Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32022D0105

    Beschluss (GASP) 2022/105 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 19. Januar 2022 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1435 (EUTM RCA/1/2022)

    ST/14529/2021/INIT

    ABl. L 18 vom 27.1.2022, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 09/10/2022; Aufgehoben durch 32022D1919

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/105/oj

    27.1.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 18/9


    BESCHLUSS (GASP) 2022/105 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 19. Januar 2022

    zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1435 (EUTM RCA/1/2022)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

    gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit dem Beschluss (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union die geeigneten Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUTM RCA, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte, zu fassen.

    (2)

    Am 26. August 2021 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2021/1435 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Jacques LANGLADE DE MONTGROS zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM RCA angenommen.

    (3)

    Am 27. Oktober 2021 haben die belgischen Militärbehörden vorgeschlagen, Brigadegeneral Jacky CABO als Nachfolger von Brigadegeneral Jacques LANGLADE DE MONTGROS mit Wirkung vom 4. Februar 2022 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM RCA zu ernennen.

    (4)

    Der EU-Militärausschuss ist am 23. November 2021 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, diesen Vorschlag zu billigen.

    (5)

    Es sollte ein Beschluss über die Ernennung von Brigadegeneral Jacky CABO gefasst werden. Zudem sollte der Beschluss (GASP) 2021/1435 aufgehoben werden.

    (6)

    Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Brigadegeneral Jacky CABO wird mit Wirkung vom 4. Februar 2022 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) ernannt.

    Artikel 2

    Der Beschluss (GASP) 2021/1435 wird mit Wirkung vom 4. Februar 2022 aufgehoben.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 19. Januar 2022.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Die Vorsitzende

    D. PRONK


    (1)  ABl. L 104 vom 20.4.2016, S. 21.

    (2)  Beschluss (GASP) 2021/1435 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 26. August 2021 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2020/1250 (EUTM RCA/1/2021) (ABl. L 312 vom 3.9.2021, S. 1).


    Top