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Document 52009IP0331

    Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern (2008/2200(INI))

    ABl. C 184E vom 8.7.2010, p. 100–106 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.7.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 184/100


    Freitag, 24. April 2009
    Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern

    P6_TA(2009)0331

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern (2008/2200(INI))

    2010/C 184 E/21

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Kopenhagen vom 21./22. Juni 1993,

    unter Hinweis auf die anlässlich des Gipfeltreffens EU-Westliche Balkanstaaten vom 21. Juni 2003 in Thessaloniki abgegebene Erklärung,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Januar 2006 mit dem Titel „Der westliche Balkan auf dem Weg in die Europäische Union: Konsolidierung der Stabilität und Steigerung des Wohlstands“ (KOM(2006)0027),

    unter Hinweis auf die Erklärung EU-Westliche Balkanstaaten, die am 11. März 2006 in Salzburg von den Außenministern aller Mitgliedstaaten und von den Außenministern der westlichen Balkanstaaten einstimmig gebilligt wurde,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007 und vom 19./20. Juni 2008 einschließlich der als Anlage beigefügten Erklärung zu den westlichen Balkanstaaten sowie auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 10. Dezember 2007, vom 18. Februar 2008 und vom 8./9. Dezember 2008,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2008 mit dem Titel „Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive“ (KOM(2008)0127),

    unter Hinweis auf die Erklärung von Brdo mit dem Titel „New focus on the Western Balkans“, die der EU-Ratsvorsitz am 29. März 2008 abgegeben hat und in der er die Notwendigkeit neuer Impulse für die Agenda von Thessaloniki und die Salzburger Erklärung betont,

    unter Hinweis auf die Erweiterungsstrategie und die länderspezifischen Fortschrittsberichte der Kommission vom November 2008,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans (2),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0212/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass die Länder des westlichen Balkans unbestreitbar zu Europa gehören und in der Erwägung, dass die bestmögliche Zukunft aller Länder dieser Region darin liegt, dass sie voll integrierte Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein werden,

    B.

    in der Erwägung, dass die Aussicht auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union und die damit verbundenen Vorteile der wichtigste Garant für Stabilität und der Hauptmotor für Reformen in den Ländern des westlichen Balkans sind, die einen Teil Europas bilden, der in länger zurückliegender und jüngster Zeit von Kriegen, ethnischen Säuberungen und autoritären Regimen heimgesucht wurde,

    C.

    in der Erwägung, dass das Erbe der Kriege der 1990er Jahre weiterhin ein großes Hindernis für die Schaffung von dauerhafter Sicherheit und politischer Stabilität in der Region darstellt; in der Erwägung, dass dies neue und einzigartige Herausforderungen für die Erweiterungspolitik der Europäischen Union mit sich bringt, und in der Erwägung, dass auf das gesamte Instrumentarium der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bzw. der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zurückgegriffen werden muss, das der Union im Rahmen eines Gesamtansatzes zur Verfügung steht, der auf den Bedarf von Gesellschaften in der Zeit nach der Überwindung von Konflikten zugeschnitten ist,

    D.

    in der Erwägung, dass im Falle einer Reihe von EU-Partnern in der Region nach wie vor ungeklärte Fragen hinsichtlich der Beziehungen zu deren Nachbarn bestehen; in der Erwägung, dass die Europäische Union und die westlichen Balkanländer darin übereinstimmen, dass gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit Schlüsselfaktoren auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind,

    1.

    weist darauf hin, dass der Einfluss der Europäischen Union und ihre Fähigkeit, als Vermittlerin von Stabilität und Motor von Reformen in den westlichen Balkanländern zu wirken, von der Glaubwürdigkeit ihres Einsatzes dafür abhängen, es denjenigen Staaten der Region, die die Kriterien von Kopenhagen vollständig erfüllen, zu ermöglichen, Vollmitglieder der Europäischen Union zu werden; betont daher, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die feste Zusage einer künftigen Erweiterung unter Einbeziehung der westlichen Balkanländer aufrechterhalten müssen;

    2.

    weist darauf hin, dass die westlichen Balkanländer ihre Annäherung an die Europäische Union aktiv betreiben müssen; betont, dass der Integrationsprozess von innen heraus stattfinden muss und dass ein erfolgreicher Beitritt von dem Vorhandensein einer starken Zivilgesellschaft, einem niedrigen Korruptionsniveau und einem umfassenden Richtungswechsel hin zu wissensbasierten Volkswirtschaften und Gesellschaften abhängig ist;

    3.

    weist darauf hin, dass die geltenden Verträge bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon technisch gesehen noch die institutionellen Anpassungen erlauben würden, die für künftige Erweiterungen erforderlich sind; vertritt dennoch die Auffassung, dass die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon von entscheidender Bedeutung ist;

    4.

    betont, dass die Mitgliedstaaten die Vorbereitung der Stellungnahme der Kommission zu möglichen Bewerberländern, die einen Beitrittsantrag gestellt haben, nicht über Gebühr verzögern dürfen, und drängt Rat und Kommission, eingegangene und künftige Beitrittsanträge mit der gebührenden Schnelligkeit zu bearbeiten;

    5.

    betont, dass der Beitrittsprozess auf der gerechten, strikten Anwendung des Grundsatzes der Konditionalität beruhen muss, nach dem jedes Land ausschließlich in Anbetracht seiner Fähigkeit beurteilt wird, die Kriterien von Kopenhagen, die Bedingungen des Stabilitäts- und Assoziierungsprozesses sowie alle Kriterien zu erfüllen, die für die jeweilige Verhandlungsstufe festgelegt sind, und dass der Beitrittsprozess im Falle von Ländern, die die zuvor festgelegten Anforderungen erfüllen, folglich nicht verlangsamt oder blockiert werden darf;

    6.

    weist darauf hin, dass beim Beitrittsprozess eine klare regionale Perspektive gewahrt bleiben muss und Anstrengungen zu unternehmen sind, um einer Situation vorzubeugen, in der ein unterschiedliches Tempo der Integration zur Errichtung neuer Hemmnisse in der Region führt, insbesondere was den Prozess der Liberalisierung der Visumvergabe betrifft; befürwortet die Funktion des Regionalen Kooperationsrates, die darin besteht, die regionale Eigenverantwortung zu stärken und in allen Angelegenheiten, die die regionale Zusammenarbeit mit Südosteuropa betreffen, als Hauptansprechpartner für die Europäische Union zu dienen;

    7.

    fordert die Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, denjenigen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, die derzeit den Ratifizierungsprozess durchlaufen, umgehend zuzustimmen;

    8.

    betont, dass alle Beteiligten große Anstrengungen unternehmen müssen, um beiderseits annehmbare Lösungen für die offenen bilateralen Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Ländern des westlichen Balkans sowie innerhalb der Gruppe der Länder des westlichen Balkans selbst zu finden; betont in diesem Zusammenhang, dass gutnachbarliche Beziehungen sowie die Anerkennung des jeweiligen kulturellen und geschichtlichen Erbes außerordentlich wichtig für die Erhaltung des Friedens und die Förderung von Stabilität und Sicherheit sind; ist der Ansicht, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit den westlichen Balkanstaaten sowie die Aufnahme und der Abschluss von Verhandlungen über einzelne Kapitel aufgrund von Fragen, die im Zusammenhang mit bilateralen Streitigkeiten stehen, weder behindert noch blockiert werden sollten und dass sich die Länder deshalb vor dem Beginn der Beitrittsverhandlungen auf Verfahren zur Lösung bilateraler Fragen verständigen sollten;

    9.

    nimmt in diesem Zusammenhang die Entscheidung einiger westlicher Balkanländer zur Kenntnis, mit Beschwerden oder Ersuchen um Gutachten den Internationalen Gerichtshof mit bilateralen Streitigkeiten zu befassen; vertritt die Auffassung, dass die EU alle möglichen Anstrengungen unternehmen sollte, um eine umfassende und dauerhafte Lösung der anhängigen Probleme zu unterstützen und zu erleichtern;

    10.

    hält die weitere Förderung des Dialogs zwischen den Volksgruppen und des interkulturellen Dialogs für notwendig, um die historische Belastung und die Spannungen in den Beziehungen zwischen den Ländern der Balkanregion zu überwinden; ist der Auffassung, dass Organisationen der Zivilgesellschaft und direkte Kontakte zwischen Bürgern (sowohl zwischen Bürgern der westlichen Balkanländer selbst als auch zwischen Bürgern dieser Länder und der EU-Mitgliedstaaten) dazu beitragen, die Versöhnung voranzubringen, das gegenseitige Verständnis zu erleichtern und ein friedliches Zusammenleben der Volksgruppen zu fördern; fordert deshalb die Kommission auf, Initiativen zur Förderung der Versöhnung, der Toleranz und des Dialogs zwischen den verschiedenen Volksgruppen größere Aufmerksamkeit zu schenken und mehr Geldmittel zur Verfügung zu stellen und die Umsetzung von Vereinbarungen zwischen den Volksgruppen zu unterstützen;

    11.

    befürwortet uneingeschränkt die ESVP-Missionen und den Einsatz der EU-Sondergesandten in der Region, die nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Stabilität und der Sicherung von Fortschritten beim Prozess des Aufbaus funktionierender Staaten spielen, die in der Lage sind, die Kriterien von Kopenhagen zu erfüllen; betont, dass keine ESVP-Mission beendet und kein Büro eines EU-Sondergesandten geschlossen werden darf, bevor diese ihre jeweiligen Aufgaben zweifelsfrei erfüllt haben;

    12.

    unterstützt uneingeschränkt die Anstrengungen, die zum Ziel haben, bis zum Jahr 2010 einen umfassenden Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten zu schaffen, um die von der Kommission, internationalen Finanzinstituten und einzelnen Geberländern angebotenen Zuschüsse und Darlehen zu koordinieren; begrüßt die Einrichtung der Infrastrukturprojektfazilität und weist darauf hin, dass die betreffenden Projekte in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Energie und Soziales mit einer klaren regionalen Perspektive entwickelt und durchgeführt werden sollten; betont die Notwendigkeit einer engeren Koordinierung, um eine echte Komplementarität, Kohärenz und Effizienz der Hilfeleistungen in den westlichen Balkanstaaten zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass diese koordinierten Darlehens- und Zuschussfazilitäten insbesondere für die potenziellen Bewerberländer vorgesehen werden sollten, die keinen Zugang zu Geldern aus den fünf Komponenten des Instruments für Heranführungshilfe (3) (IPA) haben; betont die Notwendigkeit der regionalen Zusammenarbeit zum Austausch bewährter Verfahren bei der Inanspruchnahme der Heranführungshilfe;

    13.

    erinnert daran, dass der Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine vom Januar 2009 erhebliche Störungen der Energieversorgung der westlichen Balkanländer verursacht hat; fordert eine Diversifizierung der Transitrouten und einen besseren Verbund der Energienetze in der Region mithilfe von EU-Mitteln;

    14.

    erinnert daran, dass die Verkehrsinfrastrukturen wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt sind; fordert die Kommission daher auf, die Schaffung eines geeigneten intermodalen Verkehrssystems zwischen der Europäischen Union und den westlichen Balkanländern sowie innerhalb des westlichen Balkanraums zu unterstützen, um den freien und schnellen Güter- und Personenverkehr zu fördern, insbesondere durch die Schaffung des pan-europäischen Korridors VII;

    15.

    begrüßt die neue Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft, die im Rahmen des IPA geschaffen wurde, und die entsprechende Verdreifachung der Finanzmittel, die für Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen; fordert die Kommission dringend auf, das lokale Engagement für die Entwicklung der Zivilgesellschaft zu stärken und Möglichkeiten für die regelmäßige Interaktion mit lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft und deren Konsultation zu schaffen, um ihre Ansichten und ihren Bedarf auf den verschiedenen Stufen der Planung und Ausgestaltung der Hilfe im Rahmen des IPA zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines regionalen Diskussionsforums zivilgesellschaftlicher Organisationen anzuregen, um bewährte Verfahren bei der Inanspruchnahme der Heranführungshilfe zu propagieren;

    16.

    fordert die Kommission außerdem dringend auf, der Förderung von kleinen und mittleren sowie nichtstädtischen Organisationen der Zivilgesellschaft in der Region mehr Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere indem solchen Organisationen ein größerer Teil der Hilfe zugeteilt wird, indem die Verfahren zur Beantragung von EU-Mitteln vereinfacht werden und die Vorschriften für Projekte für kleine und mittlere Organisationen der Zivilgesellschaft überprüft werden und deren Kofinanzierung erhöht wird;

    17.

    betont die Bedeutung einer Liberalisierung der Schengen-Visabestimmungen für die Bürger der Staaten des westlichen Balkans als Mittel, die Menschen in der Region mit der Europäischen Union vertraut zu machen; begrüßt den Dialog über die Visaliberalisierung und fordert den Rat und die Kommission dringend auf, den Prozess so transparent wie möglich und mit klar definierten Kriterien durchzuführen, um die externe Überwachung zu erleichtern und die in Bezug auf diesen Prozess gegenüber der Öffentlichkeit zu erfüllende Rechenschaftspflicht zu verschärfen;

    18.

    weist darauf hin, dass die schleppenden Visaverfahren, die vor allem auf den Personalmangel der Konsulate und Botschaften in der Region zurückzuführen sind, die Entstehung von Ressentiments der dortigen Bürger gegenüber der Europäischen Union zu einem Zeitpunkt begünstigen könnten, zu dem die Popularität der Union die eigentliche und wichtigste Triebfeder für die Reformen ist;

    19.

    ermutigt die westlichen Balkanländer, ihre Bemühungen um die Erfüllung der in den einzelnen Fahrplänen festgelegten Anforderungen zu beschleunigen, um so schnell wie möglich die Aufhebung der Visumpflicht für ihre Länder zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass die Erfüllung dieser Anforderungen von entscheidender Bedeutung für die Beschleunigung des Beitrittsprozesses zur Europäischen Union ist; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass das IPA die Bemühungen der Empfängerländer, die im Fahrplan für die Visaliberalisierung festgelegten Anforderungen zu erfüllen, unterstützen sollte;

    20.

    unterstützt uneingeschränkt die Erhöhung der Geldmittel und der Zahl der Stipendien für Studium und Forschung in der EU zugunsten von Studenten und Forschern aus den westlichen Balkanländern im Rahmen des Programms Erasmus Mundus, mit dem Ziel, die Menschen und Institutionen der westlichen Balkanländer mit der Agenda der EU vertraut zu machen und die durch Bildung erwerbbaren Kompetenzen zu fördern; fordert die Empfängerländer auf, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, einschließlich Werbe- und Informationskampagnen, um es ihren Bürgern zu ermöglichen, diese Gelegenheiten umfassend zu nutzen; fordert die betreffenden Länder auf, die vorbereitenden Verwaltungsmaßnahmen zu verstärken, die für die Erfüllung der Teilnahmekriterien des Programms für lebenslanges Lernen erforderlich sind;

    21.

    betont die entscheidende Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in den wissensbasierten Volkswirtschaften von heute; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, unternehmerische und innovative Fähigkeiten auf allen Bildungsebenen zu stärken und zu fördern;

    22.

    befürwortet uneingeschränkt die Teilnahme der westlichen Balkanländer an Programmen und Agenturen der Gemeinschaft; weist insbesondere auf deren Teilnahme an dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft und deren angestrebte Teilnahme an einem Vertrag zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft als modellhafte Beispiele für die vollständige Integration von Bewerber- und potenziellen Bewerberländern in die Strukturen der Gemeinschaft und für die Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand auf einer frühen Stufe des Beitrittsprozesses hin;

    23.

    betont, dass der Umweltschutz ein wichtiger Faktor für die nachhaltige Entwicklung des westlichen Balkanraums ist; fordert daher die Regierungen der westlichen Balkanländer auf, sich an die Grundsätze und Ziele der Energiegemeinschaft Südosteuropa zu halten, um solide umweltpolitische Maßnahmen und Strategien, insbesondere im Bereich erneuerbarer Energiequellen, im Einklang mit den EU-Umweltnormen und der EU-Klimaschutzpolitik zu entwickeln;

    24.

    unterstützt den interparlamentarischen Dialog auf regionaler Ebene und betont, dass es wichtig ist, die nationalen Parlamente der westlichen Balkanländer in den Prozess der europäischen Integration umfassend einzubinden; ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der EU eine wichtige Rolle dabei spielen, einen Dialog mit den Parlamenten der Länder des westlichen Balkans zu führen und mit diesen zusammenzuarbeiten; ist der Ansicht, dass die vom Europäischen Parlament veranstalteten interparlamentarischen Treffen inhaltlich verbessert werden sollten, damit sie eine operative und effiziente Struktur für die Organisation zielgerichteterer und stärker an der Praxis orientierter Aussprachen und Workshops bieten;

    25.

    betont, dass es wichtig ist, auf den Abbau aller tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse innerhalb der Region und zwischen den westlichen Balkanländern und der Europäischen Union hinzuarbeiten, da dies eine Grundvoraussetzung für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, der regionalen Integration und der zwischenmenschlichen Begegnungen ist; betont die zentrale Rolle des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA) bei der weiteren Liberalisierung des Handels in der Region und begrüßt die finanzielle Unterstützung des CEFTA-Sekretariats durch die Kommission;

    26.

    drückt seine Solidarität mit den westlichen Balkanländern in der weltweiten Wirtschaftskrise aus und bekräftigt seine Unterstützung für die wirtschaftliche und soziale Konsolidierung der Region; begrüßt daher den jüngsten Vorschlag der Kommission, ihr Europäisches Konjunkturprogramm auf die westlichen Balkanländer auszuweiten, und drängt die Kommission, wachsam zu bleiben und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die reibungslose Fortsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu gewährleisten;

    27.

    fordert kontinuierliche Anstrengungen der CEFTA-Unterzeichnerstaaten, um alle nichttarifären Hemmnisse sowie alle Zolltarife und Quoten für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen abzubauen; fordert die Mitglieder der Pan-Euro-Mittelmeer-Gruppe auf, weiterhin an einer Lösung für die noch offenen Fragen zu arbeiten, die gegenwärtig eine Ausweitung des für diese Gruppe geltenden Systems der diagonalen Ursprungskumulierung auf die westlichen Balkanländer verhindern;

    28.

    fordert den Rat und die Kommission auf, alles zu unternehmen, was einer stärkeren Integration der Länder des westlichen Balkans in das globale Handels- und Wirtschaftssystem dienlich ist, und insbesondere auf den Beitritt dieser Länder zur WTO hinzuwirken; unterstreicht, dass die Liberalisierung des Handels mit einer Senkung der Armut und der Arbeitslosenquoten, der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und dem Schutz der Umwelt einhergehen muss; fordert die Kommission auf, dem Parlament rechtzeitig neue Vorschläge zur Bereitstellung von Sonderhilfen aus dem Haushalt für Staaten des westlichen Balkans zur Genehmigung vorzulegen;

    29.

    fordert die Staaten in der Region auf, der Bekämpfung der Korruption hohe Priorität einzuräumen, da Korruption den gesellschaftlichen Fortschritt ernsthaft behindert; fordert diese Staaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie des Menschen- und Drogenhandels zu ergreifen;

    30.

    fordert, dass die Europäische Union weiterhin die regionalen Kooperationsinitiativen im Bereich „Justiz und Inneres“ (JI) und auch die Anstrengungen unterstützt, die auf eine rechtliche und justizielle Harmonisierung abzielen, etwa das Übereinkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa, das SELEC (South East European Law Enforcement Centre) und die SEEPAG (Southeast European Prosecutors Advisory Group); verweist auf die laufende und die vorgesehene finanzielle Unterstützung für das Prosecutors' Network in South-Eastern Europe (PROSECO) und für die Errichtung der International Law Enforcement Coordination Units (ILECU) und fordert die Kommission auf, diese Projekte mit den vorstehend genannten Initiativen zu koordinieren;

    31.

    fordert die Kommission dringend auf, vorrangige Projekte zu ermitteln und klarzustellen, welche Anforderungen sie hinsichtlich der zwischenstaatlichen und interinstitutionellen Zusammenarbeit im Bereich „Justiz und Inneres“ an die verschiedenen nationalen und regionalen Institutionen stellt; betont, dass es wichtig ist, Initiativen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs (E-Justiz) zu entwickeln, die Teil der von der Europäischen Union unterstützten Initiativen für E-Governance sind, um die Zusammenarbeit zu verbessern und die Transparenz von Gerichtsverfahren und internen Verwaltungssystemen zu steigern;

    32.

    äußert Kritik an den in allen Ländern des ehemaligen Jugoslawiens geltenden verfassungsrechtlichen und/oder rechtlichen Bestimmungen, die die Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen verbieten, die in anderen Staaten der Region unter Anklage stehen, sowie an den rechtlichen Hemmnissen, die der Verlegung der Verfolgung schwerer Straftaten zwischen den Gerichten in verschiedenen Ländern der Region im Wege stehen; fordert den Rat und die Kommission auf, den Ländern in der Region nahezulegen, Maßnahmen für eine koordinierte Aufhebung der Gesamtheit dieser Verbote und rechtlichen Hemmnisse zu ergreifen;

    33.

    weist darauf hin, dass rechtliche Bestimmungen, die Auslieferungen einschränken, es fördern können, dass Verbrechen auf hoher Ebene, einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verletzungen der Gesetze und Gebräuche des Krieges, transnationale organisierte Kriminalität, illegaler Handel und Terrorismus ungesühnt bleiben, und dass solche Bestimmungen eine der Hauptursachen für die allgemein kritisierten, jedoch weiterhin stattfindenden Strafverfahren in Abwesenheit sind; befürwortet die Anstrengungen der nationalen Staatsanwälte, die genannten rechtlichen Hemmnisse mittels pragmatischer Kooperationsvereinbarungen zu überwinden; würdigt die Arbeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zur Förderung verstärkter Zusammenarbeit und fordert die Staaten in der Region dazu auf, Rechtshilfe und Auslieferung unter umfassender Beachtung der Menschenrechts- und Völkerrechtsnormen weiter zu vereinfachen;

    34.

    betont, dass die umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) in Bezug auf die Verhaftung und Auslieferung der restlichen flüchtigen Angeklagten, die Übermittlung von Beweismaterial und die umfassende Zusammenarbeit vor und während der Strafprozesse eine wesentliche Anforderung im Rahmen des Beitrittsprozesses ist; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem IStGHJ, der OSZE und den Regierungen in der Region Initiativen zu fördern, die zum Ziel haben, die Kapazität und Effizienz der nationalen Justizbehörden zu stärken, die mit der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und anderen, weniger schweren Verbrechen befasst sind, und dafür zu sorgen, dass Gerichtsverfahren auf unabhängige und unparteiische Weise sowie im Einklang mit den Völkerrechtsstandards und -normen durchgeführt werden;

    35.

    weist auf die grundlegende Rolle von Bildungsprogrammen bei der Integrationsförderung und der Verringerung von Spannungen zwischen den Volksgruppen hin; fordert daher die westlichen Balkanstaaten auf, die Qualität der Bildung zu verbessern, indem die Bürger-, Menschen- und demokratischen Rechte als grundlegende europäische Werte in die einschlägigen Lehrpläne aufgenommen werden, und die Segregation an Schulen zu beenden; weist darauf hin, dass der Geschichtsunterricht an Schulen und Universitäten in den westlichen Balkanländern auf stichhaltiger Forschung beruhen und die unterschiedlichen Sichtweisen der verschiedenen nationalen und ethnischen Gruppen in der Region widerspiegeln muss, wenn dauerhafte Ergebnisse bei der Förderung der Versöhnung und der Verbesserung der Beziehungen zwischen den Volksgruppen erreicht werden sollen; unterstützt uneingeschränkt Initiativen wie das Gemeinsame Geschichtsprojekt des Zentrums für Demokratie und Versöhnung in Südosteuropa, mit dem das Ziel verfolgt wird, gemeinsames Lehrmaterial für Geschichte, das eine multiperspektivische Darstellung der Geschichte des Balkanraums liefert, zu verfassen und zu verbreiten, und fordert die zuständigen Ministerien, Bildungsbehörden und Bildungseinrichtungen in der Region auf, den Einsatz gemeinsamen Lehrmaterials für Geschichte zu billigen; fordert die Kommission auf, solche Initiativen finanziell und politisch zu unterstützen;

    36.

    betont, wie wichtig ein wirksamer Rahmen für die Förderung, den Schutz und die Gewährleistung der Rechte ethnischer und nationaler Minderheiten in einer Region ist, die einen multiethnischen Charakter hat und in der Vergangenheit Schauplatz weitverbreiteter und systematischer ethnisch motivierter Gewalt war; fordert die Regierungen der Region auf, sich noch intensiver darum zu bemühen, dass alle Gesetze im Bereich des Minderheiten- und Menschenrechts in der Praxis ordnungsgemäß geachtet werden und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, wenn diese Gesetze übertreten werden; fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um dafür zu sorgen, dass Initiativen zur Verbesserung der Integration von Minderheiten und der Lage benachteiligter Minderheitengruppen (insbesondere der Roma) ausreichend mit Finanzmitteln ausgestattet und ordnungsgemäß durchgeführt werden;

    37.

    betont die Notwendigkeit der Ausarbeitung und Umsetzung von Programmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft als Gewähr für demokratische Gesinnung und das Bekenntnis zu den europäischen Werten;

    38.

    weist darauf hin, dass seitens der Regierungen in der Region größere Anstrengungen erforderlich sind, um die dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen einschließlich der Rückgabe von Eigentum und vorübergehend besetzten Häusern nach Maßgabe der Erklärung von Sarajevo, abgegeben von der regionalen Ministerkonferenz über die Rückkehr von Flüchtlingen am 31. Januar 2005, zu garantieren; fordert den Rat und die Kommission auf, von den Regierungen in der Region nachdrücklich zu verlangen, dass sie Programme ausarbeiten und durchführen, mit denen die Rückkehrer Zugang zu Wohnungen und sozialen Diensten erhalten, und sich stärker dafür einzusetzen, dass Rückkehrer, die einer Minderheit angehören, nicht diskriminiert werden; ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen bereits ergriffen worden sein sollten, wenn den betreffenden Ländern der Bewerberstatus zuerkannt wird, und dass sie während des Beitrittsprozesses konsequent umgesetzt und vervollständigt werden sollten;

    39.

    äußert sich besorgt darüber, dass die Medien in allen westlichen Balkanstaaten unter der Einmischung durch die Politik leiden, sowie über die Vermischung von geschäftlichen, politischen und medialen Interessen und das Klima von Drohungen und Schikanen gegenüber recherchierenden Journalisten; fordert die westlichen Balkanstaaten auf, die Rechte von Journalisten und unabhängigen Medien als legitime Macht in einem demokratischen europäischen Staat uneingeschränkt zu achten;

    40.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, von Montenegro und Serbien, dem amtierenden Vorsitzenden der OSZE, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dem Vorsitzenden des Ministerkomitees des Europarates, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, dem Sekretariat des Rates für regionale Zusammenarbeit, dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und dem Sekretariat des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0639.

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0005.

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82).


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