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Document 62009CN0259

    Rechtssache C-259/09: Klage, eingereicht am 10. Juli 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

    ABl. C 220 vom 12.9.2009, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.9.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 220/24


    Klage, eingereicht am 10. Juli 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

    (Rechtssache C-259/09)

    2009/C 220/48

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Marghelis und P. Van den Wyngaert)

    Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

    Anträge

    Die Kommission beantragt,

    festzustellen, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dadurch, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/21/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat, gegen seine Verpflichtungen aus dieser Richtlinie verstoßen hat;

    dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 1. Mai 2008 abgelaufen.


    (1)  ABl. L 102, S. 15.


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