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Document 62012FA0024
Case F-24/12: Judgment of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 19 June 2014 — BN v Parliament (Civil Service — Officials — Action for annulment — Official of grade AD 14 occupying a post as Head of Unit — Allegation of psychological harassment against the Director-General — Mobility exercise — Refusal to accept appointment to a post of Advisor in another Directorate-General with the loss of the salary increase for Heads of Unit — Decision on a temporary transfer to another Advisor post — Interest of the service — Principle that the post to which an official is assigned should correspond to his grade — Action for compensation — Harm arising from non-decision-making conduct)
Rechtssache F-24/12: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juni 2014 — BN/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Anfechtungsklage — Beamte der Besoldungsgruppe AD 14 auf der Stelle eines Referatsleiters — Mobbingvorwurf gegen den Generaldirektor — Mobilität — Ablehnung der Ernennung auf der Stelle eines Beraters in einer anderen Generaldirektion unter Verlust der Gehaltsanhebung für Referatsleiter — Entscheidung über die vorübergehende Umsetzung auf eine andere Beraterstelle — Dienstliches Interesse — Grundsatz der Entsprechung zwischen Besoldungsgruppe und Dienstposten — Schadensersatzklage — Durch ein Verhalten ohne Entscheidungscharakter entstandener Schaden
Rechtssache F-24/12: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juni 2014 — BN/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Anfechtungsklage — Beamte der Besoldungsgruppe AD 14 auf der Stelle eines Referatsleiters — Mobbingvorwurf gegen den Generaldirektor — Mobilität — Ablehnung der Ernennung auf der Stelle eines Beraters in einer anderen Generaldirektion unter Verlust der Gehaltsanhebung für Referatsleiter — Entscheidung über die vorübergehende Umsetzung auf eine andere Beraterstelle — Dienstliches Interesse — Grundsatz der Entsprechung zwischen Besoldungsgruppe und Dienstposten — Schadensersatzklage — Durch ein Verhalten ohne Entscheidungscharakter entstandener Schaden
ABl. C 253 vom 4.8.2014, p. 67–67
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
4.8.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 253/67 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juni 2014 — BN/Parlament
(Rechtssache F-24/12) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Anfechtungsklage - Beamte der Besoldungsgruppe AD 14 auf der Stelle eines Referatsleiters - Mobbingvorwurf gegen den Generaldirektor - Mobilität - Ablehnung der Ernennung auf der Stelle eines Beraters in einer anderen Generaldirektion unter Verlust der Gehaltsanhebung für Referatsleiter - Entscheidung über die vorübergehende Umsetzung auf eine andere Beraterstelle - Dienstliches Interesse - Grundsatz der Entsprechung zwischen Besoldungsgruppe und Dienstposten - Schadensersatzklage - Durch ein Verhalten ohne Entscheidungscharakter entstandener Schaden)
2014/C 253/93
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: BN (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Tymen und A. Blot, dann Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst O. Caisou-Rousseau und J. F. de Wachter, dann O. Caisou-Rousseau und V. Montebello-Demogeot)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, mit der die Klägerin in derselben Generaldirektion des Parlaments von der Stelle eines Referatsleiters auf die Stelle eines Beraters des Direktors einer Direktion umgesetzt wird, und auf Schadensersatz wegen Mobbing
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten von BN zu tragen. |
(1) ABl. C 138 vom 12.5.2012, S. 36.