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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32007D0229

    2007/229/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. April 2007 zur Änderung der Entscheidung 2004/452/EG zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1546) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 99 vom 14.4.2007, S. 11–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 219M vom 24.8.2007, S. 483–485 (MT)

    Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 24/06/2007; Stillschweigend aufgehoben durch 32007D0439

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/229/oj

    14.4.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 99/11


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 11. April 2007

    zur Änderung der Entscheidung 2004/452/EG zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1546)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/229/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken (1), insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken — Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke (2) werden, um statistische Schlussfolgerungen für wissenschaftliche Zwecke zu ermöglichen, die Bedingungen festgelegt, zu denen Zugang zu der Gemeinschaftsbehörde übermittelten vertraulichen Daten gewährt werden kann, und die Regeln für eine Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und nationalen Behörden zur Vereinfachung dieses Zugangs aufgestellt.

    (2)

    Mit der Entscheidung 2004/452/EG der Kommission (3) wurde eine Liste von Einrichtungen aufgestellt, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können.

    (3)

    Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Family and Labour Studies Division of Statistics Canada, Ottawa, Ontario, Kanada, das Referat Ökonometrie und statistische Unterstützung der Betrugsbekämpfung (ESAF) der Generaldirektion Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission sowie das Referat Stärkung des Europäischen Forschungsraums (SERA) der Generaldirektion Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission sind als Einrichtungen anzusehen, die die verlangten Bedingungen erfüllen, und sollten deshalb auf die Liste der in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 genannten Stellen, Organisationen und Einrichtungen gesetzt werden.

    (4)

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die statistische Geheimhaltung —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang der Entscheidung 2004/452/EG erhält die Fassung des Anhangs dieser Entscheidung.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 11. April 2007

    Für die Kommission

    Joaquín ALMUNIA

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 52 vom 22.2.1997, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

    (2)  ABl. L 133 vom 18.5.2002, S. 7. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1104/2006 (ABl. L 197 vom 19.7.2006, S. 3).

    (3)  ABl. L 156 vom 30.4.2004, S. 1. Berichtigung im ABl. L 202 vom 7.6.2004, S. 1. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2007/81/EG (ABl. L 28 vom 3.2.2007, S. 23).


    ANHANG

    „ANHANG

    EINRICHTUNGEN, DEREN MITARBEITER FÜR WISSENSCHAFTLICHE ZWECKE ZUGANG ZU VERTRAULICHEN DATEN ERHALTEN KÖNNEN

    Europäische Zentralbank

    Spanische Zentralbank

    Italienische Zentralbank

    University of Cornell (New York State, Vereinigte Staaten von Amerika)

    Department of Political Science des Baruch College der City University of New York (New York State, Vereinigte Staaten von Amerika)

    Deutsche Zentralbank

    Referat ‚Beschäftigungsanalyse‘ der Generaldirektion ‚Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit‘ der Europäischen Kommission

    Universität Tel Aviv (Israel)

    Weltbank

    Center of Health and Wellbeing (CHW) der Woodrow Wilson School of Public and International Affairs der Princeton University, New Jersey, Vereinigte Staaten von Amerika

    The University of Chicago (UofC), Illinois, Vereinigte Staaten von Amerika

    Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

    Family and Labour Studies Division of Statistics Canada, Ottawa, Ontario, Kanada

    Referat ‚Ökonometrie und statistische Unterstützung der Betrugsbekämpfung (ESAF)‘ der Generaldirektion Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission

    Referat ‚Stärkung des Europäischen Forschungsraums (SERA)‘ der Generaldirektion Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission“.


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