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Document 32011L0065R(01)
Berichtigung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ( ABl. L 174 vom 1.7.2011 )
Berichtigung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ( ABl. L 174 vom 1.7.2011 )
ABl. L 209 vom 4.8.2012, p. 18–18
(BG, DA, DE, ET, FR, NL, PL, PT, SK)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/65/corrigendum/2012-08-04/oj
4.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 209/18 |
Berichtigung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
( Amtsblatt der Europäischen Union L 174 vom 1. Juli 2011 )
Seite 96, Artikel 15, Absatz 1:
anstatt:
„(1) Die CE-Kennzeichnung wird gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem fertigen Elektro- oder Elektronikgerät oder seiner Datenplakette angebracht. Falls die Art des Geräts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird sie auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht.“
muss es heißen:
„(1) Die CE-Kennzeichnung wird gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem fertigen Elektro- oder Elektronikgerät oder seiner Datenplakette angebracht. Falls die Art des Geräts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird sie auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht.“