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Document 52023BP1845

    Entschlieẞung (EU) 2023/1845 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 194–198 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1845/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/194


    ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1845 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) für das Haushaltsjahr 2021 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) für das Haushaltsjahr 2021,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0111/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 23 590 235 EUR belief, was gegenüber 2020 einen Anstieg um 36,38 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur zu einem Teil aus dem Unionshaushalt und zum anderen Teil aus zweckgebundenen Einnahmen stammen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2021 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge in Bezug auf die Einnahmen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 bei den Mitteln für Verpflichtungen des Haushaltsjahres zu einer Haushaltsvollzugsquote von 94,06 % geführt haben (womit die Zielvorgabe der Agentur von 95 % verfehlt wurde), was gegenüber 2020 einem Rückgang um 4,81 % entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr 65,96 % betrug (womit die Zielvorgabe der Agentur von 75 % verfehlt wurde), was einem Rückgang um 15,11 % gegenüber 2020 entspricht;

    2.

    stellt fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge im Jahr 2019 mehrere einzelne Verträge innerhalb eines Rahmenvertrags für IT-Dienstleistungen als teilweise unregelmäßig eingestuft wurden, dass nachfolgende Zahlungen auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags ebenfalls betroffen sein könnten und dass sich die damit im Zusammenhang stehenden Zahlungen im Jahr 2021 auf 21 534 EUR beliefen; stellt fest, dass der betreffende Rahmenvertrag im Jahr 2025 ausläuft, und nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach sie die Inanspruchnahme von Leistungen, die nicht in den Preislisten aufgeführt sind, unter Berücksichtigung der Kontinuität ihrer operativen Tätigkeiten so weit wie möglich minimiert hat (auf unter 10 % des Wertes jedes einzelnen Auftrags);

    3.

    stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge 6,6 Mio. EUR (29,9 %) der Mittel für Verpflichtungen des Jahres 2021 auf das Jahr 2022 übertragen hat und dass von diesem Betrag 4 Mio. EUR bzw. 54 % der operativen Ausgaben mit den operativen Kerntätigkeiten im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) zusammenhingen und dass hohe Mittelübertragungsquoten dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit zuwiderlaufen und auf strukturelle Probleme bei der Ausführung des Haushaltsplans hindeuten; stellt fest. dass der Antwort der Agentur zufolge 2021 das erste Jahr war, in dem die Agentur Gebühren erhob, wobei sie keine vorherige Erfahrung in diesem Bereich hatte, dass die Agentur bei der Vergabe ihrer Mittel vorsichtig war und den Beginn mehrerer operativer Projekte, die durch Gebühren gedeckt werden sollten, bis zur Begleichung der ersten Gebührentranche aufschob, und dass dies zu einem hohen Maß an Übertragungen von zum Jahresende offenen Salden bei den Mitteln für Verpflichtungen führte; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof auch berichtet hat, dass die Agentur 2019 und 2020 einen hohen Anteil von Mitteln übertrug, und dass die Entlastungsbehörde die Agentur aufgefordert hat, dieses Problem zu lösen, indem sie ihre Haushaltsplanung und ihre Haushaltsvollzugszyklen weiter verbessert;

    4.

    stellt fest, dass 2021 das erste Jahr war, in dem die Agentur von den registrierten Meldemechanismen Gebühren für die Dienstleistungen erhob, die sie für die Erhebung, Verarbeitung und Analyse der von den Energiemarktteilnehmern gemeldeten Daten zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 erbringt;

    Leistung

    5.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren verwendet, um die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten in Bezug auf die Umsetzung und die Ziele ihres Arbeitsprogramms zu bewerten, und dass sie weitere Indikatoren heranzieht, unter anderem in Bezug auf die Verwaltung der Human- und Finanzressourcen; würdigt, dass die wesentlichen Leistungsindikatoren erfüllt wurden und begrüßt, dass die Agentur auf Maßnahmen hingewiesen hat, die die Effizienz und Effektivität der Arbeit der Agentur verbessern können; empfiehlt der Agentur jedoch, die Indikatoren zur Kenntnis zu nehmen, die noch nicht erreicht wurden oder bei denen sie hinterherhinkt;

    6.

    stellt fest, dass das Arbeitsprogramm der Agentur weitgehend umgesetzt wurde und dass einige Aufgaben aufgrund der begrenzten verfügbaren Humanressourcen, vor allem im Bereich der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, zurückgestellt, gestrichen, verschoben oder zum Teil mit anderen Aufgaben kombiniert wurden; stellt darüber hinaus fest, dass nach Angaben der Agentur die zeitliche Abstimmung zwischen den Aufgaben und der Ressourcenzuweisung, z. B. bei den Aufgaben und Ressourcen für die Bestimmungen über Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts und den Markt für umweltfreundliche Energie, nicht korrekt war;

    Personalpolitik

    7.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 95,77 % der Planstellen besetzt waren, wobei 68 von 71 der im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit besetzt waren (gegenüber 71 bewilligten Stellen im Jahr 2020); stellt fest, dass im Jahr 2021 außerdem 30 Vertragsbedienstete, vier abgeordnete nationale Sachverständige und zehn Leiharbeitskräfte für die Agentur tätig waren; hebt hervor, dass Ende 2021 23,4 % des Personals der Agentur im Rahmen eines Praktikumsprogramms und als Leiharbeitskräfte eingestellt waren, und bekräftigt daher die Empfehlungen des Rechnungshofs, wonach die Agentur regelmäßig anfallende und anhaltende Aufgaben den direkt beschäftigten Mitarbeitern übertragen sollte;

    8.

    bedauert, dass das Geschlechterverhältnis in der oberen Führungsebene der Agentur mit einer Frau (17 %) und fünf Männern (83 %) nach wie vor in hohem Maße unausgewogen ist; stellt fest, dass das Geschlechterverhältnis bei den Mitarbeitern insgesamt bei 37 Frauen (37 %) zu 63 Männern (63 %) liegt; stellt fest, dass sich der Verwaltungsrat der Agentur aus neun Frauen (50 %) und neun Männern (50 %) zusammensetzt; fordert die Agentur auf, so bald wie möglich konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das Geschlechtergleichgewicht auf allen Hierarchieebenen zu verbessern, und der Entlastungsbehörde über die Fortschritte Bericht zu erstatten;

    9.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur über eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt und dass sie dem agenturübergreifenden Netz von Vertrauenspersonen angehört; stellt fest, dass im Jahr 2021 keine Fälle von Mobbing oder sexueller Belästigung gemeldet wurden, und fordert die Agentur auf, ihre Arbeit fortzusetzen und auszubauen, um derartige Fälle auch künftig zu verhindern;

    10.

    weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Mitarbeitern auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Förderung ihrer Gleichbehandlung und ihrer Chancen abzielt;

    Vergabeverfahren

    11.

    stellt fest, dass im Jahr 2021 200 Vergabeverfahren abgeschlossen wurden, gegenüber 109 im Jahr 2020, und dass zusätzliches Personal benötigt wird, da die Zahl der Verfahren steigt; stellt fest, dass die Agentur die elektronische Vergabe, elektronische Übermittlung der Angebote und elektronische Rechnungsstellung eingeführt und das Instrument für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge (PPMT) mit dem Ziel getestet hat, es im Laufe des Jahres 2023 einzuführen; stellt fest, dass die Agentur einen eher konservativen Ansatz für die Einleitung der Vergabeverfahren gewählt hat, da 2021 das erste Jahr der Gebührenerhebung war; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    12.

    weist erneut darauf hin, dass es bei allen Vergabeverfahren wichtig ist, einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherzustellen und Waren und Dienstleistungen zum besten Preis zu beschaffen, wobei die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung zu wahren sind; fordert, dass die von der Kommission entwickelten IT-Tools zur elektronischen Auftragsvergabe eingeführt werden; fordert eine aktualisierte Präzisierung der Verfahren und Vorlagen in den Vergabeleitlinien; nimmt mit Besorgnis die Bemerkung des Rechnungshofs zu den Mängeln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Kenntnis, wonach diese zunehmen und bei den meisten Agenturen nach wie vor die größte Quelle vorschriftswidriger Zahlungen sind;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    13.

    stellt fest, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat und weiterhin Anstrengungen unternimmt, um für Transparenz zu sorgen, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen und Hinweisgeber zu schützen; stellt fest, dass die Agentur ihre umfassende Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten umsetzt und dass die Agentur die jährlichen Interessenerklärungen ihrer Führungskräfte, der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats, des Regulierungsrats und des Beschwerdeausschusses sowie der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgruppen der Agentur und der Personen, die die Taskforces der Agentur einberufen, einholt; stellt ferner fest, dass die Agentur die eingereichten Formulare bewertet, ihnen Risikostufen zuordnet und sie entsprechend behandelt;

    14.

    stellt fest, dass die Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge zwischen 2019 und 2021 drei Fälle eines potenziellen Interessenkonflikts im Zusammenhang mit der Aufnahme einer bezahlten Nebentätigkeit oder eines neuen Arbeitsplatzes durch einen leitenden Bediensteten geprüft hat und dass der eine vom Rechnungshof geprüfte Fall gegen Artikel 16 des Statuts verstieß, da die Agentur den Gemeinsamen Ausschuss nicht konsultierte und ihre Entscheidung, die Einschränkungen zur Risikominderung enthielt, nach Ablauf der Frist erließ, und die Agentur die betreffende Person anschließend aufforderte, sich an die Einschränkungen zu halten, wofür es keine Rechtsgrundlage gab; stellt fest, dass die Agentur ihrer Antwort zufolge den Briefwechsel mit dem betroffenen ehemaligen Bediensteten als eine gute Lösung ansieht, um die vertraglichen Verpflichtungen nach der Rücknahme der Entscheidung zu formalisieren und sich so vor operativen, rechtlichen und Reputationsrisiken zu schützen, und dass sich die Agentur verpflichtet, das Verfahren rechtzeitig und korrekt anzuwenden;

    15.

    stellt fest, dass die Agentur über eine Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten verfügt, die mit Beschluss des Verwaltungsrats der Agentur vom 31. Januar 2015 angenommen wurde; besteht darauf, dass systematischere Regeln für Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte, illegale Lobbyarbeit und Drehtüreffekte eingeführt werden müssen und die Strategie zur Bewältigung von Interessenkonflikten gegebenenfalls aktualisiert werden muss; fordert die Behörde auf, ihre internen Kontrollmechanismen zu stärken, einschließlich der Einrichtung eines internen Mechanismus zur Korruptionsbekämpfung;

    Interne Kontrolle

    16.

    nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2021 eine Prüfung der Planung, Budgetierung und Überwachung durchgeführt hat und dass der Abschlussbericht vom Januar 2022 eine sehr wichtige Empfehlung zur Umsetzung der tätigkeitsbezogenen Budgetierung, der funktionalen Zeiterfassung und der Bewertung der Arbeitsbelastung sowie eine wichtige Empfehlung zur Planung, Überwachung und Berichterstattung im Bereich der Beschaffung enthielt, für die ein Aktionsplan festgelegt wurde; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    17.

    nimmt zur Kenntnis, dass im Anschluss an die Prüfung des IAS 2020 zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zwei sehr wichtige und drei wichtige Empfehlungen vollständig umgesetzt und dem IAS im Jahr 2021 gemeldet und vom IAS im Jahr 2022 abgeschlossen wurden, und dass eine wichtige Empfehlung im Jahr 2022 umgesetzt werden sollte; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    18.

    stellt fest, dass im Anschluss an die Prüfung von 2018 zum Thema „IT-Sicherheit in der Agentur und Informationssicherheit im Bereich REMIT“ vier wichtige Empfehlungen vollständig umgesetzt und vom IAS 2021 abgeschlossen wurden, eine wichtige Empfehlung vollständig umgesetzt und vom IAS 2022 abgeschlossen wurde und eine verbleibende wichtige Empfehlung sich erheblich verzögerte, aber 2022 vollständig umgesetzt und dem IAS gemeldet wurde; stellt außerdem fest, dass im Anschluss an die Prüfung 2017 zum Thema „Personalmanagement“ im Jahr 2020 ein Aktionsplan umgesetzt und vom IAS im Jahr 2021 abgeschlossen wurde;

    19.

    stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Agentur im Dezember 2021 eine neue Strategie zur Betrugsbekämpfung angenommen hat, die auf den Ergebnissen des Berichts über die Umsetzung der Strategie zur Betrugsbekämpfung 2019-2021 beruht;

    20.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur in Zusammenarbeit mit dem CERT-EU regelmäßige Schwachstellenscans der wichtigsten Systeme der Informations- und Kommunikationstechnologie in Auftrag gibt und durchführt, um Sicherheits- und Datenschutzprobleme zu bewerten und entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, und dass die Agentur im Jahr 2021 nach Abschluss der Entwicklung und Anpassung eines Gesamtpakets von Cybersicherheitsstandards, die bereits von wichtigen Organen der Union verwendet werden, die erste Überarbeitung eines dieser Standards vorgenommen hat, um ihn an die neu auftretenden Risiken anzupassen;

    21.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Juni 2021 eine Risikoprüfung zur Jahresmitte durchgeführt hat, um die ursprünglich vorhergesehenen Risiken und die Risiken im Zusammenhang mit der Zunahme von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Agentur neu zu bewerten, die als kritisches Risiko eingestuft wurden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    22.

    weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu stärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur sicherzustellen; beharrt nachdrücklich darauf, dass es eines wirksamen Management- und Kontrollsystems bedarf, um möglichen Fällen von Interessenkonflikten, fehlenden Ex-ante- bzw. Ex-post-Kontrollen, unzureichender Verwaltung von Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen und fehlender Erfassung im Ausnahmeverzeichnis vorzubeugen;

    Digitalisierung und grüner Wandel

    23.

    stellt fest, dass die Agentur eine Reihe von IT-Instrumenten einsetzt, um die Effizienz und die Nutzung der Ressourcen zu verbessern, einschließlich der von der Kommission bereitgestellten gemeinsamen Dienste wie ARES (Dokumentenverwaltung) und Sysper (Personalverwaltung);

    24.

    stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur aufgrund des Mangels an personellen und finanziellen Ressourcen nur begrenzt in der Lage ist, ihre Digitalisierung zu verbessern und weiterzuentwickeln (es mussten beispielsweise einige Projekte im Bereich des Cloud Computing auf Eis gelegt werden), da die Cybersicherheitsmaßnahmen in einigen Bereichen die Risiken nicht entsprechend der Risikobereitschaft der Agentur mindern können;

    25.

    nimmt den Aktionsplan 2021-2022 der Agentur zur Ökologisierung der Umwelt mit 17 konkreten Aktionspunkten zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks der Agentur zur Kenntnis, wie z. B. die Installation von Lichtsensoren und LED-Beleuchtung, die Verwendung von mehr Cloud-Ressourcen und der Bezug von 100 % Ökostrom;

    26.

    begrüßt, dass sich die Agentur im Jahr 2021 im Hinblick auf den Gassektor auf die anstehenden Rechtsvorschriften zur Dekarbonisierung des Energiesektors im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal konzentriert hat, und zwar mit einem Positionspapier zu den wichtigsten Regulierungsanforderungen für die Dekarbonisierung des Gassektors, einem Weißbuch über Vorschriften zur Verhinderung von Methanleckagen im Energiesektor und einem Weißbuch zur Regulierung, wann und wie Wasserstoffnetze zu regulieren sind; nimmt im Übrigen das Positionspapier zur Verbesserung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und das Weißbuch zur regulatorischen Behandlung von „Strom zu Gas“ zur Kenntnis; nimmt ferner den Beitrag der Agentur im Zusammenhang mit dem Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ zur Kenntnis;

    27.

    hält es für geboten, die Digitalisierung der Agentur voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen eine digitale Kluft auftut; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die digitale Sicherheit der verarbeiteten Informationen auszuschließen;

    28.

    fordert die Agentur auf, eng mit der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) zusammenzuarbeiten; schlägt vor, regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme zur Cybersicherheit für das gesamte Personal der Agentur anzubieten;

    Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

    29.

    nimmt zur Kenntnis, dass im März 2021 eine Gruppe für Kontinuitätsmanagement eingerichtet wurde, die sich aus der höheren Führungsebene der Agentur zusammensetzt und für Personal, IT und Sicherheit zuständig ist, und dass die Agentur im Herbst 2021 mit der Umsetzung ihrer Strategie für neue Arbeitsweisen begonnen hat; stellt im Übrigen fest, dass die Telearbeit zum Schutz der Gesundheit des Personals der vorherrschende Arbeitsmodus war, dass die Agentur ferner bestrebt war, hybride Arbeitsmethoden einzuführen, und dass die Anwesenheit des Personals im Büro im Einklang mit den verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen eingeschränkt war; fordert die Agentur auf, künftig Sitzungen besser zu organisieren, die effizienter online anstatt in Präsenz abgehalten werden könnten;

    30.

    stellt fest, dass vorübergehende Sicherheitsausnahmen gewährt und vom Direktor der Agentur genehmigt wurden, um den Zugang zu sensiblen Informationen für die Arbeit im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zu erleichtern, und dass in diesem Zusammenhang mehrere Maßnahmen zur Risikominderung getroffen wurden;

    Sonstige Bemerkungen

    31.

    nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Agentur mit der Umstellung ihrer öffentlichen Website auf ein neues Content-Management-System (Drupal) im Jahr 2021 begonnen hat, um das öffentliche Erscheinungsbild der Agentur zu modernisieren und die Benutzerfreundlichkeit ihrer Website zu verbessern; verweist insbesondere auf die Verbesserung der Seiten der Agentur zur Information über öffentliche Veranstaltungen;

    32.

    fordert die Agentur auf, ihre Synergieeffekte (etwa in den Bereichen Personalressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und IT-Sicherheit) weiter auszubauen sowie ihre Zusammenarbeit, ihren Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union und Erörterungen mit ihnen über Bereiche von gemeinsamem Interesse zu verstärken, um die Effizienz zu verbessern;

    33.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 157.

    (2)  Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1).

    (3)  Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (ABl. L 115 vom 25.4.2013, S. 39).

    (4)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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