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Document 52009XC0421(03)

    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (Text von Bedeutung für den EWR )

    ABl. C 91 vom 21.4.2009, p. 13–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.4.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 91/13


    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2009/C 91/05

    Nummer der Beihilfe: XA 443/08

    Mitgliedstaat: Spanien

    Region: Castilla-La Mancha

    Bezeichnung der Beihilferegelung: Ayudas a las inversiones destinadas a mejorar la prestación de servicios comunes en la producción primaria

    Rechtsgrundlage

    : Ausschreibungen von Beihilfen für landwirtschaftliche Genossenschaften:

     

    Orden de 8/6/2000 de la Consejería de Agricultura y Medio Ambiente por la que se establecen los programas de fomento de la calidad agroalimentaria en Castilla-La Mancha (FOCAL 2000) programa 1 cooperativismo agrario

     

    Orden de de la Consejería de Agricultura y Desarrollo Rural, por la que se aprueban las bases reguladoras de las ayudas para la mejora de las estructuras asociativas agrarias en Castilla-La Mancha y se convocan dichas ayudas para el año 2009

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Gesamtbetrag 500 000 EUR

    Beihilfehöchstintensität

    : 30 % der zuschussfähigen Ausgaben

    a)

    Kosten für Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von Immobilien, ausgenommen Kauf von Grundstücken

    b)

    Kosten für Maschinen und neue Anlagegüter, einschließlich Computer-Software

    c)

    Allgemeine Aufwendungen in Zusammenhang mit den unter den Buchstaben a und b genannten Ausgaben, etwa für Ingenieurleistungen, Beratung, Durchführbarkeitsstudien und den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, bis zu einer Höhe von 8 % der vorgesehenen Gesamtausgaben

    Bewilligungszeitpunkt: Ab dem Tag der Bekanntmachung der Eingangsnummer des Antrags auf Freistellung auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:

    Zweck der Beihilfe: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006)

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Land-, Vieh- und Forstwirtschaft, Fischerei

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Consejería de Agricultura y Desarrollo Rural

    C/ Pintor Matías Moreno, no 4

    45004 Toledo

    ESPAÑA

    Internetadresse: Einstweilenhttp://www.jccm.es/agricul/paginas/ayudas/cooperativismo/cooperativismo.htm, but at www.jccm.es/cgi-bin/docm.php3 after publication.

    Nummer der Beihilfe: XA 444/08

    Mitgliedstaat: Spanien

    Region: Castilla-La Mancha

    Bezeichnung der Beihilferegelung: Ayudas para la creación de secciones de cultivo

    Rechtsgrundlage

    : Ausschreibungen von Beihilfen für landwirtschaftliche Genossenschaften

     

    Orden de 8/6/2000 de la Consejería de Agricultura y Medio Ambiente por la que se establecen los programas de fomento de la calidad agroalimentaria en Castilla-La Mancha (FOCAL 2000) programa 1 cooperativismo agrario

     

    Orden de de la Consejería de Agricultura y Desarrollo Rural, por la que se aprueban las bases reguladoras de las ayudas para la mejora de las estructuras asociativas agrarias en Castilla-La Mancha y se convocan dichas ayudas para el año 2009

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe:: Gesamtbetrag 50 000 EUR

    Beihilfehöchstintensität:

    : 80 % der zuschussfähigen Ausgaben

    gründungskosten

    kosten für Verwaltungspersonal

    erwerb von Büroausstattung, einschließlich Computer-Hardware und -Software

    allgemeine Aufwendungen, Rechtskosten und Verwaltungsgebühren

    Bewilligungszeitpunkt:: Ab dem Tag der Bekanntmachung der Eingangsnummer des Antrags auf Freistellung auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe::

    Zweck der Beihilfe: Beihilfen für Erzeugergemeinschaften (Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006)

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Land-, Vieh- und Forstwirtschaft, Fischerei

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Consejería de Agricultura y Desarrollo Rural, 45004 Toledo

    C/ Pintor Matías Moreno, no 4,

    45004 Toledo

    ESPAÑA

    Einstweilen: Provisionally:http://www.jccm.es/agricul/paginas/ayudas/cooperativismo/cooperativismo.htm, but at www.jccm.es/cgi-bin/docm.php3 after publication

    Beihilfe Nr.: XA 447/08

    Mitgliedstaat: Frankreich

    Region: Département des Bouches-du-Rhône

    Bezeichnung der Beihilferegelung: Aides au nettoyage des serres-verre détruites par la grêle du 4 septembre 2008

    Rechtsgrundlage:

    Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 vom 15. Dezember 2006

    Rapport d'expertise du 3 octobre 2008

    Délibération du Conseil Général des Bouches-du-Rhône

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung:: Ein Gesamtvolumen von höchstens 131 500 EUR

    Beihilfehöchstintensität: 65 %

    Bewilligungszeitpunkt: 2008, vorbehaltlich des Datums der Veröffentlichung der Registriernummer des Freistellungsantrags auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

    Laufzeit der Regelung: Ende 2008 / Ende 2009.

    Zweck und Modalitäten der Beihilfe: Die Maßnahme erfolgt im Rahmen von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 betreffend „Beihilfen für durch widrige Witterungsverhältnisse verursachte Schäden“.

    Angesichts der Tatsache, dass der staatliche Garantiefonds für Naturkatastrophen in der Landwirtschaft (FNGCA) keine Beihilfen zum Ausgleich von Schäden bereitstellt, die durch Naturkatastrophen (Hochwasser ausgenommen) an Gewächshäusern entstanden sind – Schäden, die als versicherbar zu betrachten sind –, möchte der Conseil Général die im Unterglasanbau tätigen Betriebe der Region Berre l’Etang unterstützen, deren Einrichtungen durch Hagel stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.

    Zwar können diese kleinen und mittleren Agrarunternehmen, die am 4. September 2008 Opfer eines schweren Hagelsturms wurden, sofern sie versichert sind, zum Wiederaufbau und zur Instandsetzung der durch Hagel beschädigten oder zerstörten Gewächshäuser bzw. Gewächshauskomponenten Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen decken jedoch die durch den Wiederaufbau bzw. die Instandsetzung der Gebäude bzw. Anlagen entstehenden Kosten nur teilweise ab (weil abhängig vom jeweiligen Vertrag entweder eine Wertminderungsklausel gilt, eine Pauschalzahlung erfolgt oder auch beides vorgesehen ist); was sie auf jeden Fall nicht abdecken, sind die außergewöhnlichen Kosten, die verbunden mit der zeitweiligen Beschäftigung von Mitarbeitern zur Säuberung der Gewächshäuser von Bruchglas entstehen, welche den eigentlichen Instandsetzungsarbeiten vorangeht. Manche Unternehmen sind überhaupt erst nach erfolgter Säuberung bereit, die Instandsetzung der Gewächshäuser in Angriff zu nehmen, daher wird geschultes Personal für die Säuberung der Kulturen benötigt.

    Die Säuberung der 177 000 m2 Glas-Gewächshäuser, deren Bedachung zerstört wurde, erfordert einen Einsatz von rund 13 480 Arbeitsstunden.

    Der Conseil Général möchte für diese außergewöhnlichen Dienstleistungsausgaben, durch die den einzelnen Betrieben erhebliche Kosten entstehen, eine Beihilfe in Form einer teilweisen Übernahme der Kosten einführen, welche durch die Bereitstellung von Personal zur Säuberung der Gewächshäuser von Bruchglas anfallen.

    Beschränkt werden die pro Betrieb förderfähigen Ausgaben durch eine Obergrenze von 3 000 Arbeitsstunden pro Betrieb, was einer Höchstsumme von 45 000 EUR pro Betrieb entspricht.

    Die vom Departement bereitgestellte Beihilfe beläuft sich im Höchstfall auf 65 % der zur Deckung dieser Ausgaben erforderlichen Mittel, was einem Höchstbetrag von 29 250 EUR pro Betrieb entspricht; für die verbleibenden 35 % – d. h. für 15 750 EUR – müssen die Landwirte selbst aufkommen.

    Ziel der Maßnahme sind die Sicherung der Einrichtungen und Arbeiten zur Vorbereitung einer Wiederherstellung der Produktionsanlagen gleichermaßen.

    Es muss darauf hingewiesen werden, dass neben dieser spezifischen freigestellten Regelung im Rahmen der unter der Nummer N 364/05 registrierten und von der Kommission genehmigten Regelung allen Einrichtungen Beihilfen gewährt werden, deren Bedachung (Dachgebälk und Glas) komplett ausgetauscht werden muss.

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Landwirtschaftliche Betriebe im Departement Bouches-du-Rhône, deren Glas-Gewächshäuser durch Hagel zerstört wurden. Dies betrifft 13 Einzelbetriebe sowie zwei Betriebe, die in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) organisiert sind.

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Monsieur le Président du Conseil Général

    Direction de l’Agriculture et du Tourisme

    Hôtel du Département

    52, avenue de Saint-Just

    13256 – Marseille Cedex 20

    FRANCE

    Ìnternet -Adresse: http://www.cg13.fr/developpement/agriculture.html

    Die Rubrik „aides agricoles“ anklicken.

    Auf der Seite „aides agricoles“ dann unten „projet de mesure d'aides au nettoyage des serres sinistrées par la grêle téléchargez le document“ anklicken.

    Nummer der Beihilfe: XA 453/08

    Mitgliedstaat: Estland

    Region: Estland

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Aufbau und Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Beratungssystems

    Rechtsgrundlage: § 54 des Gesetzes zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (Euroopa Liidu ühise põllumajanduspoliitika rakendamise seadus)

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe:: Voraussichtliche Gesamtkosten maximal 5,2 Mio. EEK (330 000 EUR)

    Beihilfehöchstintensität: bis zu 100 %

    Bewilligungszeitpunkt:

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: bis 31.12.2009

    Zweck der Beihilfe: Nicht mit Direktzahlungen an Erzeuger verbundene technische Hilfe für Landwirte in Form von Sachleistungen durch bezuschusste Dienstleistungen.

    Die Beihilfe wird gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 gewährt. Die beihilfefähigen Ausgaben fallen unter Artikel 15 Absatz 2 Buchstaben a, c und f (Fortbildung von landwirtschaftlichen Arbeitnehmern, durch Dritte erbrachte Beratungsdienste, Veröffentlichungen von Katalogen zur Information über das Beratungssystem und Erstellen von Webseiten).

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Landwirte (NACE-Code A1)

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Põllumajandusministeerium (Landwirtschaftsministerium),

    Lai 39/41

    Tallinn

    EESTI/ESTONIA

    Internet-Adresse: http://www.agri.ee/index.php?id=26782

    Sonstige Angaben:

    Wir bescheinigen, dass die im Rahmen dieser Beihilferegelung angebotenen Beratungsdienste nicht fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden und nicht zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung.

    Wir bescheinigen, dass die vorgesehene Beihilfe mit Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission in Einklang steht.

    Die auf der Grundlage der Beihilferegelung „Aufbau und Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Beratungssystems“ gewährte Beihilfe geht in vollem Umfang an die Endbegünstigten.


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