird, wie schnell dies zu erfolgen hat); stellt fest, dass die Offenlegung der Sitzungen anderer Bediensteter mit Interessenträgern des Privatsektors vierteljährlich erfolgt;

    16.

    weist erneut darauf hin, dass die Behörde über eine Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten für ihr Personal und über eine spezifische Strategie für den Rat der Aufseher und den Verwaltungsrat verfügt; stellt fest, dass gemäß beiden Strategien jährlich eine Erklärung über Interessen abgegeben werden muss, die in Konflikt mit Tätigkeiten stehen, die in den Aufgabenbereich der Behörde fallen und in den letzten zwei Jahren (im Fall von Mitgliedern des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats) oder in den letzten fünf Jahren (im Fall des Personals) ausgeübt wurden; begrüßt, dass bei beiden Strategien die Pflicht zur Meldung von nicht von der jährlichen Erklärung erfassten Interessenkonflikten vorgesehen ist, da nicht behandelte Interessenkonflikte die Durchsetzung hoher ethischer Standards beeinträchtigen können;

    17.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Bürgerbeauftragte am 29. September 2020 eine Untersuchung über die Weigerung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung eingeleitet hat, der Öffentlichkeit Zugang zu den Abstimmungsergebnissen und der damit verbundenen Begründung in Bezug auf den Beschluss ihres Rates der Aufseher über einen Entwurf eines technischen Regulierungsstandards für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte zu gewähren; betont, dass die Behörde solche technischen Standards auch auf der Grundlage derselben Verfahren wie die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung annimmt; stellt fest, dass der Rat der Aufseher der Behörde am 29. Mai 2021 beschlossen hat, Änderungen seiner Geschäftsordnung anzunehmen, um die Aufnahme von Abstimmungen über die Annahme von Entwürfen von Regulierungs- oder Durchführungsstandards in das Protokoll der Sitzungen des Rates der Aufseher vorzusehen;

    18.

    besteht darauf, dass systematische Regeln in Bezug auf Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte, illegale Lobbyarbeit und Drehtüreffekte eingeführt werden müssen; fordert die Behörde auf, ihre internen Kontrollmechanismen zu stärken, einschließlich der Einrichtung eines internen Mechanismus zur Korruptionsbekämpfung;

    Interne Kontrolle

    19.

    stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof Mängel bei der internen Kontrolle der Einstellungsverfahren festgestellt hat, die unter anderem darin bestanden, dass die Behörde in einem Verfahren nicht die Mindestpunktzahl festgelegt hat, die die Bewerber erzielen mussten, um vor der Prüfung ihrer Bewerbungen in die engere Wahl zu kommen, was die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung untergräbt; fordert die Behörde nachdrücklich auf, diesen Mangel zu beheben und ihre Einstellungsverfahren zu verbessern;

    20.

    erklärt sich gleichermaßen besorgt, dass in einem anderen Verfahren die Auswahl durch eine Reihe von E-Mails und nicht durch einen einzigen Ernennungsbeschluss eingesetzt worden war, sodass es keinen vollständigen Prüfpfad für alle Nominierungen gab; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Behörde im Anschluss an die Prüfung Unterlagen vorgelegt hat, aus denen hervorgeht, dass sie ihre Verfahren geändert hat;

    21.

    begrüßt, dass das Referat für Rechtsfragen im Januar 2021 verstärkt wurde und zusätzlich zu seiner traditionellen Unterstützung der politischen Arbeit auch alle Rechts- und Compliance-Fragen, einschließlich Ethik, Datenschutz, Betrugsbekämpfung, Risikomanagement, Meldung von Missständen und Zugang zu Dokumenten abdeckt; stellt ferner fest, dass 2021 eine Bewertung des Betrugsrisikos durchgeführt und ein Umsetzungsplan aufgestellt wurde; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zur Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Minderung von Betrugsrisiken auf dem Laufenden zu halten;

    22.

    stellt fest, dass der Bericht über die Selbstbewertung des Rahmens für die interne Kontrolle für das Jahr 2020 vom Exekutivdirektor im Dezember 2021 gebilligt wurde; stellt ferner fest, dass die Behörde im Jahr 2021 einen Auftrag an Deloitte für die Unterstützung und Beratung bei der Verbesserung der Vereinbarkeit des derzeitigen Risikomanagementprogramms der Behörde mit dem COSO-Rahmen für das Unternehmensrisikomanagement vergeben hat; stellt ferner fest, dass der Interne Auditdienst im Jahr 2021 eine eingehende Risikobewertung der Behörde durchführte, die zu einem strategischen Plan für die interne Prüfung für den Zeitraum 2022-2024 führte; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser externen Bewertungen, die erzielten Fortschritte und die Umsetzung des Rahmens für die interne Kontrolle auf dem Laufenden zu halten;

    Digitalisierung und grüner Wandel

    23.

    stellt fest, dass die Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit den E-Mail-Austausch reduziert und effizientere Verfahren geschaffen hat; ist sich auch weiterer laufender Initiativen wie der Einführung eines elektronischen Einstellungsinstruments im Jahr 2022, der Automatisierung des interaktiven einheitlichen Regelwerks und der Verwendung elektronischer Arbeitsabläufe im Bereich Finanzen und Humanressourcen bewusst;

    24.

    stellt mit Besorgnis fest, dass die Behörde 2021 eine von Tausenden Organisationen war, die Gegenstand eines Cyberangriffs eines staatlichen Akteurs waren, bei dem die Zero-Day-Sicherheitslücke bei Microsoft Exchange untersucht wurde; nimmt die Reaktion der Behörde zur Kenntnis, mit der der Verstoß beendet und der Dienst wieder gesichert und vollständig wiederhergestellt wurde; fordert die Behörde auf, eng mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (CERT-EU) zusammenzuarbeiten und regelmäßige Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur vorzunehmen sowie regelmäßige Audits und Tests seiner Cyber-Abwehrmaßnahmen zu gewährleisten; empfiehlt, regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme im Bereich der Cybersicherheit für das gesamte Personal der Behörde, einschließlich ihrer Führungskräfte, anzubieten;

    25.

    weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Digitalisierung der Behörde voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Behörde in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen zu vermeiden; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

    26.

    hebt hervor, dass die Behörde zentrale Umweltindikatoren mit konkreten Zielen festgelegt hat, um die Effizienz und Wirksamkeit ihres Umweltmanagementsystems nachzuweisen; begrüßt, dass die Behörde 2021 wichtige Meilensteine auf dem Weg zur EMAS-Zertifizierung (System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung), die im August 2022 erlangt wurde, erreicht hat;

    27.

    stellt im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Entlastung 2020 mit Anerkennung fest, dass die Behörde seit 2021 den gesamten Strom aus Solar- und Windquellen beschafft; ist sich des Ziels der Behörde bewusst, die Zahl der Sitzungen in ihren Räumlichkeiten um 50 % und die Dienstreisen des Personals zur Verringerung ihres CO2-Fußabdrucks zu verringern;

    Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

    28.

    stellt fest, dass die Behörde während der COVID-19-Pandemie Telearbeit durch ein breites Spektrum von Maßnahmen unterstützt hat (verschiedene Schulungen zu Selbstmanagementkompetenzen, Veranstaltungen zum Bewusstsein, Wohlbefinden und Zugehörigkeitsgefühl, Achtung des Rechts auf Nichterreichbarkeit, finanzieller Beitrag in Heimbüros, Entwicklung von kollaborativen Instrumenten/sozialen Netzwerken, die es allen ermöglichen, Gehör zu finden und informiert zu werden, Personalbefragungen usw.), die zur Entwicklung der Autonomie des Personals, zur Steigerung der Produktivität für bestimmte Arten von Arbeit, zur Verbesserung der Technologiekenntnisse, zur weiteren Anpassung der internen Kommunikation, zur Einsparung von Pendlerzeiten usw. beigetragen haben; fordert die Behörde auf, die im Zusammenhang mit Telearbeitsmethoden und hybriden Arbeitsmethoden gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, um besser zu organisieren welche Veranstaltungen und Aufgaben künftig effizienter per Fernkommunikation als persönlich vor Ort durchgeführt werden könnten; weist darauf hin, dass die Behörde im Hinblick auf die Teilnahme an Hybridveranstaltungen positive Ergebnisse erzielen konnte;

    Sonstige Bemerkungen

    29.

    fordert die Behörde auf, weitere Synergieeffekte (z. B. bei Humanressourcen, beim Gebäudemanagement, bei IT-Diensten und Sicherheit) zu erzielen und ihre Zusammenarbeit, ihren Austausch bewährter Verfahren und ihre Erörterungen über Bereiche von gemeinsamem Interesse mit anderen Agenturen der Union voranzutreiben, um die Effizienz zu verbessern;

    30.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)   ABl. C 112 vom 8.3.2022, S. 28.

    (2)  Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12).

    (3)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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