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Document 62015FA0052

    Rechtssache F-52/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 29. Oktober 2015 — Xenakis/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen — Ruhestandsalter — Antrag auf Dienstverlängerung — Art. 52 Abs. 2 des Statuts — Ablehnung einer Verlängerung der aktiven Dienstzeit — Dienstliches Interesse)

    ABl. C 406 vom 7.12.2015, p. 44–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 406/44


    Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 29. Oktober 2015 — Xenakis/Kommission

    (Rechtssache F-52/15) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Beamte - Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen - Ruhestandsalter - Antrag auf Dienstverlängerung - Art. 52 Abs. 2 des Statuts - Ablehnung einer Verlängerung der aktiven Dienstzeit - Dienstliches Interesse))

    (2015/C 406/46)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Yannis Xenakis (Woluwe-Saint-Pierre, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Ehrbar)

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der der Antrag des Klägers auf Dienstverlängerung zurückgewiesen wurde und daher seine Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen zum 31. Oktober 2014 bestätigt wurde, sowie Klage auf Ersatz des behaupteten materiellen Schadens und auf Zahlung eines symbolischen Euro zum Ersatz des behaupteten immateriellen Schadens

    Tenor des Urteils

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Herr Xenakis trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.


    (1)  ABl. C 190 vom 8.6.2015, S. 38.


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