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Document 52023BP1863

    Entschlieẞung (EU) 2023/1863 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (jetzt: Asylagentur der Europäischen Union — EUAA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 244–249 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1863/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/244


    ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1863 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (jetzt: Asylagentur der Europäischen Union — EUAA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2021,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0123/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (das „Büro“) für das Haushaltsjahr 2021 laut seinem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) auf 152 743 528 EUR beläuft, was einem Anstieg von 8,5 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel des Büros hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen; in der Erwägung, dass die wachsende Rolle des Büros in dem im September 2020 veröffentlichten neuen Migrations- und Asylpaket der Kommission hervorgehoben wurde; in der Erwägung, dass die operative Bilanz des Büros in den letzten Jahren gewachsen ist;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur (nachstehend „Bericht des Rechnungshofs“) für das Haushaltsjahr 2021 erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Büros zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge in Bezug auf die Einnahmen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt fest, dass die Haushaltsüberwachung im Haushaltsjahr 2021 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 96,67 % geführt hat, was einem leichten Anstieg um 1,53 % im Vergleich zu 2020 (95,14 %) entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 90,91 % lag, was gegenüber 2020 (80,91 %) einem Anstieg um 10 % entspricht; würdigt die vom Büro ergriffenen Maßnahmen zur Lösung des seit Langem bestehenden Problems der verspäteten Zahlungen, nachdem im Jahr 2021 eine hohe Rate (96,5 %) der Zahlungen pünktlich erfolgt ist;

    2.

    stellt fest, dass der Rechnungshof die vom Büro im Jahr 2021 geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt 362 204 EUR für unregelmäßig erklärt hat, weil sie im Zusammenhang mit Beschaffungsfehlern in Verfahren standen, die 2016 und 2020 für gemietete Räumlichkeiten in Rom und Lesbos durchgeführt wurden; nimmt die vom Büro ergriffenen Abhilfemaßnahmen zur Kenntnis, wobei der Umzug in neue Räumlichkeiten auf Lesbos und in Rom für das erste oder zweite Quartal 2023 erwartet wird; fordert das Büro auf, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte zu unterrichten;

    Leistung

    3.

    stellt fest, dass das Büro gewisse Maßnahmen als zentrale Leistungsindikatoren zur Bewertung der Leistung seiner Aktivitäten heranzieht; begrüßt die Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms 2021 des Büros, in dessen Rahmen 78 % der Jahresindikatoren und 85 % der Mehrjahresindikatoren verwirklicht oder übertroffen wurden, trotz der anhaltenden Herausforderungen aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie;

    4.

    würdigt, dass das Büro seine technische und operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten aufstockt und rasch auf die humanitäre Krise in Afghanistan, die steigende Zahl von Asylbewerbern, die die Grenze von Weißrussland überqueren, und die durch den Krieg in der Ukraine entstandenen Herausforderungen reagiert; stellt in diesem Rahmen fest, dass im Jahr 2021 neue operative Pläne des Büros mit Lettland, Litauen und Belgien unterzeichnet wurden, eine Expertenplattform zum Thema „Sichere Wege für Afghanen“ eingerichtet wurde, die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/55/EC (2) des Rates (Richtlinie über den vorübergehenden Schutz) verstärkt wurde und einige Mitarbeiter des Büros in der Republik Moldau anwesend waren, um bei freiwilligen Überstellungen in Mitgliedstaaten durch die Bereitstellung von Informationen vor Ort Unterstützung zu leisten;

    5.

    entnimmt dem Bericht des Büros, dass das Büro seine Vorbereitungen im Jahr 2021 für sein neues Mandat im Hinblick auf die endgültige Annahme der Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) erheblich intensiviert hat; fordert das Büro auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung der neuen Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf das beratende Forum, den Grundrechtsbeauftragten, den Asyl-Einsatzpool von 500 Sachverständigen der Mitgliedstaaten, die Entsendung von Verbindungsbeamten in die Mitgliedstaaten und Drittländer, den Überwachungsmechanismus und den Beschwerdemechanismus Bericht zu erstatten;

    6.

    stellt fest, dass das Büro auf bilateraler Ebene eng mit anderen Agenturen aus dem Bereich Justiz und Inneres zusammenarbeitet und Arbeitsvereinbarungen mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und eu-LISA sowie Kooperationspläne mit eu-LISA unterzeichnet hat, die eine systematische Abstimmung gemeinsamer Projekte und einen systematischen Informationsaustausch ermöglichen; fordert das Büro auf, Synergien weiterzuentwickeln und seine Zusammenarbeit, seinen Austausch über bewährte Verfahren und seine Gespräche in Bereichen von gemeinsamem Interesse mit anderen Agenturen der Union zu verstärken, um die Effizienz zu verbessern;

    Personalpolitik

    7.

    stellt fest, dass das Büro ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweist: neun Männer (69 %) und vier Frauen (31 %) in der obersten Führungsebene, 20 Männer (67 %) und 10 Frauen (33 %) im Leitungsgremium und 176 Männer (39 %) und 272 Frauen (61 %) im gesamten Personalbestand; weist darauf hin, dass die Verantwortung für die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats bei den nationalen Vertretern der Mitgliedstaaten liegt; fordert das Büro und die Mitgliedstaaten erneut auf, bei der Nominierung und Ernennung von Mitgliedern der höheren Führungsebene oder des Verwaltungsrats auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten;

    8.

    stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2021 zu 86,61 % ausgeführt war (zu 92,35 %, sofern die 21 angebotenen Stellen berücksichtigt werden) und 317 der 366 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 366 bewilligten Stellen im Jahr 2020); stellt fest, dass das Büro 2021 außerdem 100 Vertragsbedienstete und sechs abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte, wobei 123 bzw. 11 Stellen bewilligt worden waren; stellt fest, dass im Jahr 2020 58 zusätzliche Stellen für kurzfristige (ein Jahr) Vertragsbedienstete geschaffen wurden, die im Jahr 2021 schrittweise für die italienischen und zypriotischen Operationen besetzt werden und im Jahr 2022 auslaufen sollen; begrüßt die schrittweise Erhöhung der Belegungsquote des Büros; unterstreicht jedoch die Personalfluktuation, die im Jahr 2021 bei 6,55 % und damit über dem festgelegten Ziel (< 5 %) liegt;

    9.

    nimmt mit großer Besorgnis den Vermerk Nr. 3.7.1 des endgültigen Jahresabschlusses 2021 des Büros zur Kenntnis, in dem offengelegt wird, dass der Mangel an personellen Ressourcen im Jahr 2022 die Fähigkeit beeinträchtigen könnte, einige der Aufgaben des neuen Mandats des Büros zu erfüllen; nimmt zur Kenntnis, dass das Büro hervorgehoben hat, dass 68 zusätzliche Stellen über einen Zeitraum von drei Jahren im Stellenplan erforderlich seien, um die Anforderungen des neuen Mandats sowie die Anforderungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Krisen in dem Bereich, in dem das Büro tätig ist, nachhaltig zu erfüllen; fordert die Kommission auf, bei der Entscheidung über die künftigen Stellenpläne den operativen Bedürfnissen des Büros besser Rechnung zu tragen;

    10.

    erinnert mit Besorgnis an die Feststellung des Rechnungshofs, wonach das Büro im Jahr 2020 über 16 vakante Leitungspositionen verfügte, von denen zehn länger als ein Jahr kommissarisch besetzt waren, was im Widerspruch zum Statut steht, das die Dauer befristeter Leitungspositionen auf ein Jahr begrenzt; nimmt die Antwort des Büros zu den Gründen zur Kenntnis, aus denen im Jahr 2021 der Einstellung von leitenden Mitarbeitern keine Priorität eingeräumt wurde; stellt fest, dass zu diesen Gründen praktische Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie, neue Migrations- und Asylkrisen, zwei strukturelle Umstrukturierungen des Büros und die Notwendigkeit, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen, gehörten und der Schwerpunkt auf der Besetzung anderer Stellen ohne leitende Funktion lag; weist jedoch darauf hin, dass im Stellenplan des Büros zwei Stellen mit stellvertretenden Führungskräften besetzt sind, was zu Effizienzproblemen sowie zu einer beeinträchtigten Führung und einem Mangel an strategischer Kontinuität führen könnte; nimmt ferner die Erklärung der Exekutivdirektorin des Büros während der Anhörung im Europäischen Parlament am 30. November 2022 zur Kenntnis, wonach zu diesem Zeitpunkt sieben Führungskräfte, darunter drei Mitglieder der obersten Führungsebene, noch in Ad-interim-Positionen waren, von denen zwei seit mehr als einem Jahr in dieser Funktion tätig sind; entnimmt den Antworten des Büros, dass bis Ende 2022 zwei Stellen der höheren Führungsebene besetzt werden sollten, während zu erwarten sei, dass die dritte Stelle in den folgenden Monaten ausgeschrieben werde; nimmt mit Besorgnis die anonymen Berichte von Bediensteten des Büros zur Kenntnis, wonach die Zahl der Ad-interim-Positionen der höheren Führungsebene, die seit mehr als einem Jahr als solche besetzt sind, tatsächlich mehr als zwei beträgt; fordert das Büro auf, Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen, auch gegenüber dem Parlament, da es um die Transparenz und Rechenschaftspflicht des Büros geht; stellt ferner fest, dass die Exekutivdirektorin am 18. Januar 2023 beschlossen hat, die befristeten Führungspositionen, die nach einem Jahr ausliefen, nicht zu verlängern, und diejenigen Stellen, die länger als ein Jahr bestanden, auslaufen ließ; fordert das Büro erneuert auf, die für die Besetzung aller Führungspositionen erforderlichen Einstellungsverfahren unter vollständiger Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften unverzüglich einzuleiten bzw. abzuschließen und die Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Fortschritte zu unterrichten;

    11.

    weist darauf hin, dass einer der Gründe für die Abhängigkeit von Zeitarbeitskräften die Verzögerung bei der Annahme und dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/2303 war, da es dem Büro im Rahmen der Vereinbarung nicht möglich war, solche Verträge bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung zu verlängern; nimmt mit Bedauern den gravierenden Mangel an Voraussicht der Kommission bei der Gestaltung und Zuweisung dieser Stellen an das Büro zur Kenntnis; betont, dass sich die Situation negativ auf die Einstellungskapazitäten und die Fähigkeit des Büros ausgewirkt hat, die Mitgliedstaaten angemessen zu unterstützen, letztlich zum Nachteil von Asylsuchenden und Flüchtlingen, die mit langen Verfahren und unangemessenen Aufnahmebedingungen konfrontiert waren; hebt außerdem hervor, dass diese Stellen seit mehr als einem Jahr mit Personen besetzt waren, die mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt waren, dass dies im Widerspruch zum Statut steht und darüber hinaus die strategische Kontinuität des Büros gefährdet;

    12.

    stellt mit Besorgnis fest, dass bei Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments (CONT) am 14. September 2022 eine anonyme E-Mail eingegangen ist, die Behauptungen über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Personal enthielt, die vom gesamten Team der oberen Führungsebene des Büros zu verantworten seien; ist sich der Schwere dieser Vorwürfe bewusst, die unter anderem die rechtswidrige, undurchsichtige oder parteiische Einstellung und Beförderung von Mitgliedern der obersten Führungsebene, Vetternwirtschaft, Vorwürfe zu Belästigung und deren Vertuschung und das Missmanagement von Geldern im Zusammenhang mit Dienstreisen von Mitarbeitern des Amtes zum Gegenstand haben; stellt fest, dass das Europäische Amte für Betrugsbekämpfung (OLAF) infolge dieser Vorwürfe am 24. November 2022 eine Untersuchung eingeleitet hat; hebt hervor, dass bei einigen Mitgliedern des CONT-Ausschusses am 23. Januar 2023 eine weitere anonyme Beschwerde eingegangen ist, die weitere Vorwürfe enthielt; nimmt die Erklärung der Exekutivdirektorin zur Kenntnis, wonach sie die Einleitung der Untersuchung durch das OLAF uneingeschränkt unterstütze, und nimmt ihre Zusage, die Behörden in der Sitzung des CONT-Ausschusses vom 30. November 2022 in jeder Hinsicht zu unterstützen, zur Kenntnis; fordert das Büro auf, die Entlastungsbehörde über den Verlauf und die einzelnen Phasen der Untersuchung zu informieren;

    13.

    stellt fest, dass das Büro eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung eingeführt hat; begrüßt die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zu diesen Themen durch das Büro und die Ernennung von Vertrauenspersonen im Jahr 2021; stellt fest, dass vier Beschwerden über angebliches Mobbing beim Büro eingegangen sind, von denen eine zurückgezogen wurde; stellt fest, dass die anderen drei Beschwerden einer vorläufigen Beurteilung unterzogen wurden, die mit Unterstützung einer externen Anwaltskanzlei durchgeführt wurde, die zu der Schlussfolgerung gelangte, dass keine Anscheinsbeweise für eine Belästigung vorlagen, sodass das Büro keine weiteren Maßnahmen für geboten erachtete; fordert das Büro auf, der Entlastungsbehörde die Typologie der Fälle und die Kriterien mitzuteilen, auf deren Grundlage entschieden wird, die Unterstützung einer externen Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, nachdem das Büro über ein eigenes Referat für Rechtsberatung verfügt;

    14.

    stellt fest, dass die unzureichende Zahl der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Sachverständigen auch 2021 ein Problem darstellt; stellt ferner fest, dass das Büro den Einsatzbedarf in allen betroffenen Mitgliedstaaten durch bezahlte externe Sachverständige und operative Kurzzeit-Vertragsbedienstete gedeckt hat; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, ihren Verpflichtungen in Bezug auf die nationalen Sachverständigen nachzukommen, um zu vermeiden, dass auf externe Auftragnehmer zurückgegriffen werden muss;

    15.

    stellt im Hinblick auf das Wohlergehen des Personals anerkennend fest, dass das Büro interne Maßnahmen wie Seminare und Kurse, psychologische Unterstützungsdienste und Sozialdienste, Quellen mit Tipps zur Verbesserung des psychischen und physischen Wohlbefindens bei Telearbeit sowie Sprachkurse für Mitarbeiter und Ehepartner zu Integrationszwecken eingeführt hat;

    Vergabe öffentlicher Aufträge

    16.

    stellt fest, dass das Büro 2021 83 Verfahren eingeleitet hat (gegenüber 65 im Jahr 2020), von denen 42,17 % Verhandlungsverfahren mit einem Bewerber und 31,33 % offene Ausschreibungen waren;

    17.

    stellt anerkennend fest, dass das Büro zu den Agenturen der Union gehört, die die eVergabe-Instrumente der Europäischen Kommission nutzen, insbesondere eNotices, eTendering und eSubmission; nimmt ferner zur Kenntnis, dass alle internen Beschaffungsprozesse durch den Einsatz von Paperless und ERDMS vollständig digitalisiert sind; hält das Büro dazu an, die Bemühungen um die Digitalisierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge fortzusetzen und dafür die Einführung und Nutzung des Instruments für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge (PPMT) in Betracht zu ziehen;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    18.

    nimmt die Antwort des Büros an die Entlastungsbehörde betreffend Interessenerklärungen zur Kenntnis, wonach alle Bediensteten bei Dienstantritt eine Interessenerklärung unterzeichnen; stellt fest, dass die Interessenerklärung der Exekutivdirektorin auf der Website des Büros veröffentlicht ist; stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats auf der Website des Büros veröffentlicht werden; fordert das Büro auf, die Lebensläufe und Interessenerklärungen aller Mitglieder der höheren Führungsebene auf seiner Website zu veröffentlichen;

    19.

    begrüßt die von dem Büro erzielten Fortschritte bei der Aktualisierung seiner Politik für den Umgang mit Interessenkonflikten; stellt fest, dass sich diese Politik auf drei Säulen stützt: einen Beschluss des Verwaltungsrats, der für die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Mitgliedsorganisationen des Konsultationsforums gilt, einen Beschluss der Exekutivdirektorin, der Leitlinien für die Zeit nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und ethische Leitlinien enthält und für das Personal, die beauftragten Sachverständigen sowie für die Bieter und die Empfänger von Finanzhilfen gilt, und einen weiteren Beschluss der Exekutivdirektorin, der den Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis des Bürgerbeauftragten und die Grundsätze des öffentlichen Dienstes einbinden wird; begrüßt die Zusage des Büros, auch die Empfehlungen aus dem Bericht des Rechnungshofs zum Thema „Drehtüreffekte“ zu berücksichtigen; fordert das Büro auf, die Entlastungsbehörde über die Annahme dieser Beschlüsse zu unterrichten; stellt ferner fest, dass im Jahr 2021 keine Interessenkonflikte gemeldet und untersucht und auch keine entsprechenden Fälle zum Abschluss gebracht wurden;

    20.

    nimmt die Bemühungen des Büros zur Kenntnis, das Personal für das Verfahren und die speziellen Kanäle zur Meldung von Missständen zu sensibilisieren; stellt ferner fest, dass das Büro im Jahr 2021 vier Schulungen zum Thema Ethik und Integrität organisiert hat, die von 33 Teilnehmenden besucht wurden, sowie zwei Schulungen zum Thema Respekt und Würde, an denen 24 Personen teilnahmen; unterstreicht jedoch, dass die Personen, die dieses Verfahren eingeleitet haben, bei der Offenlegung der gegen das Team der oberen Führungsebene erhobenen und im September 2022 an die Entlastungsbehörde weitergeleiteten Vorwürfe des Fehlverhaltens nicht den vom Büro eingerichteten sicheren Kanal für die Meldung von Missständen genutzt hatten;

    21.

    bedauert, dass das Büro seine Strategie für den Umgang mit und die Prävention von Interessenkonflikten nicht aktualisiert hat, wie dies vom Rechnungshof im Jahr 2020 empfohlen wurde;

    Interne Kontrolle

    22.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Büro im Jahr 2021 eine Bewertung seines internen Kontrollsystems durchgeführt hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass die vorhandenen Kontrollen insgesamt die beabsichtigte Wirkung zeigen und dass alle Komponenten und Grundsätze wirksam oder voll wirksam sind, wobei einige Verbesserungen erforderlich sind; nimmt ferner den aktuellen Stand der Dinge beim Büro in Bezug auf 81 festgestellte Abhilfemaßnahmen zur Kenntnis, von denen 30 (37 %) geplant, 38 (47 %) sich in der Umsetzung befinden und 13 (16 %) umgesetzt sind; lobt, dass im Jahr 2021 92 % der Maßnahmen fristgerecht umgesetzt wurden; stellt fest, dass der Aktionsplan des Büros, der sich aus seiner Betrugsbekämpfungsstrategie für den Zeitraum 2020-2022 ergibt, im Jahr 2021 uneingeschränkt umgesetzt wurde;

    23.

    begrüßt, dass das Büro auf die laufenden Bemerkungen des Rechnungshofs in Bezug auf die Einrichtung von Ex-post-Finanzkontrollen eingegangen ist; stellt fest, dass das Büro im Jahr 2021 auf der Grundlage einer risikobasierten Strategie Ex-post-Finanzkontrollen in einer Reihe von Bereichen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 durchgeführt hat; begrüßt, dass die Bemerkungen, Empfehlungen und Abhilfemaßnahmen des Abschlussberichts dem Büro zufolge von der Führungsebene des Büros in vollem Umfang gebilligt und an den Internen Auditdienst (IAS) sowie den Rechnungshof weitergeleitet wurden; fordert das Büro auf, die Entlastungsbehörde über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit zu unterrichten;

    24.

    stellt fest, dass der IAS im Jahr 2021 eine Prüfung der Leitung und des IT-Projektmanagements des Büros durchgeführt hat, in deren Rahmen keine wichtigen oder kritischen Probleme festgestellt wurden; stellt ferner fest, dass im Zusammenhang mit dieser Prüfung und der vom IAS im Jahr 2020 durchgeführten Prüfung der Personalverwaltung und der Ethik des Büros noch eine Reihe von Empfehlungen und Abhilfemaßnahmen ausstehen; fordert das Büro auf, seine Bemühungen um den Abschluss dieser Maßnahmen zu verstärken und die bewährte Praxis der regelmäßigen Aktualisierung und Veröffentlichung des Plans für Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit der Selbstbewertung der internen Kontrolle beizubehalten;

    25.

    stellt fest, dass das OLAF nach Erhalt eines Berichts Ende 2018, über den im Entlastungsbericht für 2018 ausführlich berichtet wurde, im Jahr 2019 drei Disziplinarverfahren eingeleitet hat; stellt fest, dass alle drei Disziplinarverfahren abgeschlossen wurden; fordert das Büro auf, der Entlastungsbehörde weitere Einzelheiten zu den Ergebnissen dieser Verfahren zu übermitteln;

    Digitalisierung und grüner Wandel

    26.

    stellt fest, dass das Büro über eine IKT-Politik verfügt, die Informationssicherheitsstandards und eine Arbeitsanweisung für Verfahren zum Umgang Cybersicherheitsvorfällen enthält; begrüßt die im Jahr 2021 ergriffenen Cybersicherheitsmaßnahmen, etwa die Einrichtung eines IKT-Sicherheitseinsatzzentrums und die Multifaktor-Zugangskontrollen zum Portfolio des Büros;

    27.

    lobt das Büro für die bedeutenden Fortschritte, die es bei der Digitalisierung und Automatisierung von Aufgaben im Zusammenhang mit Finanzprozessen, dem Massenzahlungssystem für entsandte Experten, der Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter, der Aktualisierung der papierlosen Anwendung zur Verbesserung der Überwachung, Weiterverfolgung und Kontrolle von Ausgaben, der elektronischen Speicherung von Dokumenten und der Abfrage von Online-Gehaltsabrechnungen erzielt hat; stellt fest, dass das Büro im Jahr 2021 vier zusätzliche SYSPER-Module implementiert hat;

    28.

    würdigt die Umweltmaßnahmen des Büros, etwa den Betrieb eines Shuttlebusses für seine Mitarbeiter, die Förderung von Fahrgemeinschaften und die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen oder die Verringerung der Anzahl von Belegen durch papierlose Arbeitsabläufe; fordert das Büro auf, die Überlegungen der letzten Jahre zur Entwicklung seiner Umweltstrategie weiterzuverfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine verstärkte und nachhaltige Umweltwirkung haben; hält das Büro dazu an, die notwendigen Schritte zur Erlangung der EMAS-Zertifizierung zu unternehmen;

    Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

    29.

    begrüßt die Annahme des Plans zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs des Büros am 31. März 2021, womit die Beobachtung des Rechnungshofs von 2020 abgeschlossen ist; stellt fest, dass das COVID-19-Reaktionsteam im Jahr 2021 durch das Gremium für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs ersetzt wurde, das wesentliche Fragen der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der zweiten Jahreshälfte behandelt hat; stellt fest, dass die COVID-19-Pandemie und die Tatsache, dass das gesamten Auswahlverfahren des Büros online durchgeführt wurde, Auswirkungen auf die Organisation des Büros, auch auf den Bereich Einstellungen, hatte, in dem es zu einem Rückstau aus dem Vorjahr und zu Verzögerungen bei den laufenden Verfahren kam;

    30.

    fordert das Büro auf, die im Zusammenhang mit Telearbeitsmethoden und hybriden Arbeitsmethoden gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, um die Organisation von Sitzungen und Aufgaben zu verbessern, die künftig unter Fernteilnahme auf effizientere Weise durchgeführt werden könnten als mit physischer Präsenz; weist darauf hin, dass sich der Schwerpunkt bei Informationsreisen auf andere Methoden zur Erfassung von Herkunftsländerinformationen und zur Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Quellen verlagert hat; stellt fest, dass dies durch die Fernerfassung von Daten und den Einsatz quelloffener nachrichtendienstlicher Instrumente und Techniken erfolgt ist;

    Sonstige Bemerkungen

    31.

    lobt das Büro für die Anstrengungen, die im Jahr 2021 unternommen wurden, um seine Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit durch verschiedene Kommunikationskampagnen zu erhöhen, darunter eine Kampagne zur Umbenennung des Büros in „Asylagentur der Europäischen Union“ und zur neuen Corporate Identity des Büros, Treffen des Konsultationsforums sowie die Zusammenarbeit mit und die Konsultation von Organisationen der Zivilgesellschaft in Fragen im Zusammenhang mit Schulungen, themenbezogenen Aktivitäten und wesentlichen Dokumenten des Büros;

    32.

    begrüßt den neuen aktualisierten Recherche-Leitfaden im Zusammenhang mit Herkunftsländerinformationen über die Situation von LGBTIQ+-Personen, der im November 2021 veröffentlicht wurde und für Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Rechtshilfe und Richter, die im Rahmen des Asylverfahrens tätig sind, von Nutzen sein könnte;

    33.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 172.

    (2)  Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212 vom 7.8.2001, S. 12).

    (3)  Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 (ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1).

    (4)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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