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Document 32006R1587

    Verordnung (EG) Nr. 1587/2006 der Kommission vom 23. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger

    ABl. L 348M vom 24.12.2008, p. 748–751 (MT)
    ABl. L 294 vom 25.10.2006, p. 25–26 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO, HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1587/oj

    25.10.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 294/25


    VERORDNUNG (EG) Nr. 1587/2006 DER KOMMISSION

    vom 23. Oktober 2006

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger (1), insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe a,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sind sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Eigentum von Präsident Lukaschenko stehen, in seinem Besitz sind oder von ihm gehalten oder kontrolliert werden, sowie sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Eigentum von bestimmten anderen belarussischen Amtsträgern, die für die Verletzung internationaler Wahlstandards bei den Präsidentschaftswahlen vom 19. März 2006 in Belarus und für das harte Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind, und der mit ihnen verbundenen, in der Liste in Anhang I aufgeführten, natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, in ihrem Besitz sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren.

    (2)

    Mit dem Beschluss 2006/718/GASP des Rates (2) wurde Anhang IV des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP (3) geändert, in dem die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt sind, für die das in dem Gemeinsamen Standpunkt vorgesehene Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen gelten soll. Anhang I ist daher entsprechend zu ändern.

    (3)

    Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 23. Oktober 2006

    Für die Kommission

    Eneko LANDÁBURU

    Generaldirektor für Außenbeziehungen


    (1)  ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1.

    (2)  Siehe Seite 72 dieses Amtsblatts.

    (3)  ABl. L 101 vom 11.4.2006, S. 5. Gemeinsamer Standpunkt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2006/362/GASP (ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 45).


    ANHANG

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird wie folgt geändert:

    1.

    In Anhang I werden drei Spalten mit den Überschriften „Anschrift“, „Reisepassnummer“ bzw. „Staatsangehörigkeit“ eingefügt.

    2.

    Die folgenden natürlichen Personen werden angefügt:

    a)

    „Name: Bortnik, Sergei. Name (belarussische Schreibweise): БОРТНІК Сяргей. Name (russische Schreibweise): БОРТНИК Сергей. Funktion/Position: Staatsanwalt. Anschrift: Ul. Surganovo 80-263, Minsk, Belarus. Geburtsdatum: 28.5.1953. Geburtsort: Minsk. Reisepassnummer: MP 0469554.“

    b)

    „Name: Migun, Andrei. Name (belarussische Schreibweise): МІГУН Андрэй. Name (russische Schreibweise): МИГУН Андрэй. Funktion/Position: Staatsanwalt. Anschrift: Ul. Goretskovo 53-16, Minsk, Belarus. Geburtsdatum: 5.2.1978. Geburtsort: Minsk. Reisepassnummer: MP 1313262.“

    c)

    „Name: Rybakov, Alexei. Name (belarussische Schreibweise): РЫБАКОЎ Аляксей. Name (russische Schreibweise): РЫБАКОВ Алексей. Funktion/Position: Richter am Bezirksgericht Minsk Moskovsky. Anschrift: Ul. Jesenina 31-1-104, Minsk, Belarus.“

    d)

    „Name: Yasinovich, Leonid Stanislavovich. Name (belarussische Schreibweise): ЯСІНОВІЧ Леанід Станіслававіч. Name (russische Schreibweise): ЯСИНОВИЧ Леoнид Станиславoвич. Funktion/Position: Richter am Bezirksgericht Minsk Tsentralny. Anschrift: Ul. Gorovtsa 4-104, Minsk, Belarus. Geburtsdatum: 26.11.1961. Geburtsort: Buchany, Bezirk Witebsk, Belarus. Reisepassnummer: MP 0515811.“

    3.

    Der Eintrag „Name: Naumov, Vladimir Vladimïrovich. Geburtsdatum: 1956. Funktion/Position: Innenminister“ erhält folgende Fassung:

    „Name: Naumov, Vladimir Vladimïrovich. Geburtsdatum: 7.2.1956. Funktion/Position: Innenminister.“


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