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Document 32021D0839

    Beschluss (EU) 2021/839 des Rates vom 20. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf bestimmte Verwaltungs- und Personalangelegenheiten der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt

    ST/8039/2021/INIT

    ABl. L 185 vom 26.5.2021, p. 27–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/839/oj

    26.5.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 185/27


    BESCHLUSS (EU) 2021/839 DES RATES

    vom 20. Mai 2021

    über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf bestimmte Verwaltungs- und Personalangelegenheiten der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (VGV) wurde mit dem Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (1) im Namen der Union am 4. März 2019 genehmigt und trat am 1. Mai 2019 in Kraft.

    (2)

    Der regionale Lenkungsausschuss wurde durch den VGV für die Verwaltung und die ordnungsgemäße Durchführung des VGV eingesetzt. Der VGV verlangt, dass der regionale Lenkungsausschuss Regeln für die Arbeitsbedingungen des Personals des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft festlegt sowie einen Beschluss zur Festlegung des Verfahrens für die Ausführung des Haushaltsplans fasst.

    (3)

    Der regionale Lenkungsausschuss soll in Kürze Beschlüsse zu den folgenden Themen annehmen: Erstattung der Kosten von dem ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft nicht angehörenden Personen, die zur Teilnahme an den Sitzungen der Verkehrsgemeinschaft eingeladen werden; Erstattung der Kosten des Personals des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft für Reise und Umzug bei Dienstantritt und Ausscheiden aus dem Dienst; Beitrag der Verkehrsgemeinschaft zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Invaliditätsversicherung für das Personal des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft.

    (4)

    Es ist zweckmäßig, den im regionalen Lenkungsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da diese Beschlüsse für das reibungslose Funktionieren des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft erforderlich sind und gegenüber der Union bindend sein werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Der im Namen der Europäischen Union im durch den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft eingesetzten regionalen Lenkungsausschuss zu vertretende Standpunkt zur Annahme von Regeln zu folgenden Sachbereichen stützt sich auf die entsprechenden Beschlussentwürfe des regionalen Lenkungsausschusses (2):

    a)

    für die Erstattung der Kosten von dem ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft nicht angehörenden Personen, die zur Teilnahme an den Sitzungen der Verkehrsgemeinschaft eingeladen werden;

    b)

    für die Erstattung der Kosten des Personals des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft für Reise und Umzug bei Dienstantritt und Ausscheiden aus dem Dienst und

    c)

    für den Beitrag der Verkehrsgemeinschaft zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Invaliditätsversicherung für das Personal des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft.

    (2)   Geringfügige Änderungen an den in Absatz 1 genannten Beschlussentwürfen können von den Vertretern der Union im regionalen Lenkungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 20. Mai 2021.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A. SANTOS SILVA


    (1)  Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1).

    (2)  Vgl. Dokument ST 8040/21 auf http://register.consilium.europa.eu.


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