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Document C2013/021/05

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 21 vom 24.1.2013, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.1.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 21/11


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    2013/C 21/05

    Image

    Nationale Seite der von Luxemburg neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat: Luxemburg

    Anlass: Hochzeit von Erbgroßherzog Guillaume mit Gräfin Stéphanie de Lannoy

    Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Im Münzinneren zeigt die Münze links seine Königliche Hoheit Großherzog Henri, rechts Erbgroßherzog Guillaume und zwischen ihnen Gräfin Stéphanie. Der Schriftzug „PRËNZENHOCHZAÏT“ bzw. „LËTZEBUERG“ und die Jahreszahl „2012“, flankiert durch das Münzzeichen und die Initialen des Münzmeisters, befinden sich im unteren Teil des Münzinneren.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage: 1,4 Millionen

    Ausgabedatum: Dezember 2012


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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