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Document JOL_2004_057_R_0016_01
2004/182/EC: Council Decision of 13 January 2004 on the signature and provisional application of an administrative arrangement in the form of an Exchange of Letters between the European Community and the Swiss Confederation concerning the transitional points system applicable to heavy goods vehicles travelling through Austria - Administrative arrangement in the form of an Exchange of Letters between the European Community and the Swiss Confederation concerning the transitional points system applicable to heavy goods vehicles travelling through Austria
2004/182/EG: Beschluss des Rates vom 13. Januar 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung einer Verwaltungsvereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich - Verwaltungsvereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich
2004/182/EG: Beschluss des Rates vom 13. Januar 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung einer Verwaltungsvereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich - Verwaltungsvereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich
ABl. L 57 vom 25.2.2004, p. 16–18
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
2004/182/EG: Beschluss des Rates vom 13. Januar 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung einer Verwaltungsvereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich
Amtsblatt Nr. L 057 vom 25/02/2004 S. 0016 - 0016
Beschluss des Rates vom 13. Januar 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung einer Verwaltungsvereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich (2004/182/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Kommission hat eine Verwaltungsvereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich ausgehandelt. (2) Diese Verwaltungsvereinbarung sollte, vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden. (3) Es sollten Vorkehrungen für die vorläufige Anwendung der Verwaltungsvereinbarung ab dem 1. Januar 2004 getroffen werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Verwaltungsvereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich, vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen. Der Wortlaut der Verwaltungsvereinbarung ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Die in Artikel 1 genannte Verwaltungsvereinbarung wird ab dem 1. Januar 2004 vorläufig angewendet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 13. Januar 2004. Im Namen des Rates Der Präsident B. Cowen