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Document 52010AE0637

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169)“ KOM(2009) 610 endg. — 2009/0169 (COD)

    ABl. C 18 vom 19.1.2011, p. 109–113 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.1.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 18/109


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169)“

    KOM(2009) 610 endg. — 2009/0169 (COD)

    2011/C 18/20

    Hauptberichterstatter: Daniel RETUREAU

    Der Rat beschloss am 12. November 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 169 und 172 Absatz 2 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169)“

    KOM(2009) 610 endg. — 2009/0169 (COD).

    Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch am 15. Dezember 2009 mit den Vorarbeiten zu dieser Stellungnahme.

    In Anbetracht der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 462. Plenartagung am 28./29. April 2010 (Sitzung vom 29. April) gemäß Artikel 57 der Geschäftsordnung Daniel RETUREAU zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 140 gegen 4 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1   Der Ostseeraum steht vor beträchtlichen Herausforderungen, denn er ist zum einen von den Folgen der Klimaerwärmung und der Verschmutzungen infolge der Tätigkeit des Menschen betroffen und ist zum anderen aufgrund der Art und Anzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten, die von ihm abhängen, ein für wirtschaftliche und soziale Betätigungen strategisch wichtiges Gebiet. Seine Erhaltung ist für die heutigen und künftigen Generationen von entscheidender Bedeutung, und seine Bewirtschaftung muss in Abstimmung mit allen Anrainerstaaten und deren Bevölkerungen erfolgen.

    1.2   Es ist jedoch nicht ersichtlich, ob das BONUS-Konsortium die nationalen und europäischen Sozialpartner dieser Sektoren angemessen in die Verfahren zur Anhörung der betroffenen Kreise einbinden wird. Der Ausschuss besteht darauf, dass dies unmissverständlich klargestellt wird.

    1.3   Die Akteure der Zivilgesellschaft und insbesondere die einschlägigen europäischen und nationalen Sozialpartner sollten durch das Governance-System dieser Konsultationsforen und des Forums für die Sektorforschung einbezogen werden; ferner sollten bei der Forschungstätigkeit im Rahmen der FTE-Projekte des BONUS-169-Programms, an denen auch Sozialwissenschaftler teilnehmen, die Erwägungen der Akteure, die in die Verwaltung der Beschäftigungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in den vom Programm erfassten Sektoren eingebunden sind, berücksichtigt werden.

    1.4   Nachhaltigkeitsprüfungen könnten ein nützliches und wirksames Instrument der Entscheidungsfindung bei der Auswahl und Umsetzung der im Rahmen des Programms BONUS-169 durchgeführten FTE-Projekte sein, da mit ihnen die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden können, indem eine aussagekräftige Gruppe von Akteuren der Zivilgesellschaft, die mit den Problemen dieser drei Dimensionen bestens vertraut sind, einbezogen wird.

    1.5   Allerdings weist die im Rahmen des Programms BONUS-169 vorgenommene Folgenabschätzung Mängel insbesondere bei der Berücksichtigung der sozialen Dimension und der Beschäftigungssituation auf, zumal die Akteure der Zivilgesellschaft (und an erster Stelle die Gewerkschaftsorganisationen und die europäischen Sozialpartner) nicht an der Ausarbeitung des Programms beteiligt waren.

    1.6   Die Akteure der Zivilgesellschaft können auf mindestens zweierlei Weise einbezogen werden:

    a)

    Verbesserung der Verbreitung und Sammlung von Informationen, der Auswertung der Beiträge der Akteure der Zivilgesellschaften der am Programm BONUS-169 beteiligten Länder sowie der Feedback-Mechanismen. Hierfür müssen die Transparenz bei der Anerkennung und Nutzung der Beiträge aller beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteure einschließlich der europäischen Sozialpartner gewährleistet und ein geeignetes Feedback vorgesehen werden;

    b)

    Einbeziehung des Inhalts der von allen beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren einschließlich der europäischen Sozialpartner aufgeworfenen Fragen in die Debatten und Analysen. Die Herausforderung besteht darin, einen Prozess anzuregen, der konkrete Auswirkungen auf die Erarbeitung und Durchführung des Programms BONUS-169 hat und die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (ökologische, soziale und wirtschaftliche Dimension) berücksichtigt.

    1.7   Der Ausschuss bringt erneut seine Unterstützung für das Programm und seine Finanzierungsmodalitäten zum Ausdruck, die darauf abzielen, dass neue und ausdrücklich für BONUS-169 bestimmte Mittel zum Einsatz kommen und nicht nur bereits vorhandene Mittel verwendet werden, es sei denn, es würden Forschungsinstrumente, die für die Erreichung der angestrebten Ziele besonders geeignet sind, vollständig, für eine bestimmte Dauer und in einem festgelegten finanziellen Umfang hierfür eingesetzt.

    1.8   Die Ostseeforschung ist insofern gerechtfertigt, als die Ostsee von zahlreichen Mitgliedstaaten umgeben ist, die im Laufe des Industriezeitalters starke Schadstoffmengen angesammelt haben und noch heute ansammeln, was die Ostsee zu einem der am stärksten verschmutzten Wassergebiete weltweit gemacht hat und so zahlreiche Tätigkeiten in Industrie und Handwerk in Frage stellen könnte, da sich die Besiedlung und die Tätigkeiten im Wesentlichen auf den Küstenstreifen konzentrieren. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass alle betroffenen Länder, einschließlich gegebenenfalls der Russischen Föderation, in die Forschung einbezogen werden sollten und - mit Blick auf die weniger besiedelten Länder und Drittstaaten - ihren Beitrag entsprechend ihren Möglichkeiten und unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Situation leisten sollten.

    2.   Vorschläge der Kommission

    2.1   Im Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration vom 20. Dezember 2006 sind die regionalen Leitlinien für den Zeitraum 2007-2013 anhand der vier großen Aktivitätsbereiche „Zusammenarbeit“, „Ideen“, „Menschen“ und „Kapazitäten“ festgelegt.

    2.2   In der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Oktober 2009 über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) wird dieser Rahmen auf die Probleme im Ostseeraum angewendet und es werden die Ziele und Einzelheiten der Finanzierung bei der Umsetzung des Projekts festgelegt.

    2.3   Zur Erreichung der Programmziele wird BONUS-169 in zwei Phasen eingeteilt:

    a)

    In einer ersten, sich über zwei Jahre erstreckenden Strategiephase werden geeignete Konsultationsforen für die aktive Einbeziehung der interessierten Kreise eingerichtet, ein strategischer Forschungsplan erstellt und die Durchführungsmodalitäten im Einzelnen weiter ausgearbeitet;

    b)

    in der mindestens fünf Jahre dauernden Durchführungsphase werden mindestens drei gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, um BONUS-169-Projekte zu fördern, die sich mit einzelnen strategischen Zielen der Initiative befassen.

    2.4   Die Themen sind dem strategischen Forschungsplan von BONUS-169 zu entnehmen, müssen sich möglichst an den festgelegten Fahrplan halten und sich auf Forschung, technologische Entwicklung, Ausbildung und/oder Verbreitungsaktivitäten erstrecken.

    2.5   Eine der ersten Phasen des BONUS-169-Projekts bestand in einer umfassenden Konsultation der Öffentlichkeit. Es wurden eine Website eingerichtet, Folgenabschätzungen durchgeführt und NRO konsultiert. Diese Konsultationen waren notwendig und müssen während der Umsetzung der Projekte fortgesetzt werden. Die vorstehend genannten Akteure der Zivilgesellschaft müssen an der Kontrolle der Mittelverwaltung und an den Entwicklungen im Verlauf der Umsetzung der Projekte beteiligt werden, damit sie tatsächlich „zur Steigerung und Verbesserung der Investitionen in Wissen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ (1) beitragen, wie es in der überarbeiteten Lissabon-Strategie als Ziel formuliert ist. Gemäß Artikel 5 der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Oktober 2009 muss das mit der Verwaltung von BONUS-169 beauftragte Netz der Ostsee-Organisationen zur Wissenschaftsförderung (BONUS-EWIV) der Kommission im Namen der Gemeinschaft Bericht erstatten. Gemäß Artikel 13 übermittelt die Kommission die Schlussfolgerungen der Bewertung der im Rahmen von BONUS-169 durchgeführten Maßnahmen dem Parlament und dem Rat. Der EWSA hat somit nur eine nachträgliche Kontrollmöglichkeit und kann nicht zum Ablauf der BONUS-169-Projekte Stellung nehmen.

    2.6   In Anhang 1 Abschnitt 1 der Entscheidung sind die Ziele von BONUS-169 festgelegt. Auch wenn unter Buchstabe d) die „Einrichtung geeigneter Konsultationsforen für die interessierten Kreise sämtlicher einschlägiger Sektoren“ genannt ist, wird an keiner Stelle auf die sozioökonomischen Ziele des Projekts oder seine Bedeutung für die Entwicklung der Beschäftigung rund um die Ostsee eingegangen.

    2.7   Anhang 2 ist insofern wichtig, als dort die Verwaltungsorgane des Projekts BONUS-169 festgelegt sind. Gemäß Abschnitt 4 wird ein Beirat eingerichtet, der sich aus international hochrangigen Wissenschaftlern sowie Vertretern der einschlägig interessierten Kreise und der Zivilgesellschaft zusammensetzt. In diesem Rahmen haben die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sowie NRO und Verbände Anspruch auf Einblick, Kontrolle und Unterbreitung von Vorschlägen für das BONUS-169-Projekt.

    2.8   Das Programm ist langfristig angelegt und von der für die Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen üblichen Dauer.

    2.9   Im zwölften Erwägungsgrund der Entscheidung heißt es, dass die BONUS-169-Initiative „mehrere thematisch verwandte Gemeinschaftsforschungsprogramme zu einer Vielzahl von menschlichen Tätigkeiten [berührt], deren Folgen für das Ökosystem sich akkumulieren, wie Fischerei, Aquakultur, Landwirtschaft, Infrastruktur, Verkehr, Ausbildung und Mobilität von Forschern sowie sozioökonomische Aspekte“.

    2.10   Mit der Aufteilung des Programms in zwei Phasen soll sichergestellt werden, „dass die Ergebnisse in Vereinbarungen der Politik und der Ressourcenbewirtschaftung in einer breiten Palette von Wirtschaftssektoren auch tatsächlich genutzt und übernommen werden“.

    2.11   Des Weiteren sind bei der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgenabschätzung die eventuellen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen einzubeziehen (unter Ziffer 5 der einleitenden Begründung wird allerdings besonders auf die sozialen und ökologischen Aspekte verwiesen). Mit einigen Optionen könnten andere Wirtschaftssektoren wie der Schiffsverkehr, der Bergbau, Windparks, der Verkehr, die Fischerei sowie Erdöl-, Gas- oder Telekommunikationsunternehmen dabei unterstützt werden, ein umweltfreundlicheres und an das Ökosystem angepassteres Verhalten an den Tag zu legen. Dieser Analysepunkt ist nach wie vor vollkommen unzureichend (unausgereift), weist jedoch klar auf die allgemeine Ausrichtung hin, die der strategischen Phase des Programms zugrunde liegt.

    2.12   Bei den drei vom Netz BONUS-EWIV auszuwählenden und umzusetzenden Projekten müssen die menschlich-sozialen Herausforderungen infolge der Auswirkungen des Klimawandels auf die Ostseeküstengebiete unbedingt berücksichtigt werden. Dieser könnte nämlich zum Wegzug von Bevölkerungsteilen führen, was soziale Konsequenzen und Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation hätte; dem sollte vorweg begegnet werden, worauf in der Initiativstellungnahme des EWSA zur „Nachhaltigen Entwicklung der Küstenregionen“ vom 13. Oktober 2009 hingewiesen wird. Es wird unweigerlich zu Änderungen der arbeitsrechtlichen Vorschriften in einigen Tätigkeitsbereichen wie der Fischerei und dem Seeverkehr kommen. Die Europäische Kommission muss diese Faktoren berücksichtigen und mit Unterstützung der Akteure der Zivilgesellschaft und des EWSA den Teilaspekt „Bildung und Umschulung“ in die Bewertung und Ausrichtung der Projekte einfließen lassen.

    2.13   Die EU wird in direktem Kontakt mit der spezifischen Durchführungsstruktur von BONUS-169, dem in Helsinki, Finnland, ansässigen Netz der Ostsee-Organisationen zur Wissenschaftsförderung, BONUS-EWIV stehen, das für die Zuweisung und Verwaltung des Gemeinschaftsbeitrags und der Bareinzahlungen der Mitgliedstaaten, für die Überwachung der Verwendung und für die Berichterstattung darüber zuständig ist.

    2.14   BONUS-169 wird vom Sekretariat des Netzes BONUS-EWIV verwaltet. BONUS-EWIV wird die folgenden Strukturen für das BONUS-169-Programm einrichten: Lenkungsausschuss, Sekretariat, Beirat, Forum für die Sektorforschung, Forum für die Projektkoordinatoren.

    2.14.1   Der Beirat unterstützt den Lenkungsausschuss und das Sekretariat. Er setzt sich zusammen aus international hochrangigen Wissenschaftlern, Vertretern einschlägiger interessierter Kreise, beispielsweise aus den Bereichen Tourismus, erneuerbare Energien, Fischerei und Aquakultur, Seeverkehr und Biotechnologie, sowie von Technologieanbietern, Industrieverbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft und sonstigen integrierten Forschungsprogrammen des Ostseeraumes und anderer europäischen Küstenregionen.

    2.14.2   Seine Aufgabe besteht darin, in wissenschaftlich und politisch relevanten Fragen zu BONUS-169 Beratung, Leitlinien und Empfehlungen anzubieten. Dies beinhaltet Beratung zu den Zielen, Schwerpunkten und zur Ausrichtung von BONUS-169, zu Möglichkeiten der Verbesserung der Leistungsfähigkeit von BONUS-169 und Qualität ihrer Forschungsergebnisse, zum Aufbau von Kapazitäten sowie zur Vernetzung und Relevanz der Arbeiten mit Blick auf die Ziele von BONUS-169. Der Beirat unterstützt auch die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von BONUS-169.

    2.14.3   Darüber hinaus spielte der BONUS-Beirat, dem ein breites Spektrum von Interessengruppen angehört, wie HELCOM, ICES, GD MARE, WWF und der finnische Verband der Landwirte, eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung des Wissenschaftsplans und der Durchführungsstrategie für BONUS-169.

    2.15   Der der GD RTD im Juni 2009 vorgelegte und überarbeitete BONUS-169-Forschungsplan stützt sich weitgehend auf die Arbeiten und Konsultationen, die für die ursprüngliche BONUS-169-Initiative durchgeführt wurden.

    2.16   Es ist vorgesehen, dass während der Strategiephase des Programms eine umfassende und strategisch ausgerichtete Konsultation der interessierten Kreise durchgeführt wird, die sich an Interessengruppen anderer einschlägiger Sektoren wie der Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Verkehr und Wasserwirtschaft richtet.

    2.17   Konsultationsforen für interessierte Kreise

    2.17.1   Nach einer umfassenden Analyse der für BONUS-169 in Frage kommenden interessierten Kreise auf lokaler, nationaler, regionaler und europäischer Ebene sind Konsultationsforen für die Interessengruppen einzurichten und Mechanismen zu schaffen, mit denen die Einbeziehung der Interessengruppen aller einschlägigen Sektoren gestärkt und institutionalisiert werden kann, damit kritische Lücken ermittelt, die Schwerpunkte der Forschungsthemen festgelegt und die Übernahme der Forschungsergebnisse verbessert werden können. Hierzu sind Wissenschaftler nicht nur der Meereswissenschaften, sondern auch aus anderen einschlägigen naturwissenschaftlichen Fachgebieten sowie der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einzubeziehen, um die notwendige Multidisziplinarität bei der Ausarbeitung des strategischen Forschungsplans, seiner strategischen Vision und der Forschungsschwerpunkte zu gewährleisten.

    2.17.2   Für die Sektorforschung ist ein Forum als Dauergremium einzurichten, an dem sich Vertreter von Ministerien und andere Akteure beteiligen, die mit der Ostseeforschung und deren Verwaltung befasst sind. Dem Gremium obliegt die Erörterung der Programmplanung, der Ergebnisse und des neu auftretenden Forschungsbedarfs aus Sicht der Entscheidungsfindung. Dieses Forum soll die Integration der Ostseeforschung erleichtern und voranbringen. Hierunter fallen auch die gemeinsame Nutzung und Planung von Infrastrukturkapazitäten, Unterstützung bei der Feststellung des Forschungsbedarfs, Förderung der Nutzung der Forschungsergebnisse und Erleichterungen bei der Integration der Forschungsförderung.

    2.18   Die Aufgaben der Nachhaltigkeitsprüfung

    2.18.1

    Die Nachhaltigkeitsprüfungen (Sustainability Impact Assessment, SIA) sind ein wichtiges politisches Instrument, um die Auswirkungen politischer Strategien und Maßnahmen auf die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung - d. h. die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Säule - zu messen.

    2.18.2

    Diese Nachhaltigkeitsprüfungen wurden von der Europäischen Kommission vor allem im Rahmen der Handelsabkommen (aber auch – wenngleich weniger formalisiert – im Rahmen der Verhandlungen vor der Annahme der europäischen REACH-Verordnung und der Richtlinien des europäischen Klima-Energie-Pakets) durchgeführt und instrumentalisiert und stellen eine große Herausforderung für die Konsultation der zivilgesellschaftlichen Akteure und die Berücksichtigung ihrer Positionen und Forderungen dar.

    2.18.3

    Für die Nachhaltigkeitsprüfungen wurde eine Reihe von Indikatoren entwickelt:

    Indikatoren der Weltbank und des UN-Ausschusses für nachhaltige Entwicklung (CSD) für die wirtschaftliche Säule,

    Indikatoren des CSD (UN-Ausschuss für nachhaltige Entwicklung) und der IAO (Internationale Arbeitsorganisation) für die soziale Säule, unter die auch die menschenwürdige Arbeit fällt,

    Indikatoren des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der Europäischen Umweltagentur und des CSD für die ökologische Säule.

    2.18.4

    Mit der Mitteilung der Europäischen Kommission (2) über Folgenabschätzung wurde ein umfassender Rahmen für die Folgenabschätzungen in allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Kommission und insbesondere für die Handelsverhandlungen und -abkommen eingeführt. Mit dem von der GD Außenhandel im März 2006 erstellten methodischen Leitfaden wurden die Nachhaltigkeitsprüfungen der Verhandlungen über Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten und deren Durchführung systematisiert.

    2.18.5

    Diese Nachhaltigkeitsprüfungen können in einem Konsultationsprozess der wichtigsten und repräsentativsten Akteure der Zivilgesellschaft zur Anwendung kommen.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1   Im Jahr 2009 vertrat der EWSA die Ansicht, dass der vorgesehene Governance-Mechanismus vereinfacht werden sollte. So schlug er in seiner Sondierungsstellungnahme zum Thema „Makroregionale Zusammenarbeit: Ausweitung der Ostseestrategie auf andere Makroregionen in Europa“ (3) die Einrichtung eines „Zivilgesellschaftlichen Forums für die Ostseeregion“ vor, um so öffentliche Debatten und Sensibilisierungskampagnen zur Umsetzung der Strategie zu befördern.

    3.2   In einem Prozess umfassender makroregionaler Governance sind die Kommunikation über die Projekte und die Durchführung von Folgenabschätzungen der Projekte für die Bevölkerungen und die Beschäftigungssituation von entscheidender Bedeutung. Es müssen grenzübergreifende Netze zwischen Schwesterorganisationen in den verschiedenen Ländern, z. B. Gewerkschaften, Verbraucherverbänden, lokalen Organisationen und Freiwilligenverbänden, gebildet und einbezogen werden, damit sich eine Zivilgesellschaft herausbildet, die über die sozio-ökonomischen Probleme im Ostseebereich Bescheid weiß. Die Früchte der Forschungsprojekte müssen der Bevölkerung und den Arbeitnehmern zugute kommen. Der künftige Bedarf im Ausbildungsbereich muss insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen der Region in naher Zukunft antizipiert werden, die eine Folge der derzeitigen Ressourcenlage und der Erderwärmung sein werden.

    3.3   In Abschnitt 2.2.2 der Mitteilung, in dem es um die interessierten Kreise geht, werden diese - abgesehen davon, dass besonderes Gewicht auf die Beteiligung von Wissenschaftlern gelegt wird – nicht näher bezeichnet. An dieser Stelle müsste auf die Bedeutung der Zivilgesellschaft bei der Einrichtung der Konsultationsforen für die Akteure, einschließlich der wertvollen Rolle der europäischen Sozialpartner des EWSA sowie der mit BONUS-169 befassten europäischen Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog, eingegangen werden.

    3.4   Die wichtige Rolle der europäischen Sozialpartner sollte im Governance-System des Programms BONUS-169 anerkannt werden.

    3.5   Um die Rolle der Sozialpartner und der Partner der Zivilgesellschaft zu optimieren, wäre es sinnvoll, ihre Vertreter in haushaltsfinanzierten Schulungen auf die Arbeiten der Konsultationsforen vorzubereiten.

    4.   Zusätzliche Bemerkungen

    4.1   Mit dem Programm sollen die Forschungstätigkeiten zur Umweltsanierung im Ostseebereich angeregt und international koordiniert werden.

    4.2   Daraus folgt, dass dieses Forschungsprogramm unmittelbare Auswirkungen haben wird auf:

    die Wirtschafts- und Industriestruktur des Ostseeraums,

    die sektoralen Entwicklungen (innerhalb eines Sektors und zwischen den Sektoren),

    die Art der Arbeitsplätze und die erforderlichen Qualifikationen, wobei es wahrscheinlich letztendlich dazu kommen wird, dass manche Arbeitnehmer den Beruf wechseln müssen oder tiefgreifende Änderungen ihres Berufs erleben werden.

    4.3   Der EWSA unterbreitet die folgenden Vorschläge, mit denen zwei Ziele verfolgt werden:

    Im Programm BONUS-169 werden die sozialen Auswirkungen, die Folgen für die Berufe, die Entstehung eines neuen Qualifikationsbedarfs und der Wegfall derzeit erforderlicher Qualifikationen berücksichtigt und diese Auswirkungen soweit möglich antizipiert (Vorausplanung und Maßnahmen zur Umschulung einiger Bevölkerungskreise für neue Berufe).

    Die Maßnahmen zur Förderung der positiven Auswirkungen und zur Abschwächung der negativen Auswirkungen werden in Abstimmung mit den Vertretern der Zivilgesellschaft entwickelt.

    4.4   Zur Erreichung der beiden oben genannten Ziele wird mit dem Vorschlag ein doppelgleisiger Ansatz verfolgt:

    a.

    umfassende Einbeziehung der Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft;

    b.

    Durchführung der Folgenabschätzung nicht anhand des internen Folgenabschätzungssystems der Kommission, sondern entsprechend dem Modell der Nachhaltigkeitsprüfung (ggf. mit einigen Verbesserungen).

    4.4.1   Umfassende Einbeziehung der Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft (a.)

    Einbeziehung der europäischen und nationalen Sozialpartner der „teilnehmenden Staaten“, wie weiter oben ausgeführt, in das Forum für die Sektorforschung;

    konkretere Ausgestaltung der „Konsultationsmechanismen“ der Konsultationsforen für die interessierten Kreise. Eine einfache Internetverbindung und die regelmäßige Unterrichtung werden nicht ausreichen, denn:

    zu viele verschiedene Stimmen erzeugen Unstimmigkeit; die „Stimme der Gesellschaft“ muss organisiert werden;

    es könnte die Bildung einer Arbeitsgruppe der Sozial- und Wirtschaftspartner mit beschränkter Teilnehmerzahl angeregt werden, die konzertiert und gemeinsam arbeitet und in Ergänzung zu den Wissenschaftlern mit einer Stimme spricht;

    noch weiter gehend könnte vorgeschlagen werden, dass diese Arbeitsgruppe einen Bezugspunkt für die Untersuchung der Folgenabschätzung bildet (Beteiligung am Lenkungsausschuss für die Folgenabschätzung) und eine beratende Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission abgibt. Die Folgenabschätzung ist offenzulegen, u. a. in Form von Berichten, die in den „teilnehmenden Staaten“ veröffentlicht werden.

    4.4.2   Durchführung der Folgenabschätzung nicht anhand des internen Folgenabschätzungssystems der Kommission, sondern entsprechend dem Modell der Nachhaltigkeitsprüfung (b.)

    Vorschlag, dass mit der Folgenabschätzung die Folgen in Bezug auf die Nachhaltigkeit auch wirklich abgeschätzt und soziale, ökonomische und ökologische Aspekte einbezogen werden;

    unbedingte Einbeziehung von Aspekten in Bezug auf die wirtschaftlichen und industriellen Anpassungen sowie auf Veränderungen im Beschäftigungsbereich; so könnte die Folgenabschätzung z. B. folgende Aspekte umfassen:

    Bestandsaufnahme der rund um das Ostseebecken vertretenen Berufe;

    Ermittlung der gefährdeten Berufe (die verschwinden könnten) und der Berufe mit starkem Entwicklungspotenzial entsprechend den verschiedenen Forschungsplänen;

    Ermittlung der Kapazitäten für die Qualifikationserweiterung: Stand des Fachwissens, Anpassungsfähigkeit an neues Fachwissen/Know-how, Vorhandensein lokaler Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung;

    Einbeziehung umgewandelter und zukunftsorientierter Industriearbeitsplätze.

    Diese Aspekte sind wesentlich für die territoriale Planung in Bezug auf Arbeitsplätze und Qualifikationen (4) und dürfen nicht losgelöst von der Realität von Wissenschaftlern aufgestellt werden.

    Brüssel, den 29. April 2010

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Mario SEPI


    (1)  KOM(2009) 610 endg., Ziffer 1.4.

    (2)  KOM(2002) 276 endg.

    (3)  ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 6.

    (4)  Die Planung in Bezug auf Arbeitsplätze und Qualifikationen ermöglicht eine bessere Prognose und Anpassung der Qualifikationen an die Arbeitsplätze, eine bessere Bewältigung der Auswirkungen des technologischen und wirtschaftlichen Wandels, eine bessere Verzahnung von Wettbewerbsfaktoren, Qualifizierungsstrukturen und Erweiterung von Qualifikationen der Arbeitnehmer, eine bessere Laufbahnplanung, eine Senkung der Risiken und Kosten in Verbindung mit den Ungleichgewichten sowie die bessere Auswahl und Planung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen.


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