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Document C2017/045/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8343 — DONG Energy/Macquarie/Swancor/Formosa 1 Wind Power) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 45 vom 11.2.2017, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.2.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 45/9


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8343 — DONG Energy/Macquarie/Swancor/Formosa 1 Wind Power)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 45/09)

    1.

    Am 3. Februar 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen DONG Energy A/S („DONG“, Dänemark), Macquarie Corporate Holdings Pty Limited („Macquarie“, Australien) und Swancor Holding Co., Ltd („Swancor“, Taiwan) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Formosa 1 International Investment Co., Ltd. („Formosa“, Taiwan).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   DONG: Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas, Entwicklung, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks, Strom- und Wärmeerzeugung, Erdgas- und Stromhandel sowie Verkauf und Verteilung von Strom und Erdgas.

    —   Macquarie: weltweite Investitionsvermittlung für institutionelle und Kleinanleger in einem breiten Spektrum von Branchen, darunter Ressourcen und Rohstoffe, Energie, Finanzinstitute, Infrastruktur und Immobilien.

    —   Swancor: Herstellung und Vertrieb von Spezialchemikalien wie Korrosionsschutzharzen für Tanks und Pipelines in verschiedenen Industriebranchen, Kraftwerksschornsteine, Yachten und Schwimmbäder sowie von Epoxidharzen für Windradflügel.

    —   Formosa: Offshore-Windpark, der in der Nähe von Miaoli (Taiwan) entwickelt, gebaut und betrieben werden soll.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8343 — DONG Energy/Macquarie/Swancor/Formosa 1 Wind Power per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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