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Document 52023BP1857

    Entschließung (EU) 2023/1857 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 226–231 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1857/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/226


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2023/1857 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2021,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0102/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 30 044 194 EUR belief, was gegenüber 2020 einer Kürzung um 1,82 % entspricht; in der Erwägung, dass die Agentur über einen Beitrag aus dem Unionshaushalt und externe zweckgebundene Einnahmen für bestimmte Projekte finanziert wird;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2021 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 96,78 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem Anstieg um 5,09 % entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 72,26 % lag, was gegenüber 2020 einem Rückgang um 1,93 % entspricht; stellt zudem fest, dass die kumulierte Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen in den ersten beiden Jahren (2020 und 2021) der Umsetzung der vier laufenden mehrjährigen Projekte zur internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Mittel der Außenhilfe der Union) 22,25 % betrug;

    2.

    stellt fest, dass ein Abänderungsentwurf zum Haushaltsplan angenommen wurde, was zu einer Kürzung des Haushaltsplans der Agentur für das Jahr 2021 um einen Betrag von 800 000 EUR führte, der an die Kommission zurückgezahlt wurde; nimmt die Erläuterung der Agentur zur Kenntnis, wonach durch die Pandemie die Möglichkeit der Organisation von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vor Ort in den ersten Quartalen des Jahres 2021 wesentlich beeinträchtigt wurde, was zu einer erheblichen Nichtausschöpfung von Mitteln führte; betont jedoch, dass die Agentur ihre Aktivitäten wirksam angepasst und auf Online-Fernunterreicht umgestellt hat und so die Umsetzung ihrer Aus- und Fortbildungsprogramme sichergestellt hat;

    3.

    begrüßt ausdrücklich, dass 2021 die Vollzugsquote bei den C8-Mitteln (die von 2020 auf 2021 übertragen wurden) 100 % betrug; nimmt zudem die beträchtliche Höhe der Mittel im Umfang von 2 411 091 EUR zur Kenntnis, die von 2021 auf 2022 übertragen wurden und 24 % des ordentlichen Haushaltsplans der Agentur für 2021 ausmachen;

    Leistung

    4.

    stellt fest, dass die COVID-19-Krise Auswirkungen auf die Quote der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Agentur hatte, vorwiegend im Hinblick auf die Aktivitäten vor Ort; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die gesetzten Ziele überwiegend erreicht oder übertroffen wurden; nimmt anerkennend die Quote der Kundenzufriedenheit im Jahr 2021 zur Kenntnis, wobei 97 % der Teilnehmer an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Agentur angaben, mit diesen zufrieden oder sehr zufrieden zu sein;

    5.

    stellt fest, dass die Kommission im Jahr 2021 eine Fünfjahresbewertung der Agentur durchführte; begrüßt das insgesamt positive Fazit im Bewertungsbericht und fordert die Agentur auf, die darin angeführten Empfehlungen umzusetzen;

    6.

    stellt anerkennend fest, dass die Agentur trotz der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs ihre Reichweite weiter steigern konnte und sich die Anzahl der Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Vergleich zu 2020 um 17 % erhöhte; würdigt außerdem die hervorragenden Ergebnisse der Agentur im Bereich des E-Learnings sowie die Ausrichtung der CEPOL-Onlinekonferenz zu Wissenschaft und Forschung, an der im Frühjahr 2021 über 500 Personen teilnahmen; stellt fest, dass das CEPOL-Austauschprogramm auf Mitte August verschoben wurde, wobei 57 % der geplanten Austausche 2021 umgesetzt wurden;

    7.

    stellt fest, dass die Agentur die zweite strategische Bewertung des Bedarfs an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der EU (EU-STNA) durchgeführt hat, bei der die Prioritäten für die Aus- und Fortbildung von Strafverfolgungsbeamten für den Zeitraum 2022-2025 ermittelt wurden; begrüßt die Einrichtung eines neuen CEPOL-Wissenszentrums zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung sowie zu Information, Austausch und Interoperabilität (CKC INT);

    8.

    betont, dass die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung auf Unionsebene durchgeführt werden muss, damit sie den Bedrohungen für die Sicherheit der Union im Einklang mit dem Mandat der Agentur gerecht wird; bekräftigt die Bedeutung von Aus- und Fortbildungsangeboten auf dem Gebiet der Strafverfolgung, in deren Rahmen Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung und zur Verhütung von „Racial Profiling“ und „Ethnic Profiling“ und von Gewalt vermittelt werden; betont, dass eine spezielle Aus- und Fortbildung mit einem Schwerpunkt auf den Gefahren und der ordnungsgemäßen Nutzung von KI-Technologien durch die Polizeibehörden dringend erforderlich ist, um für die Sicherheit und den Schutz der Bürger zu sorgen;

    9.

    begrüßt die Einrichtung der Expertengruppe für Grundrechte mit dem Ziel, die Aus- und Fortbildungsstrategie der Agentur in diesem Bereich zu verbessern, sowie der Expertengruppe für die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und den Mitgliedstaaten, wobei das Ziel dieser Arbeitsgruppe darin besteht, die Qualität und Effizienz der Zusammenarbeit zu steigern; nimmt den Vorschlag der Expertengruppe für Grundrechte zur Kenntnis, Grundrechte als Querschnittsthema in die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die, falls angezeigt, sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in Drittländern angeboten werden, aufzunehmen und dabei besonderes Gewicht auf die Grundrechte und die Verhütung von Straftaten zu legen;

    10.

    stellt fest, dass die Agentur 2021 mit der Umsetzung der vier mehrjährigen internationalen Projekte, mit denen Drittländer beim Kapazitätsaufbau in einschlägigen Politikbereichen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung unterstützt werden, begonnen hat;

    11.

    begrüßt die Zusammenarbeit mit spezialisierten Wissenszentren zu Cyberkriminalität, wie dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, der Europäischen Gruppe für Schulung und Ausbildung in Bezug auf Cyberkriminalität, dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten sowie Interpol, im Rahmen der CEPOL-Akademie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität („CEPOL Cybercrime Academy“), wobei diese Zusammenarbeit darauf abzielt, dem zunehmenden Bedarf im Bereich der Cyberkriminalität gerecht zu werden;

    12.

    unterstreicht die Arbeitsvereinbarungen der Agentur mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten und der Kommission sowie die laufenden Verhandlungen mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und der Asylagentur der Europäischen Union;

    13.

    stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur keine Arbeitsvereinbarung mit der Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) der Kommission hat, weshalb die Agentur die Zielgruppe ihrer Maßnahmen nicht auf Zoll- und Grenzschutzbeamte ausweiten kann; fordert die Agentur auf, sicherzustellen, dass mit allen wichtigen Einrichtungen Arbeitsvereinbarungen bestehen;

    14.

    fordert die Agentur auf, ihre Methoden für die Aus- und Fortbildung besser auf ihre Zielgruppe abzustimmen; fordert die Agentur nachdrücklich auf, den Ergebnissen der von der Kommission durchgeführten Bewertung Rechnung zu tragen und die Aus- und Fortbildung der Strafverfolgungsbeamten, die stärker von einer praxisnahen Aus- und Fortbildung (gemeinsamen Übungen, Simulationen, Planübungen) als von einer (virtuellen) theoretischen Aus- und Fortbildung im Unterrichtsraum profitieren, entsprechend anzupassen;

    Personalpolitik

    15.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 mit 30 von 33 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit (gleiche Anzahl der bewilligten Stellen wie im Jahr 2020) 91 % der Planstellen besetzt waren; stellt fest, dass 2021 zudem 58 Vertragsbedienstete (20 davon für regelmäßig durchgeführte Aktivitäten und 38 für extern finanzierte Projekte zum Kapazitätsaufbau) sowie sieben abgeordnete nationale Sachverständige (sechs davon wurden aus dem Haushalt der Agentur und einer über das zweite Projekt für die Ausbildung in Terrorismusbekämpfung finanziert) für die Agentur tätig waren; stellt überdies fest, dass am 31. Dezember 2021 19 Leiharbeitskräfte mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Kerntätigkeit, wie E-Learning, IKT, rechtliche Unterstützung und Managementunterstützung, betraut waren;

    16.

    betont, dass der beträchtlichen Ausweitung der Aktivitäten der Agentur aufgrund des Inkrafttretens ihres aktuellen Mandats noch immer nicht mit einer entsprechenden Erhöhung der Zahl der Bediensteten Rechnung getragen wurde; nimmt die von der Kommission gegenüber der Agentur abgegebene Empfehlung, trotz des Bedarfs an zusätzlichem Personal keine neuen Stellen für die nächsten Jahre zu beantragen, mit Besorgnis zur Kenntnis; betont überdies, dass die Agentur in Ermangelung zusätzlicher Humanressourcen Vertragsbedienstete für eine Reihe von Aufgaben einsetzt, die normalerweise von Bediensteten auf Zeit erledigt würden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihren Standpunkt betreffend die Einstufung von Stellen zu überdenken, damit diese der Arbeitsbelastung und den Verantwortlichkeiten der Bediensteten entsprechen;

    17.

    stellt mit Besorgnis fest, dass die Personalfluktuationsquote mit 11,8 % im Jahr 2021 nach wie vor hoch war; würdigt die von der Agentur unternommenen Anstrengungen, dieses Problem anzugehen, u. a. durch die Einführung eines neuen strukturierten Abschlussgesprächs; betont, dass sich aufgrund dieser Gespräche herausgestellt hat, dass die hohe Fluktuation vorwiegend auf die hohe Arbeitsbelastung und die niedrige Einstufung von Stellen zurückzuführen ist; hebt zudem hervor, dass die Agentur Schwierigkeiten bei der Personaleinstellung hat, was sowohl auf die geringe Zahl an Bewerbungen als auch die hohe Zahl an erfolgreichen Bewerbern, die das Einstellungsangebot ablehnen, zurückzuführen ist; betont, dass der für die Gehälter geltende Berichtigungskoeffizient, der auf die für Stellen in der Agentur angebotenen Bezüge angewendet wird, extrem negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der Agentur hat, die Personalfluktuation zu verringern, das für die optimale Umsetzung ihres Mandats erforderliche Personal einzustellen und ein attraktiver Arbeitgeber für hoch qualifizierte Bewerber zu werden; fordert die Kommission auf, den Berichtigungskoeffizienten zu überarbeiten, damit dieser den wirtschaftlichen Konsequenzen eines Umzugs an den Agenturstandort und des Aufenthalts dort besser gerecht wird; fordert die Kommission und die Agentur darüber hinaus auf, für zusätzliche Angebote, wie den Zugang zu internationalen Schulen, Kinderbetreuung und Gesundheitsversorgung, zu sorgen, um die Attraktivität der Agentur als Arbeitgeber zu steigern;

    18.

    stellt anerkennend fest, dass die Agentur verschiedene SYSPER-Module eingeführt hat und plant, damit fortzufahren und mehr Basismodule und optionale Module einzusetzen;

    19.

    begrüßt die von der Agentur für das Jahr 2021 gemeldete Geschlechterverteilung, wonach 3 Männer und 3 Frauen Leitungsfunktionen (1 Stelle auf höherer Führungsebene und 5 auf mittlerer Führungsebene) innehaben, 16 Männer (59 %) und 11 Frauen (41 %) im Verwaltungsrat vertreten sind und das Personal der Agentur insgesamt aus 39 Männern (45 %), und 48 Frauen (55 %) besteht; würdigt das von der Agentur im Jahr 2021 erreichte ausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern; ist jedoch besorgt darüber, dass es an geografischer Ausgewogenheit mangelt und die Agentur keine Bediensteten aus Zypern, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg, Malta und Slowenien beschäftigt; fordert die Agentur nachdrücklich auf, der geografischen Ausgewogenheit bei ihren Einstellungsverfahren höchste Priorität einzuräumen und der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    20.

    begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2021 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu Themen wie Ethik und Integrität, Respekt und Würde, Wohlbefinden sowie Prävention von Mobbing und Belästigung durchgeführt hat; begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2021 eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung angenommen hat; begrüßt zudem die Einführung des informellen Verfahrens mit Vertrauenspersonen; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach im Jahr 2021 kein Fall von Mobbing bzw. Belästigung gemeldet wurde;

    Vergabeverfahren

    21.

    stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof seit dem Haushaltsjahr 2019 jedes Jahr neue Bemerkungen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe der Agentur vorgelegt hat; nimmt die Bemerkungen des Rechnungshof bezüglich der Vertragsverwaltung und der Vergabeverfahren für das Jahr 2021 zur Kenntnis; stellt insbesondere fest, dass die Agentur im Jahr 2021 Zahlungen im Zusammenhang mit Aktivitäten geleistet hat, die in bestimmten Ländern außerhalb der Union stattgefunden haben; stellt fest, dass solche Aktivitäten nicht unter den Rahmenvertrag fielen, auf dessen Grundlage einschlägige Zahlungen geleistet wurden; nimmt mit Besorgnis die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs in Bezug darauf zur Kenntnis, dass die Agentur in diesem Fall gegen Artikel 172 der Haushaltsordnung verstoßen hat; bedauert, dass die einschlägigen Zahlungen in einer Höhe von 76 590 EUR laut den Schlussfolgerungen des Rechnungshofs vorschriftswidrig waren; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur beschlossen hat, ausschließlich für den Fall eines dringenden geschäftlichen Bedarfs in Ländern außerhalb der Union eine Ausnahme zu machen, wobei der Beschluss im Ausnahmeverzeichnis der Agentur erfasst wurde; stellt zudem fest, dass die Agentur diese Ausnahme wiederkehrend nutzte, um die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bis zum Abschluss einer offenen Ausschreibung, die in der Unterzeichnung eines neuen Rahmenvertrags ohne Einschränkungen im Januar 2022 mündete, zu wahren;

    22.

    stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2021 für Verfahren im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe nur über jeweils eine einzige Stelle für einen Bediensteten auf Zeit und einen Vertragsbediensteten verfügte, wobei zwei zusätzliche Vertragsbedienstete mit extern finanzierten Projekten befasst waren; stellt fest, dass die Agentur zur Bewältigung des Arbeitsaufkommens Leiharbeitskräfte einsetzt; hebt mit großer Besorgnis hervor, dass mindestens bis November 2022 der am höchsten eingestufte, für die Auftragsvergabe zuständige Beamte mit AST 5 (Eingangsbesoldungsgruppe AST 3) eingestuft war — einer Besoldungsgruppe, die von der Agentur angesichts der mit dieser Stelle verbundenen Verantwortung als zu niedrig erachtet wird; betont, dass sich die nicht angemessene Einstufung solcher Stellen auf die Qualität der von der Agentur durchgeführten Vergabeverfahren auswirken könnte; fordert die Kommission auf, dieses Angelegenheiten schleunigst anzugehen;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    23.

    stellt anerkennend fest, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat und weiterhin Anstrengungen unternimmt, um für Transparenz zu sorgen und Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen; stellt zufrieden fest, dass die Interessenerklärungen und Lebensläufe der meisten Mitglieder des Verwaltungsrats und der oberen Führungsebene auf der Website der Agentur veröffentlicht sind; stellt zufrieden fest, dass die Gestaltung der Erklärungen das Anführen beruflicher, finanzieller, persönlicher und sonstiger Interessen, die Verbindungen mit Aktivitäten der Agentur aufweisen könnten, ermöglicht; stellt fest, dass die Erklärungen über Interessenkonflikte und die Vertraulichkeit der vergüteten Sachverständigen nicht auf der Website der Agentur veröffentlicht werden; fordert die Agentur auf, diese noch ausstehenden Dokumenten so bald wie möglich auf ihrer Website zur Verfügung zu stellen; begrüßt, dass die jährliche Liste der Verträge mit Sachverständigen, die auf der Website der Agentur veröffentlicht wurde, durch Informationen zu den von den Sachverständigen abgegebenen Erklärungen über Interessenkonflikte und die Vertraulichkeit ergänzt wurde;

    Interne Kontrolle

    24.

    stellt fest, dass die Agentur ihr System der internen Kontrolle bewertet hat und zu dem Ergebnis kam, dass es wirksam und aktuell ist und gut funktioniert und nur geringfügige Verbesserungen notwendig sind; fordert die Agentur auf, die Bemerkungen des Rechnungshofs und die zugehörigen Empfehlungen ausdrücklich in ihre Bewertung aufzunehmen;

    25.

    stellt fest, dass das System der internen Kontrolle der Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge mehrere Schwachstellen aufweist, insbesondere hinsichtlich der Vergabeverfahren und der Verwaltung der Mittelbindungen; nimmt im Hinblick auf die Auftragsvergabe die Bemerkung des Rechnungshofs zu einem Fall zur Kenntnis, wonach die nicht erfolgte Trennung zwischen Auswahl- und Zuschlagskriterien dem Grundsatz der Transparenz widersprach und die Agentur Reputations- und Rechtsrisiken aussetzte; nimmt die Feststellung des Rechnungshofs in Bezug auf einen anderen Fall zur Kenntnis, wonach die fehlenden Überwachung ausstehender Zahlungen durch die Agentur diese der Gefahr aussetzte, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten im Falle von Haushaltsbeschränkungen nicht nachkommen zu können; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde darüber Bericht zu erstatten, mit welchen Maßnahmen diese Probleme angegangen werden sollen und welche Fortschritte diesbezüglich erzielt werden;

    26.

    weist darauf hin, dass der Rechnungshof im Umfeld der internen Kontrolle der Agentur Schwachstellen, die nicht die Vergabeverfahren betreffen, in Bezug auf die Verwaltung der Mittelbindungen festgestellt hat, und begrüßt, dass die Agentur konkrete Maßnahmen ergriffen hat, um diese Fehler zu beheben, unter anderem regelmäßige Schulungen zum Vertragsmanagement für Projektleiter und sonstiges einschlägiges Personal, um das Problembewusstsein zu erhöhen und das Auftreten solcher Fälle zu verringern; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die von ihr diesbezüglich erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

    27.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Oktober 2021 eine Prüfung zum Thema „Personalmanagement und Ethik bei der CEPOL“ eingeleitet hat; nimmt die positive Schlussfolgerung des abschließenden Prüfungsberichts des IAS und die ermittelten Bereiche mit Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Einstellungs-, Beurteilungs- und Neueinstufungsverfahren zur Kenntnis; fordert die Agentur auf, die Empfehlungen des IAS umzusetzen;

    28.

    nimmt mit Besorgnis die Defizite bei der internen Kontrolle der Agentur im Hinblick auf das Fehlen einer formalisierenden Kontrolle über Technologie (z. B. IKT-Datensicherungsstrategie) und eines Verfahrensrahmens für die Dokumentenverwaltung zu Kenntnis; fordert die Agentur auf, erforderlichenfalls mit Unterstützung einer anderen Agentur, das System ARES der Kommission als Dokumentenverwaltungssystem einzuführen.

    Digitalisierung und grüner Wandel

    29.

    stellt fest, dass die Agentur über keine formalisierte Cybersicherheitsstrategie verfügt; stellt zudem fest, dass die Agentur mit dem CERT-EU und anderen Partnern zusammenarbeitet, um die Cybersicherheit und den Schutz digitaler Akten zu erhöhen; nimmt angesichts der geringen Beschäftigtenzahl laut Stellenplan die Einschränkungen der Agentur in diesem Bereich zur Kenntnis;

    30.

    würdigt die von der Agentur vorgenommenen weiteren technischen Verbesserungen an der LEEd-Plattform, insbesondere vor dem Hintergrund des Cyberangriffs und der darauffolgenden Betriebseinstellung der Plattform Ende 2020; begrüßt die rasche Wiederherstellung der LEEd-Plattform und die Umsetzung ausstehender Online-Aktivitäten im ersten Quartal 2021; stellt zudem fest, dass die Agentur das Erreichen eines relativ hohen Digitalisierungsgrads gemeldet hat und ihre Verfahren nunmehr papierlos abwickelt;

    31.

    fordert die Agentur auf, eng mit der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) zusammenzuarbeiten; schlägt vor, dass die Agentur regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme zum Thema Cybersicherheit für alle Bediensteten der Agentur anbietet; fordert die Agentur auf, die Entwicklung ihrer Cybersicherheitsstrategie zu beschleunigen, diese vor dem 31. Dezember 2023 vorzulegen und der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

    32.

    begrüßt die Einführung des neuen Lernportfolios im Januar 2021 zur Förderung der Entwicklung persönlicher und beruflicher Kompetenzen, das 500 neue E-Learning-Module und Plätze für 1 000 LEEd-Nutzer umfasst, wobei die Lizenz durch eine Erweiterung ab Oktober 2022 2 000 Plätze umfassen soll;

    33.

    nimmt die Bemühungen der Agentur zur Verringerung ihrer Umweltauswirkung zur Kenntnis; begrüßt insbesondere die internen Regelungen der Agentur, wonach Bedienstete und Teilnehmer an Aus- und Fortbildungen bei kurzen Entfernungen auf Alternativen zum Flugzeug zurückgreifen sollten; lobt die Agentur dafür, dass sie ihrem Personal die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erstattet;

    Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

    34.

    nimmt zur Kenntnis, dass die COVID-19-Pandemie nach Angaben der Agentur im Jahr 2021 schwerwiegende Auswirkungen auf die Aktivitäten der Agentur vor Ort hatte; weist insbesondere darauf hin, dass die Umsetzung einiger für 2021 geplanter Aktivitäten auf 2022 verschoben wurde, einige andere Aktivitäten abgesagt, einige widerrufen sowie Aktivitäten vor Ort in Online-Aktivitäten umgewandelt wurden; würdigt die Resilienz der Agentur und ihre Reaktion in Form der Umverteilung von Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Ziele erreicht werden;

    35.

    begrüßt, dass die Agentur trotz der relativ starken Personalfluktuation die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Sicherheit ihrer Bediensteten durch Maßnahmen wie den Ausbau der Telearbeit- und Gleitzeitregelungen, elektronische Arbeitsabläufe, den Einsatz von Leiharbeitskräften und abgeordneten nationalen Sachverständigen und der Wahrung der Sozialregelungen sicherstellen konnte;

    Sonstige Bemerkungen

    36.

    stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur nach wie vor nicht über ausreichend Büroräume- und -flächen für ihre operativen Tätigkeiten verfügt und von drei verschiedenen Standorten aus tätig ist; bedauert, dass der ursprüngliche Plan der ungarischen Regierung bezüglich eines gemeinsamen Gebäudekomplexes für internationale Organisationen ad acta gelegt wurde; stellt fest, dass die Gespräche zwischen der Exekutivdirektorin der Agentur und den ungarischen Behörden im Jahr 2022 fortgeführt wurden; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Entwicklungen hinsichtlich ihrer Räumlichkeiten und die Fortschritte bei den Gesprächen mit dem Aufnahmemitgliedstaat auf dem Laufenden zu halten; begrüßt die Schaffung einer internen Taskforce zur Bewertung der Möglichkeiten für die bestmögliche Nutzung des vorhandenen Platzes;

    37.

    weist darauf hin, dass die Agentur bei all ihren Tätigkeiten, auch den mit Drittländern durchgeführten Tätigkeiten, für vollständige Transparenz und die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte sorgen muss;

    38.

    fordert die Agentur auf, seine Bemühungen zu verstärken und den Unionsbürgern und der allgemeinen Öffentlichkeit relevante Informationen über ihre Leistung in klarer und verständlicher Sprache bereitzustellen; fordert die Agentur nachdrücklich auf, durch die bessere Nutzung von Medien und sozialen Medien für mehr Transparenz zu sorgen und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit Genüge zu tun;

    39.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)   ABl. C 216 vom 31.5.2022, S. 1.

    (2)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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