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Document 52019IP0031

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2019 zu der Umsetzung des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und Kolumbien und Peru (2018/2010(INI))

    ABl. C 411 vom 27.11.2020, p. 88–93 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.11.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 411/88


    P8_TA(2019)0031

    Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der EU sowie Kolumbien und Peru

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2019 zu der Umsetzung des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und Kolumbien und Peru (2018/2010(INI))

    (2020/C 411/11)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits (1),

    unter Hinweis auf den im Jahr 2012 vereinbarten Fahrplan zwischen dem Europäischen Parlament und den Regierungen von Kolumbien und Peru,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2012 zum Handelsübereinkommen zwischen der EU, Kolumbien und Peru (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung zum Beitritt Ecuadors zu dem zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und Kolumbien und Peru geschlossenen Handelsübereinkommen (3),

    unter Hinweis auf seine Empfehlungen vom 13. Dezember 2017 an den Rat und die Kommission im Anschluss an die Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (4),

    unter Hinweis auf die Handelsstatistiken und Daten, die unter anderem von Eurostat (5), durch den Globalen Rechtsindex des IGB 2018 (6) und die Berichte der Nationalen Gewerkschaftsschule Kolumbiens (ENS) (7) bereitgestellt werden,

    gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0446/2018),

    A.

    in der Erwägung, dass das Handelsübereinkommen zwischen der EU, Kolumbien und Peru („das Übereinkommen“) eine auf Regeln gestützte Beziehung verkörpert, die auf gemeinsamen Werten und internationalen Standards für Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umwelt und nachhaltige Entwicklung beruht und sich deutlich positiv auf die sozioökonomische Entwicklung der Vertragsparteien des Übereinkommens, die wirtschaftliche Integration, die nachhaltige Entwicklung, die Menschenrechte, die weitere Zusammenarbeit in regionalen und globalen Fragen und die wechselseitige Annäherung von Staaten und Bürgern auswirken kann;

    B.

    in der Erwägung, dass Peru eine der am schnellsten wachsenden und offensten Volkswirtschaften in der Region mit einem Handelsvolumen von 44 % des BIP ist; in der Erwägung, dass Kolumbien die drittgrößte Volkswirtschaft Lateinamerikas ist, deren Wirtschaftswachstum sich voraussichtlich im Zeitraum 2019–2020 beschleunigen wird;

    C.

    in der Erwägung, dass die Umsetzung von Handelsübereinkommen, auch im Hinblick auf ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen, eine zentrale Säule der Überwachungstätigkeit des Europäischen Parlaments darstellt;

    D.

    in der Erwägung, dass das Übereinkommen vor dem Hintergrund der schwerwiegenden wirtschaftlichen und humanitären Krise in Venezuela zu bewerten ist, durch die eine massive Migration nach Kolumbien und Peru verursacht wird; in der Erwägung, dass beide Länder eine große Zahl venezolanischer Migranten aufgenommen haben;

    1.

    betont, dass die strategischen Werte des Übereinkommens über den Bereich des Handels hinausgehen, da das Übereinkommen eine solide Grundlage für eine tiefere Beziehung mit einer langfristigen Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, der sozialen Rechte, der Rechte der indigenen Völker und Landwirte sowie zum Umweltschutz ist und zum Aufbau einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika beiträgt;

    2.

    weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit zu intensiveren, um das multilaterale Handelssystem zu erhalten und zu stärken, was eine wesentliche Säule darstellt, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) zu verwirklichen und für eine auf Regeln beruhende wirtschaftspolitische Steuerung sowie einen faireren, inklusiveren und nachhaltigeren Handel zu sorgen; weist insbesondere auf seine Unterstützung der WTO hin und betont deren Rolle bei der Schaffung wirtschaftlicher Stabilität und der Unterstützung von Wachstum und Entwicklung; fordert die Vertragsparteien auf, den durch das Übereinkommen geförderten Dialog zu nutzen, um gemeinsame Strategien für die notwendige Modernisierung der WTO zu ermitteln und zu entwickeln;

    3.

    hebt hervor, dass mit dem Übereinkommen die Möglichkeit geboten wird, nicht nur die interregionale, sondern auch die intraregionale Zusammenarbeit und den Handel zwischen Kolumbien, Peru und Ecuador zu verstärken;

    4.

    begrüßt die Integration Ecuadors in das Übereinkommen als zusätzliches Element zur Stärkung der regionalen Integration und betont die konstruktive Rolle, die alle Vertragsparteien gespielt haben, um diesen Prozess zu einem Erfolg zu machen; weist darauf hin, dass dem Übereinkommen weitere Parteien beitreten können;

    5.

    unterstützt entschieden das Friedensabkommen in Kolumbien und weist auf die möglichen Vorteile und darauf hin, dass das Übereinkommen bestmöglich genutzt werden muss, um die Umsetzung des Friedensabkommens, einschließlich einer integrierten Bodenreform und des Aussöhnungsprozesses in Kolumbien, zu unterstützen; vertritt die Ansicht, dass mit dem Übereinkommen bedeutende Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung geboten werden, auch durch die Bewältigung der besonderen Herausforderungen wie der Diversifizierung der Wirtschaft, der produktiven Entwicklung und der Umsetzung der Bodennutzungsplanung, insbesondere in den ärmsten Regionen, die stark von dem seit Langem bestehenden internen Konflikt betroffen sind; fordert, dass das Friedensabkommen in Kolumbien gefördert wird, indem das gesamte Potenzial des Übereinkommens ausgeschöpft wird, und ist der Auffassung, dass es in Kürze seine Friedensdividende in Form von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erbringen wird; weist darauf hin, dass eine kontinuierliche und strukturierte Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Dialog mit ihr auch für die Schaffung des dauerhaften Friedens von Grund auf, insbesondere in ländlichen Regionen, von entscheidender Bedeutung sind;

    6.

    begrüßt, dass durch das Übereinkommen die Märkte u. a. für Waren, Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen und Investitionen geöffnet werden, die, wenn sie auf den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung aufbauen, durch die Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit Möglichkeiten für reguläre und hochwertige Beschäftigung sowie bessere Arbeitsbedingungen und einen höheren Lebensstandard schaffen können;

    7.

    nimmt zur Kenntnis, dass seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens der Handel zwischen der EU, Kolumbien und Peru zurückgegangen ist; vertritt jedoch die Ansicht, dass mit dem Übereinkommen die negativen Trends in Bezug auf die internationalen Handelsströme, die sinkenden Primärgüterpreise und den Konjunkturabschwung in Lateinamerika teilweise ausgeglichen wurden, und es zweifellos eine stabilisierende Wirkung hat;

    8.

    begrüßt, dass die Anlagewerte der EU in Kolumbien und in Peru gestiegen sind, und weist darauf hin, dass die EU der größte ausländische Investor in beiden Ländern ist;

    9.

    begrüßt, dass mit dem Übereinkommen u. a. den Unternehmen des Dienstleistungssektors geholfen wird, indem bewährte Regulierungsverfahren gefördert, die innerstaatlichen Regelungen und die Transparenz verbessert werden und die Rechtssicherheit erhöht wird, und dass es als Inkubator für die Förderung des digitalen Unternehmertums in der Region dienen und somit zur Verringerung der Armut und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen kann;

    10.

    unterstützt die Einsetzung einer spezifischen Arbeitsgruppe gemäß Artikel 109 des Übereinkommens, um die Regulierungsfragen im Zusammenhang mit dem Handel mit Dienstleistungen und dem elektronischen Geschäftsverkehr zu erörtern, damit die Förderung eines ausgewogenen und fairen Wettbewerbsumfelds im digitalen Ökosystem sichergestellt wird;

    11.

    weist darauf hin, dass mit dem Übereinkommen zur Modernisierung und Diversifizierung der Ausfuhren aus Kolumbien und Peru beigetragen wird, und dass es sich positiv auf kolumbianische und peruanische KMU auswirkt; stellt jedoch fest, dass den zur Verfügung stehenden Zahlen zufolge die Ausfuhrmengen und die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze sehr niedrig sind, und weist darauf hin, dass in früheren Zeiträumen ähnliche Fortschritte erzielt wurden; fordert die Kommission auf, die Lage der Unternehmen vor Ort und die wirtschaftliche Diversifizierung in ihre künftige Analyse einzubeziehen; weist darauf hin, dass das Übereinkommen das Potenzial hat, einen größeren Beitrag zur Entwicklung der kolumbianischen und peruanischen Start-up-Szene zu leisten, insbesondere im Hinblick auf die Unternehmergemeinden der Region in großen städtischen Zentren wie Bogotá, Medellín und Lima; betont jedoch, dass mehr unternommen werden muss, um die Ausfuhren weg von den traditionellen Mineral-, Öl- und Agrarerzeugnissen, auf die bis zu 70 % der Ausfuhren entfallen, und hin zur Ausfuhr von verarbeiteten Waren und Erzeugnissen mit größerem Mehrwert zu diversifizieren, um die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen unter uneingeschränkter Achtung der Umweltnormen und Menschenrechte zu unterstützen;

    12.

    betont, dass seit dem vorläufigen Inkrafttreten des Übereinkommens 1 155 kolumbianische Unternehmen — darunter 328 KMU — und 2 328 neue peruanische Unternehmen — 90 % davon KMU — mit der Ausfuhr in die EU begonnen haben; fordert die Vertragsparteien auf, den Internationalisierungsprozess der KMU und ihren gegenseitigen Marktzugang weiter zu unterstützen und regelmäßige und genaue Daten über die Tätigkeitsbereiche und den Grad der Konsolidierung der Tätigkeiten von KMU in dieser Hinsicht bereitzustellen;

    13.

    fordert beide Seiten nachdrücklich auf, die Vollzugsquote zu erhöhen und das Bewusstsein für das Übereinkommen zu schärfen; ist der Auffassung, dass vielen KMU in der EU, in Kolumbien und Peru die Möglichkeiten, die durch das Übereinkommen geboten werden, nicht bekannt sind; fordert die Vertragsparteien daher auf, die Präferenznutzungsrate insbesondere von KMU zu untersuchen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeiten und die Vorteile, die durch das Übereinkommen geschaffen werden, besser zu vermitteln, u. a. durch die Einrichtung von Kontaktstellen und einer einschlägigen Website für KMU;

    14.

    begrüßt, dass seit der vorläufigen Anwendung des Übereinkommens die Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU in beide Länder erheblich gestiegen sind; fordert die Kommission jedoch auf, die Lage genau zu überwachen und das Europäische Parlament über die Auswirkungen des Übereinkommens auf die Nahrungsmittelerzeugung für den lokalen Markt zu informieren; weist darauf hin, wie wichtig es ist, den Handel integrativer zu gestalten und eine angemessene Integration von Kleinerzeugern in die Wertschöpfungskette sowohl in Kolumbien als auch in Peru und nun auch in Ecuador zu erleichtern;

    15.

    weist darauf hin, dass Schutzklauseln für sensible landwirtschaftliche Bereiche festgelegt wurden und dass die Kommission in diesem Zusammenhang sowohl dem Europäischen Parlament als auch den betroffenen Industriezweigen umfassendere und regelmäßigere Informationen über die Marktentwicklungen zur Verfügung stellen sollte;

    16.

    stellt fest, dass die Vertragsparteien bei der Beseitigung von Handelshemmnissen und bei der Umsetzung der meisten Bestimmungen des Übereinkommens Fortschritte erzielt haben, insbesondere in Bezug auf gesundheitspolizeiliche und pflanzengesundheitliche Angelegenheiten, Ursprungsregeln und technische Handelshemmnissen (TBT); weist darauf hin, dass bei Antidumpingfällen nicht gegen die wesentlichen Vorschriften des Antidumpingübereinkommens der WTO verstoßen werden sollte;

    17.

    weist darauf hin, dass u. a. in den folgenden Bereichen weitere Fortschritte erforderlich sind:

    a)

    Zertifizierungsanforderungen für Fleisch und Milcherzeugnisse,

    b)

    betrügerische Nachahmung, Piraterie, widerrechtliche Aneignung von geografischen Angaben der EU und ausstehende Registrierung von geografischen Angaben,

    c)

    diskriminierende Steuern auf eingeführte Spirituosen,

    d)

    wirksame Umsetzung von Verpflichtungen in den Bereichen Soziales und Umwelt und

    e)

    mangelnde Transparenz bei den Verwaltungsverfahren;

    18.

    ist der Auffassung, dass die Vertragsparteien von der in dem Übereinkommen enthaltenen Überprüfungsklausel Gebrauch machen sollten, um u. a. Folgendes aufzunehmen:

    a)

    ein umfassendes Kapitel über Kleinstunternehmen und KMU, das erhebliche Fortschritte bei der Handelserleichterung, der Beseitigung von Handelshemmnissen und unnötigem Verwaltungsaufwand ermöglicht;

    b)

    ein eigenes Kapitel über die Gleichstellung der Geschlechter gemäß der in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Verpflichtung der EU, die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die EU, Peru und Kolumbien die Gemeinsame Erklärung zum Thema Handel und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau unterzeichnet haben;

    c)

    ein Kapitel über die Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung;

    d)

    einen geeigneten Streitbeilegungsmechanismus für das Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung, der neben verschiedenen Durchsetzungsmethoden die Möglichkeit umfasst, Sanktionen als abschreckende Maßnahme, die als letztes Mittel im Falle schwerer Verstöße unter gebührender Berücksichtigung der Sozialpartner sowie der organisierten und repräsentativen Zivilgesellschaft zu ergreifen ist, in Betracht zu ziehen;

    e)

    spezifische handelsbezogene Bestimmungen über die Beteiligung an internationalen Instrumenten, um die Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen, insbesondere des Übereinkommens von Paris, zu fördern;

    19.

    beharrt darauf, dass Korruption eines der wichtigsten nichthandelsbezogenen Hemmnisse darstellt, das Unternehmensumfeld behindert und die operativen Schwierigkeiten der Unternehmen verschärft; fordert die Kommission auf, das Übereinkommen zu nutzen, um die innerstaatlichen Reformen in den Partnerländern in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung zu überwachen und wirksame Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu entwickeln;

    20.

    nimmt die positive Haltung zur Kenntnis, die die Behörden beider Länder bei der Zusammenarbeit gezeigt haben, um schnelle Lösungen für die noch bestehenden Handelshemmnisse zu finden;

    21.

    weist darauf hin, dass beide Länder konkrete Bedenken hinsichtlich ihrer Fähigkeit geäußert haben, die für den EU-Markt erforderlichen Normen für die Lebensmittelsicherheit zu erfüllen, insbesondere in Bezug auf die jüngsten Gesetzgebungsvorschläge der EU zum Cadmiumgehalt in Kakao, zu Chemikalien mit endokriner Wirkung, zu neuartigen Lebensmitteln und zu Palmöl, die soziale Auswirkungen auf einige der am stärksten gefährdeten Gebiete der Länder haben können, in denen die Produktion der betroffenen Erzeugnisse konzentriert ist; fordert die Vertragsparteien auf, die finanzielle und technische Zusammenarbeit zu intensivieren und bestmöglich zu nutzen und die Frühwarnmechanismen zu stärken, die Transparenz zu erhöhen und den Austausch von Informationen über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Verfahren zu verbessern, damit sie Veränderungen vorhersehen und sich daran anpassen sowie den rechtlichen Anforderungen genügen können; fordert die Kommission auf, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen, um die lokalen Erzeuger im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip dabei zu unterstützen, die Gesundheitsvorschriften der EU zu erfüllen;

    22.

    fordert, dass die einschlägigen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Fahrplan für Menschen-, Umwelt- und Arbeitnehmerrechte, wie in seiner Entschließung vom 13. Juni 2012 zum Handelsübereinkommen zwischen der EU, Kolumbien und Peru gefordert, wirksam und durch konkrete Aktionspläne umgesetzt werden; weist insbesondere auf die Verpflichtung der Vertragsparteien hin, Normen für die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen, strikte und wirksame Arbeitsinspektionen, die Verhinderung von Gewalt gegen führende Persönlichkeiten des sozialen Lebens sowie Führer ethnischer Minderheiten und den Schutz der Umwelt durch geeignete Präventions-, Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen zu verstärken; begrüßt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen, die Kolumbien unternommen hat, um die Straflosigkeit bei Straftaten u. a. durch die Anwendung besserer Ermittlungsmethoden zu bekämpfen; fordert jedoch, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um wirksamere Maßnahmen zur Beendigung von Gewalt gegen Menschrechtsverteidiger, Umweltaktivisten, Gewerkschafter, Führer ethnischer Minderheiten und führende Persönlichkeiten des sozialen Lebens sowie der anhaltenden schweren Straftaten gegen Frauen zu ergreifen;

    23.

    nimmt die ehrgeizige Zielsetzung der kolumbianischen und peruanischen Regierung zur Kenntnis, der ländlichen Bevölkerung Alternativen zum Anbau von Koka zu bieten, das von kriminellen Organisationen verarbeitet wird; fordert die Kommission auf, mit beiden Regierungen zusammenzuarbeiten, um Lösungen zu finden;

    24.

    nimmt zur Kenntnis, dass ein im Jahr 2017 zwischen der kolumbianischen Regierung und der Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst geschlossenes Abkommen dazu beigetragen hat, die Situation von mehr als einer Million Arbeitnehmern zu verbessern; betont, dass es nur sehr wenige Gewerkschaftsmitglieder gibt und anstelle von Kollektivverträgen einseitig festgelegte Lohn- und Leistungssysteme („pactos colectivos“) angewendet werden;

    25.

    begrüßt, dass laut dem Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss der OECD die Zahl der Inspektoren in Kolumbien gestiegen ist; betont, dass die Mittel aufgestockt werden müssen, um eine wirksame Arbeitsaufsicht zu gewährleisten; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, Kolumbien bei seinen Bemühungen zu unterstützen, die Arbeitsaufsicht zu verstärken, was für die kolumbianische Regierung eindeutig eine enorme Herausforderung darstellt, da der Staat während des langen bewaffneten Konflikts die Kontrolle über Teile des Landes verloren hatte, und dennoch umgesetzt werden muss; erwartet, dass zusätzliche und wirksame Kontrollen insbesondere in ländlichen Regionen durchgeführt werden; fordert die Kommission auf, ausführliche Informationen über die Anzahl an Inspektoren und Inspektionen sowie über die festgestellten Unregelmäßigkeiten vorzulegen; weist auf die Empfehlungen des Gewerkschaftlichen Beratungsausschusses der OECD hin, wonach die Zahl der Arbeitsinspektoren noch erhöht werden muss, um internationalen Standards gerecht zu werden;

    26.

    begrüßt die Anstrengungen und Zusagen Perus, die Umsetzung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung des Übereinkommens zu verstärken; fordert jedoch, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um die Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger, führende Persönlichkeiten des sozialen Lebens sowie Führer ethnischer Minderheiten und insbesondere gegen Frauen zu bekämpfen; begrüßt die jüngsten Maßnahmen, die in Peru zur Verbesserung der Arbeitsaufsicht ergriffen wurden, und bestärkt das Land darin, seine Bemühungen gemäß den Empfehlungen der IAO weiter zu verstärken; begrüßt ferner, dass Peru im Jahr 2018 den Vorsitz im Verwaltungsrat der IAO innehatte, wodurch die Bemühungen Perus, als gutes Beispiel für die Einhaltung des Arbeitsrechts voranzugehen, verstärkt werden; betont gleichermaßen, dass Peru am 6. August 2018 eine Rahmenvereinbarung mit der IAO über die Förderung menschenwürdiger Arbeit für den Zeitraum 2018–2021 ratifiziert hat; betont jedoch, dass die IAO-Übereinkommen 87 und 98 nicht wirksam umgesetzt werden, und äußert seine Besorgnis über die kürzlich vorgenommenen Gesetzesänderungen, die zur Schwächung des Umweltschutzes führen können; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament ordnungsgemäß darüber zu informieren, wie sie die offizielle Beschwerde der organisierten Zivilgesellschaft Perus gegen die peruanische Regierung hinsichtlich der Einhaltung der Arbeits- und Umweltnormen auf unabhängige Weise bearbeiten wird;

    27.

    vertritt die Ansicht, dass der Dialog zwischen den Vertretern der Zivilgesellschaft der EU, Kolumbiens und Perus über die Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung des Übereinkommens ein nützlicher Weg ist, um ungelöste Probleme zu ermitteln und Regierungen zu bestärken und weitere Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung der wichtigen internationalen Sozial-, Arbeits- und Umweltnormen zu erzielen;

    28.

    betont daher, dass transparente und integrative Konsultationsmechanismen Schlüsselinstrumente sind, um sicherzustellen, dass alle Vertragsparteien die anerkannten Arbeits- und Umweltschutznormen einhalten;

    29.

    weist darauf hin, dass in dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung des Übereinkommens vorgesehen ist, dass jede Vertragspartei interne Beratungsgruppen oder Ausschüsse einrichtet, die für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung zuständig sind und die unabhängige repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft umfassen, wobei die Interessengruppen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in ausgewogenem Verhältnis vertreten sind; begrüßt die Einrichtung einer von der Regierung unabhängigen Konsultationsgruppe in Kolumbien; ist der Ansicht, dass Peru dem Beispiel Kolumbiens folgen sollte, um für mehr Unabhängigkeit und Transparenz zu sorgen; begrüßt den Beschluss der Vertreter der internen Beratungsgruppen der EU und der Andenstaaten, jährlich gemeinsame Sitzungen abzuhalten, mit denen ein verbesserter Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die Ausarbeitung gemeinsamer Empfehlungen an die Vertragsparteien ermöglicht werden;

    30.

    fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen für die vollständige Umsetzung des 15-Punkte-Plans zu verstärken, um die Wirksamkeit verbindlicher Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung zu erhöhen, und weist darauf hin, dass der Dialog mit den verschiedenen beteiligten Akteuren, einschließlich des Europäischen Parlaments, fortgesetzt werden muss, damit die wirksame Umsetzung der Zusagen im Bereich Menschenrechte, Arbeits- und Umweltschutz sichergestellt wird;

    31.

    weist darauf hin, dass Änderungen der Rechtsvorschriften, die zu einem niedrigeren Umweltschutzniveau führen könnten, um ausländische Direktinvestitionen zu fördern, nicht im Einklang mit dem Übereinkommen stehen;

    32.

    weist mit Besorgnis auf den erheblichen Anteil aller in der informellen Wirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, sowohl in Peru als auch in Kolumbien hin; betont, dass wirksame Maßnahmen entwickelt werden müssen, damit dieser Anteil verringert wird, und ist der Ansicht, dass das Übereinkommen in dieser Hinsicht hilfreich sein könnte, indem es zur Schaffung von mehr regulären Arbeitsplätzen beiträgt — beispielsweise durch verstärkte Maßnahmen zur Erleichterung der wirtschaftlichen Aktivitäten der KMU;

    33.

    verweist darauf, dass die Schwellenwerte, die im Rahmen des dem Übereinkommen beigefügten und bis 2020 gültigen Stabilisierungsmechanismus für Bananen festgelegt wurden, beachtet werden sollten, und hebt hervor, dass die Einfuhren von Bananen nach Ablauf des Mechanismus weiterhin überwacht werden müssen und dass die Vertragsparteien weiterhin diesbezügliche Statistiken bereitstellen sollten; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Peru den im Rahmen des Stabilisierungsmechanismus für Bananen festgelegten Schwellenwert überschritten hat, und fordert, dass die Auswirkungen dieser Überschreitung auf die Märkte in der EU geprüft werden; weist darauf hin, dass sich die Kommission verpflichtet hat, bis spätestens 1. Januar 2019 die Lage der Bananenerzeuger in der EU zu bewerten, und dass im Falle einer schwerwiegenden Verschlechterung der Marktlage oder der Lage der Bananenerzeuger in der EU eine Verlängerung der Gültigkeit des Mechanismus mit der Zustimmung der Vertragsparteien des Übereinkommens in Betracht gezogen werden kann;

    34.

    begrüßt, dass Kolumbien am 30. Mai 2018 der OECD beigetreten ist, was auf die Anerkennung der wichtigen Reformen hinausläuft, die das Land durchgeführt hat, insbesondere die Reform seines Justizsystems, die Verbesserung der Verwaltung staatseigener Unternehmen und die Einhaltung des Übereinkommens der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr; weist darauf hin, dass Kolumbien, wie vom OECD-Rat entschieden, nach seinem Beitritt den OECD-Gremien Fortschrittsberichte vorlegen muss, wie beispielsweise eine Folgebewertung der in der förmlichen Stellungnahme des Handelsausschusses aufgeführten Empfehlungen; bestärkt Peru darin, seine Reformen im Rahmen des Länderprogrammabkommens mit der OECD fortzusetzen;

    35.

    betont, dass eine weitere Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in einem multilateralen, plurilateralen und regionalen Umfeld im Rahmen der WTO wichtig ist, wie beispielsweise hinsichtlich der Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern (EGA) und das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA);

    36.

    nimmt die wichtige Arbeit zur Kenntnis, die die nationalen Parlamente in ihrem Prozess der Ratifizierung des Übereinkommens geleistet haben, und fordert sie auf, diese Arbeiten fortzusetzen; fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, die dies noch nicht getan haben, mit der Prüfung der Ratifizierung des Beitritts Ecuadors zum Übereinkommen zu beginnen;

    37.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, dem EAD, der Kommission, den Regierungen von Kolumbien und Peru sowie dem Generaldirektor der OECD zu übermitteln.

    (1)  http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2011/march/tradoc_147704.pdf

    (2)  ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 52.

    (3)  ABl. C 366 vom 27.10.2017, S. 144.

    (4)  ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 132.

    (5)  http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/statistics/

    (6)  „Der Globale Rechtsindex des IGB 2018 — Die schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen“, Internationaler Gewerkschaftsbund, 2018, https://www.ituc-csi.org/der-2018-globale-rechtsindex-des

    (7)  http://www.ens.org.co/lee-y-aprende/lee-y-descarga-nuestras-publicaciones/informes-sislab/


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