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Document C2009/091/07

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5508 — SOFFIN/HYPO REAL ESTATE) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 91 vom 21.4.2009, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.4.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 91/17


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5508 — SOFFIN/HYPO REAL ESTATE)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2009/C 91/07

    (1)

    Am 14. April 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (gemeinhin bekannt als „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ bzw. „SoFFin“, Deutschland), der von der Bundesrepublik Deutschland kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines am 9. April 2009 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Hypo Real Estate („HRE“, Deutschland).

    (2)

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    SoFFin: Stabilisierung des Finanzsystems in Deutschland,

    HRE: gewerbliche Hypotheken, Finanzierung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen, Refinanzierungen durch die Begebung von Pfandbriefen.

    (3)

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    (4)

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5508 — SOFFIN/HYPO REAL ESTATE per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Bruxelles/Brussels


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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