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Dette dokument er et uddrag fra EUR-Lex

Dokument 32005R0774

    Verordnung (EG) Nr. 774/2005 der Kommission vom 23. Mai 2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Rohreis aus Beständen der spanischen Interventionsstelle

    ABl. L 130 vom 24.5.2005, s. 3–4 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/774/oj

    24.5.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 130/3


    VERORDNUNG (EG) Nr. 774/2005 DER KOMMISSION

    vom 23. Mai 2005

    zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Rohreis aus Beständen der spanischen Interventionsstelle

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis (1), insbesondere auf Artikel 7 Absätze 4 und 5,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 der Kommission (2) sind das Verfahren und die Bedingungen für die Abgabe von Rohreis durch die Interventionsstellen festgelegt worden.

    (2)

    Die derzeit von der spanischen Interventionsstelle gelagerte Menge Rohreis ist sehr umfangreich und die Lagerzeit sehr lang. Aus diesem Grund sollte eine Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von rund 26 299 Tonnen Rohreis aus Beständen dieser Interventionsstelle eröffnet werden.

    (3)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die spanische Interventionsstelle führt zu den Bedingungen der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 eine Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt der im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Mengen Rohreis aus ihren Beständen durch.

    Artikel 2

    (1)   Die Angebotsfrist für die erste Teilausschreibung läuft am 1. Juni 2005 aus.

    (2)   Die Angebotsfrist für die letzte Teilausschreibung läuft am 13. Juli 2005 aus.

    (3)   Die Angebote sind bei der spanischen Interventionsstelle zu hinterlegen:

    Fondo Español de Garantía Agraria (FEGA)

    Beneficencia, 8

    E-28004 Madrid

    Telex: 23427 FEGA E

    Fax: (34) 915 21 98 32 und (34) 915 22 43 87

    Artikel 3

    Abweichend von Artikel 19 der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 teilt die spanische Interventionsstelle der Kommission spätestens am Dienstag der Woche nach Ablauf der Angebotsfrist die Menge und die Durchschnittspreise der jeweils verkauften Partien, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Gruppen, mit.

    Artikel 4

    Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 23. Mai 2005

    Für die Kommission

    Mariann FISCHER BOEL

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 96.

    (2)  ABl. L 9 vom 12.1.1991, S. 15.


    ANHANG

    Gruppen

    1

    2

    3

    Menge (ca.)

    22 743 t

    2 509 t

    1 047 t

    Erntejahre

    2001

    2002

    2003

    Reissorten

    Langkörniger Reis B

    Rund-, mittel- und langkörniger Reis A

    Rund-, mittel- und langkörniger Reis A


    Op