Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52008AP0079

    Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut (kodifizierte Fassung)
    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0852 - C6-0038/2008 - 2007/0296(CNS))

    ABl. C 66E vom 20.3.2009, p. 87–87 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 66/87


    Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut (kodifizierte Fassung) *

    P6_TA(2008)0079

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0852 — C6-0038/2008 — 2007/0296(CNS))

    (2009/C 66 E/23)

    (Verfahren der Konsultation – Kodifizierung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0852),

    gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0038/2008),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

    gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0056/2008),

    1.

    billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


    Top