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Document 32013D0373

    2013/373/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 9. Juli 2013 zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Irlands

    ABl. L 191 vom 12.7.2013, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2013/373/oj

    12.7.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 191/10


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

    vom 9. Juli 2013

    zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Irlands

    (2013/373/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 5,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 gilt für Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits eine Finanzhilfe erhalten, einschließlich Hilfen im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und/oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF).

    (2)

    Die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 enthält Vorschriften für die Genehmigung der makroökonomischen Anpassungsprogramme von Mitgliedstaaten, die eine solche Finanzhilfe erhalten; diese Vorschriften sind in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (2) zu sehen, wenn der betroffene Mitgliedstaat eine Finanzhilfe sowohl aus dem EFSM als auch aus anderen Quellen erhält.

    (3)

    Irland wurde ein finanzieller Beistand aus dem EFSM gemäß dem Durchführungsbeschluss 2011/77/EU des Rates vom 7. Dezember 2010 über einen finanziellen Beistand der Union für Irland (3) sowie eine Finanzhilfe aus der EFSF gewährt.

    (4)

    Aus Gründen der Kohärenz sollte bei der Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms für Irland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 auf die einschlägigen Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU Bezug genommen werden.

    (5)

    Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und in Verbindung mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum zehnten Mal die Fortschritte der irischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und die Wirksamkeit sowie die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Maßnahmen überprüft. Infolge dieser Überprüfung muss das bestehende makroökonomische Anpassungsprogramm in einigen Punkten geändert werden.

    (6)

    Diese Änderungen sind in dem Durchführungsbeschluss 2013/372/EU zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU (4) aufgeführt —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die von Irland im Jahr 2013 im Rahmen seines makroökonomischen Anpassungsprogramms zu treffenden, in Artikel 3 Absatz 10 des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU aufgeführten Maßnahmen werden hiermit genehmigt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss ist an Irland gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2013.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. LINKEVIČIUS


    (1)  ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.

    (2)  ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

    (3)  ABl. L 30 vom 4.2.2011, S. 34.

    (4)  Siehe Seite 9 dieses Amtsblatts.


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