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Document 52007AE0600

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Die großstädtischen Ballungsgebiete: Sozioökonomische Auswirkungen auf die Zukunft Europas

    ABl. C 168 vom 20.7.2007, p. 10–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.7.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 168/10


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die großstädtischen Ballungsgebiete: Sozioökonomische Auswirkungen auf die Zukunft Europas“

    (2007/C 168/02)

    Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ersuchte den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss am 7. November 2006 im Namen des deutschen Ratsvorsitzes um eine Stellungnahme zu folgendem Thema: „Die großstädtischen Ballungsgebiete: Sozioökonomische Auswirkungen auf die Zukunft Europas“.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 20. März 2007 an. Berichterstatter war Herr van IERSEL.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 435. Plenartagung am 25./26. April 2007 (Sitzung vom 25. April) mit 125 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    Diese Stellungnahme ist die Fortsetzung der Stellungnahme ECO/120: „Die großstädtischen Ballungsgebiete: sozioökonomische Auswirkungen auf die Zukunft Europas“ (1). Die beiden Stellungnahmen bilden ein zusammenhängendes Ganzes.

    1.   Schlussfolgerungen

    1.1

    Im Verlaufe der letzten 50 Jahre hat sich der europäische Raum verändert. Die Globalisierung beschleunigt diese Veränderungen zusehends, wodurch sich beträchtliche Auswirkungen auf die Gravitationszentren Europas — also die großstädtischen Ballungsgebiete — ergeben (2). Diese sind am besten in der Lage, eine Antwort auf die sich aus den Veränderungen ergebenden Herausforderungen zu geben und die sich bietenden Chancen uneingeschränkt zu nutzen.

    1.2

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist der Ansicht, dass sowohl die Entwicklung der Metropolräume als auch die diesbezüglichen einzelstaatlichen Initiativen Gegenstand einer Untersuchung und gemeinsamer Leitlinien des Rates und der Kommission sein sollten. Eine klar strukturierte Diskussion auf Gemeinschaftsebene würde die einzelstaatlichen Ansätze in einen europäischen Zusammenhang stellen und könnte auch ein Ansporn für die regionalen Entscheidungsträger sein.

    1.3

    Der EWSA vertritt die Ansicht, dass eine besser strukturierte Debatte über die großstädtischen Ballungsgebiete in Europa sowie zwischen ihnen dazu beitragen würde, diese Regionen darin zu bestärken, sich erfolgreich in die Lissabon-Göteborg-Agenda einzubringen, was sich auch auf die Nationalen Reformprogramme auswirken könnte.

    1.4

    Der EWSA stellt fest, dass seit einigen Jahren eine lebhafte Debatte stattfindet. Durch die Beziehung zwischen den großen Metropolen und der Lissabon-Strategie treten die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der großen Ballungsräume viel stärker als früher in den Vordergrund. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.

    1.5

    In vielen Staaten und Regionen versuchen die Behörden — genau wie die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft — die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung der Metropolräume zu schaffen und ihre Wettbewerbsfähigkeit in Europa und in der Welt zu gewährleisten. Insbesondere die Entwicklung in Deutschland ist diesbezüglich sehr interessant. Hochschulstudien und andere auf Bundesebene durchgeführte Untersuchungen haben hier zu einer größeren Objektivität der Debatte beigetragen. An Ministerkonferenzen über Metropolräume waren die Regierung und regionale Behörden beteiligt.

    1.6

    Die Städtepolitik der Europäischen Kommission und der vom Rat erarbeitete Entwurf einer Territorialen Agenda sind ein Schritt nach vorn. Durch sie wird der Rahmen für eine ehrgeizige Städtepolitik abgesteckt. In der Agenda werden mehrere spezifische Merkmale der großen Metropolen hervorgehoben. Der EWSA stellt jedoch fest, dass dieser Bereich in dem Entwurf der Territorialen Agenda noch zu stiefmütterlich behandelt wird.

    1.7

    Die Herausforderungen und die Ziele der großen städtischen Regionen sind trotz der unterschiedlichen Strukturen und der Ansätze, die von Staat zu Staat verschieden sind, weitgehend die gleichen.

    1.8

    Die Schwachstellen einer ausgewogenen Entwicklung der großstädtischen Ballungsgebiete sind mangelnde Identität und das Fehlen eines angemessenen Verwaltungssystems. Der bestehende Verwaltungsapparat ist häufig sehr alt. Er verhindert eine flexible Anpassung.

    1.9

    Um die Metropolräume zum Erfolg zu führen, sind Anstrengungen auf mehreren Ebenen (staatlich, regional und städtisch) unabdingbar. Dies setzt eine Legitimierung der dezentralen Behörden voraus, was auch Initiativen des Privatsektors sowie nichtstaatlicher Organisationen erleichtern wird.

    1.10

    Der Ausschuss stellt erneut das Fehlen von auf europäischer Ebene vergleichbaren sozioökonomischen und ökologischen Daten zu den Metropolräumen fest. Nach Ansicht des EWSA ist eine jährliche Bestandsaufnahme der Entwicklung der europäischen Metropolräume aus wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene notwendig, um sich eine bessere Kenntnis über die jeweilige Situation in den einzelnen Gebieten verschaffen zu können und die Mobilisierung der betreffenden Akteure in den Metropolräumen zu fördern.

    2.   Empfehlungen

    2.1

    Der Ausschuss empfiehlt, dass die Kommission als Ergänzung zur Territorialen Agenda und den strategischen Kohäsionsleitlinien ein Grünbuch zu den großstädtischen Ballungsgebieten erarbeitet, um der europäischen Debatte durch eine objektive Analyse neue Impulse zu verleihen.

    2.2

    Der EWSA spricht sich ferner dafür aus, dass die Herausforderungen und Zielsetzungen der großen Ballungsräume sowie das Wissen und die in den Mitgliedstaaten gewonnenen Erfahrungen in eine gemeinsame europäische Perspektive einfließen und bewährte Verfahrensweisen verbreitet werden.

    2.3

    Der EWSA erachtet es als notwendig, dass die Europäische Kommission eine politische Entscheidung trifft, durch die Eurostat — unter Bereitstellung zusätzlicher Mittel für diese neue Aufgabe — beauftragt wird, jährlich zuverlässige und vergleichbare Daten über alle Metropolräume der Europäischen Union zu erheben.

    2.4

    Damit Eurostat diese Aufgabe so schnell wie möglich erfüllen kann, schlägt der EWSA vor, eine experimentelle Studie bei ESPON oder einer anderen einschlägigen Einrichtung in Auftrag zu geben, um die verschiedenen in Frage kommenden Methoden zur Bestimmung der großstädtischen Ballungsräume anhand gemeinsamer Kriterien zu prüfen und eine kurze Liste mit Daten über diese Ballungsgebiete mit mehr als einer Million Einwohnern für den Zeitraum 1995-2005 zusammenzustellen, die unmittelbar in Angriff genommen werden könnte, und dabei insbesondere die bereits in den europäischen Arbeitskräfteerhebungen zusammengetragenen Daten zu nutzen (3).

    3.   Begründung

    3.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss machte in seiner Stellungnahme vom Jahre 2004 auf die sozioökonomischen Auswirkungen der großstädtischen Ballungsräume (4) aufmerksam, die nach seiner Auffassung weitgehend unterschätzt wurden.

    3.2

    Durch diese Stellungnahme sollten die Gemeinschaftsorgane und Einrichtungen auf die anhaltende und teils dramatische Tendenz zur Bevölkerungsverdichtung und Konzentration wirtschaftlicher Tätigkeiten in den Ballungsgebieten Europas und weltweit aufmerksam gemacht werden.

    3.3

    In seiner Stellungnahme aus dem Jahre 2004 spricht sich der EWSA dafür aus, die Entwicklung der europäischen Ballungsräume auf die Tagesordnung der Gemeinschaft zu setzen. Der Ausschuss gehörte zu den Ersten, die die direkte Verbindung zwischen der Rolle der Ballungsräume und der Umsetzung der Lissabon-Strategie hervorgehoben haben. Die Metropolräume sind Versuchslabors für die Weltwirtschaft. Sie sind sowohl Wirtschaftsmotor als auch Kreativ- und Innovationszentren.

    3.4

    Gleichzeitig konzentrieren sich in den Metropolen die entscheidenden Herausforderungen, die Europa in den kommenden Jahren zu meistern haben wird. Dort sind insbesondere Armut sowie soziale und räumliche Ausgrenzung mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die (internationale) Kriminalität zu beobachten (5).

    3.5

    Die Ausstrahlung der Ballungsräume wird durch den vielfältigen Austausch jedweder Art zwischen ihnen in Europa und weltweit verstärkt. Die Netze, zu denen diese Regionen gehören, tragen zur Verstärkung der europäischen Integration bei.

    3.6

    Der Ausschuss stellt in seiner Stellungnahme von 2004 fest, dass es an brauchbaren vergleichenden Studien über die Stärken, Schwächen, Beschränkungen und Möglichkeiten der Metropolräume mangelt.

    3.7

    Aus diesem Grunde bestand der EWSA 2004 darauf, dass es notwendig sei, eine klare Definition für die europäischen Metropolräume zu schaffen sowie aussagekräftige und vergleichbare Daten zu erheben und die wesentlichen Indikatoren der Lissabon-Strategie für jede einzelne der Regionen auszuwerten.

    3.8

    Durch die wissensbasierte Wirtschaft und die vernetzte Gesellschaft werden die Ballungsgebiete sowohl für die Menschen als auch für die Wirtschaft immer attraktiver. In einigen Mitgliedstaaten findet eine lebhafte Debatte auf nationaler und regionaler Ebene über die bezüglich der großen Metropolräume zu treffenden Maßnahmen und über ihre Governance statt. Diese Debatten werden hier wie dort von konkreten Aktionen auf allen Ebenen begleitet.

    4.   Die Reaktion der Europäischen Kommission 2004

    4.1

    Der EWSA forderte 2004 in seiner Stellungnahme die Kommission auf, unter Beteiligung aller betroffenen Kommissionsmitglieder integrierte Analysen vorzunehmen und regelmäßig einen Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Metropolräume und ihre Einstufung auf europäischer Ebene vorzulegen. Auf diese Weise wäre eine bessere Bewertung ihrer Stärken und Schwächen möglich, um die Politikgestaltung zu verbessern und die Verbreitung bewährter Verfahren zu erleichtern.

    4.2

    In ihrer Reaktion auf die Vorschläge des EWSA „stimmt [die Kommission] den Feststellungen des EWSA hinsichtlich der Schlüsselfunktion der großstädtischen Ballungsgebiete für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie und des Fehlens zuverlässiger und vergleichbarer Daten zu diesen Gebietseinheiten auf europäischer Ebene zu“ (6).

    4.3

    Diese gemeinsame Auffassung hat dennoch nicht dazu geführt, dass die Kommission einen gezielten und integrierten Ansatz im Hinblick auf die großstädtischen Ballungsgebiete vorgelegt hätte. Eine Städtepolitik wird schrittweise umgesetzt, aber in diesem Zusammenhang wird nicht zwischen „Städten“ und „großstädtischen Ballungsgebieten“ unterschieden. Die von den statistischen Ämtern vorgelegten Daten sind unvollständig und auf europäischer Ebene nicht immer miteinander vergleichbar, da sie auf den jeweiligen einzelstaatlichen Definitionen beruhen.

    5.   Debatten und Initiativen auf einzelstaatlicher Ebene

    5.1

    Mehrere Initiativen wurden in jüngster Zeit auf nationaler und regionaler Ebene ergriffen, um die Entwicklung der Ballungsgebiete aufzuzeigen. Diese Initiativen gehen häufig mit verschiedenen Maßnahmen einher, durch die eine reibungslosere Entwicklung der Infrastruktur, der Raumordnung, der Wirtschaft und sozialer Aspekte sowie der Entwicklung der Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur zwischen den Metropolräumen selbst gefördert werden soll. Einige in verschiedenen Ländern umgesetzte Initiativen seien im Folgenden als Beispiele aufgeführt. Dieser Überblick erhebt keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit.

    5.1.1

    In Deutschland wird bereits seit 1993 eine Grundsatzdebatte über die großstädtischen Ballungsgebiete geführt. Die Studien und akademischen Debatten hatten zum Ziel, auf angemessene und ausgewogene Art ein Verzeichnis der Funktionen dieser Regionen zusammenzustellen und auf Grund dieser Liste die Metropolräume zu ermitteln.

    5.1.1.1

    Die deutsche Forschung hat sich von einem traditionellen Ansatz mit einer Karte Deutschlands, die Städte, Gemeinden und Länder zeigt, zu einem anderen Ansatz entwickelt, durch den eine neue Karte mit neuen Leitbildern entsteht. Aufgrund der Leitlinien und Aktionsprogramme zur Raumordnung (aus den Jahren 1992 und 1995), in denen die Bedeutung und die Aufgabe der großstädtischen Ballungsgebiete hervorgehoben wurde, bestehen in Deutschland seit dem Beschluss der Ministerkonferenz des Bundes und der Länder für Raumordnung (MKRO) vom 30. Juni 2006 elf Metropolregionen. Die erste Ministerkonferenz zu diesem Thema fand 2003 statt.

    5.1.1.2

    Die Karte der deutschen Metropolregionen macht die Unausgewogenheit zwischen der bestehenden Verwaltungsorganisation und den geografischen Grenzen der Metropolregionen deutlich. So umfasst die Metropolregion Nürnberg die Stadt Nürnberg und eine Reihe benachbarter städtischer und ländlicher Gemeinden. Andere umfassen teilweise mehrere Bundesländer, wie beispielsweise Frankfurt/Rhein-Main oder Hamburg. Wieder andere sind Teil eines einzigen Bundeslandes, z.B. München und das Ruhrgebiet. In einer ganzen Reihe von Fällen besteht bereits eine Regionalisierung in bestimmten Themenbereichen, wie beispielsweise Kultur, Sport, Nachhaltigkeit oder Landschaftsschutz. In allen Fällen erstreckt sich das Gebiet über größere und kleinere Städte sowie ländliche Gebiete. So können die Gebiete der betroffenen Metropolregionen gut abgegrenzt werden.

    5.1.1.3

    Es sind (noch) keine speziellen einzelstaatlichen Maßnahmen vorgesehen. Die Metropolregionen wurden aufgefordert, ihre eigenen Besonderheiten zu ermitteln und zur Geltung zu bringen. Das erklärte Ziel ist, die deutschen Metropolregionen als unabhängige Akteure im europäischen und internationalen Zusammenhang zu entwickeln. Die staatlichen politischen Maßnahmen, wie beispielsweise Eisenbahn- und Luftverkehrspolitik, können die ehrgeizigen Ziele dieser Ballungszentren selbstverständlich unterstützen.

    5.1.1.4

    Die Metropolregionen wurden aufgefordert, entsprechend ihrer Besonderheiten und Vorstellungen Systeme einer demokratischen Vertretung zu schaffen, um die Legitimität dieses neuen Ansatzes zu unterstreichen. Es steht ihnen frei, die Modalitäten dafür festzulegen; so finden in der Region Stuttgart beispielsweise direkte Wahlen statt, während es in der Region Nürnberg eine indirekte Vertretung der Städte und Gemeinden gibt.

    5.1.1.5

    Die im Rahmen dieser Metropolregionen zu diskutierenden und umzusetzenden politischen Ziele — die sich ihrem Wesen nach übrigens unterscheiden — sind folgende: Gewährleistung der für den Wettbewerb notwendigen kritischen Masse, Schaffung der Voraussetzungen für eine effiziente Governance, Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche, Entwicklung einer polyzentrischen Raumordnung, Herstellung eines akzeptablen Ausgleichs zwischen Verstädterung und Schutz des ländlichen Raums, Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur und Sicherstellung der Mobilität, Unterstützung von Innovation und Wirtschaftsnetzen, Beherrschung technischer und natürlicher Risiken, Bereitstellung der notwendigen Mittel für öffentliche Investitionen, Verbesserung der internationalen Verbindungen sowie Gewährleistung der Förderung für die Region.

    5.1.2

    In Großbritannien besteht das Interesse an der verstärkten Entwicklung der Metropolräume seit Anfang dieses Jahrhunderts. Im Jahre 2004 wurde eine Regierungsmitteilung über die Wettbewerbsfähigkeit der großstädtischen Ballungsgebiete außer London veröffentlicht (7). Es ging darum, in einem internationalen Kontext die Bedingungen für eine stärkere Eigenständigkeit der „Stadtregionen“ zu schaffen. Der angestrebte Prozess wurde jedoch insbesondere durch ein gescheitertes Referendum über die Schaffung einer Regionalversammlung in der Region Newcastle gestoppt.

    5.1.2.1

    Die Diskussion in England dreht sich gegenwärtig um die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der staatlichen und der regionalen Ebene einerseits und zwischen den Städten und Gemeinden in den am dichtesten bevölkerten Regionen, die als künftige Metropolregionen ermittelt wurden, andererseits. Der Gedanke, Stadtregionen zu bilden, ist weiterhin aktuell; trotz der unklaren gegenwärtigen Debatte wird bald ein Weißbuch über das Thema erscheinen und eine neue Raumordnung auf Grundlage anerkannter Kriterien, die mit den in Deutschland zur Anwendung gebrachten vergleichbar sind, befindet sich in Vorbereitung.

    5.1.2.2

    Die politische Dezentralisierung ist von der Unterstützung für die Entwicklung der Metropolen zu unterscheiden. Letztere ist gekennzeichnet durch Flexibilität und Bündnisse zwischen den Städten, die darauf abzielen, gemeinsam Möglichkeiten auszuschöpfen und Herausforderungen zu meistern. Ein schönes Beispiel ist die Entwicklung der von unten nach oben gerichteten Initiative namens „Northern Way“ in Nordengland (Manchester, Liverpool, Leeds, Sheffield, Newcastle und York). Diese Entwicklung ist durch eine Reihe von Übereinkommen innerhalb der Metropolregion gekennzeichnet.

    5.1.2.3

    Ein von oben nach unten gerichteter Ansatz wird in Reaktion auf lokale und regionale Initiativen als unumgänglich angesehen, weil eine Reihe strategischer Entscheidungen nur im gemeinsamen Einverständnis getroffen werden kann. Diese Entscheidungen können in drei Agenden aufgenommen werden: eine Wettbewerbsagenda, um die Unterstützung sowohl der leistungsfähigsten als auch der geringer entwickelten Regionen sicherzustellen; eine Agenda des sozialen Zusammenhalts zur Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsschichten; und eine Umweltagenda, die insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität und zum Erhalt der natürlichen Ressourcen umfasst. In diesen drei Bereichen wird das großstädtische Ballungsgebiet als die räumlich am besten geeignete Ebene zur Durchführung dieser politischen Maßnahmen betrachtet.

    5.1.3

    In Frankreich läuft bereits seit 1960 eine diesbezügliche Debatte. Bis vor kurzem wurden nur sehr wenig konkrete Maßnahmen eingeleitet, da die politische Dimension der Debatte unterschätzt wurde. Dieser Mangel an politischem Tiefgang war allgemein in ganz Europa zu verzeichnen.

    5.1.3.1

    Die interministerielle Delegation für Raumordnung und Wettbewerbsfähigkeit der Gebiete (DIACT) (8) hat 2004 zu Projekten für Ballungsräume aufgerufen, um die Zusammenarbeit zwischen den großen Städten und die wirtschaftliche Entwicklung der Metropolregionen zu fördern. Fünfzehn von lokalen Gebietskörperschaften ausgearbeitete Projekte für die Metropolregionen wurden von einer Jury aus Direktoren der betreffenden Ministerien und Experten ausgewählt. Die Projekte wurden 2006 endgültig festgelegt, und ab 2007 werden den Ballungszentren an staatliche Finanzhilfen gekoppelte Verträge angeboten, mit deren Hilfe strukturelle Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Mit dieser Initiative erkennt die DIACT die Bedeutung der Metropolregionen als entscheidende Akteure für die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Gebiete an.

    5.1.4

    Die Regionalisierung schreitet sowohl in Italien als auch in Spanien voran. Diese Entwicklung schafft, auch wenn sie die großstädtischen Ballungsgebiete nicht unmittelbar betrifft, dennoch neue (rechtliche) Möglichkeiten für die Verwaltung von Ballungsräumen.

    5.1.4.1

    In Italien wurde 1990 durch ein Gesetz ein von oben nach unten gerichteter Ansatz eingeführt und es wurden 14 Metropolräume festgelegt. Das Gesetz wurde allerdings nicht umgesetzt. Ein neues Gesetz erlaubt seit 1999 Initiativen von unten nach oben zur Schaffung von Metropolräumen. Eine gemeinsame Versammlung aus 20 Gemeinden und mit eigenem Haushalt wurde in der Region Bologna gegründet. Schließlich machte die Verfassungsreform von 2001 die Bildung von drei Metropolregionen um Rom, Neapel und Mailand möglich. Die Umsetzung dieser Reform wurde jüngst wiederangekurbelt.

    5.1.4.2

    In Spanien hängt die Raumordnungsdebatte von der Autonomie der Gebietskörperschaften ab. Die autonomen Regionen verfügen in diesem Bereich über die ausschließliche Zuständigkeit. Folglich fällt ihnen die Verantwortung für die Metropolregionen zu. Zugleich ist sowohl ein Prozess des Machtzuwachses der großen Städte als auch ein Kräftemessen zwischen der Zentralregierung, den autonomen Regionen und den großstädtischen Ballungsgebieten wie Madrid, Barcelona und Valencia zu beobachten. Bilbao ist ein weiteres Modell und in Bezug auf die Schaffung einer Metropolregion mit öffentlich-privater Partnerschaft ein Erfolg.

    5.1.4.3

    Die Ermittlung von Metropolregionen findet nicht nur in großen Mitgliedstaaten statt und ist auch nicht auf einzelne Staaten beschränkt. Beispiele für Metropolregionen wie Centrope, also Wien-Bratislava-Brno-Györ — die Region erstreckt sich somit über vier Staaten (!) — und Kopenhagen-Malmö (Dänemark und Schweden) gehören zu den bekanntesten. Beide entwickeln sich positiv. In den Niederlanden wird gegenwärtig eine Grundsatzdebatte über die bestmögliche Verwaltung der Randstad geführt, um die administrative Zersplitterung zu überwinden, die ihre infrastrukturelle, räumliche und sozioökonomische Entwicklung behindert.

    5.1.5

    In den neuen Mitgliedstaaten findet eine ähnliche Entwicklung wie in den oben angeführten Staaten statt. In Polen hat die Regierung eine Reihe von großstädtischen Ballungsgebieten oder „Stadtregionen“ festgelegt. Ein anschauliches Beispiel dafür ist die Region Kattowitz, der jüngst der Status einer Metropolregion eingeräumt wurde. Die Entwicklung der Städte und Metropolen verläuft durch das Fehlen einer entsprechenden Governance in der Region allerdings im Allgemeinen unkontrolliert und dadurch willkürlich. Bestimmte Ballungszentren haben daher damit angefangen, sich an den Maßnahmen und Erfahrungen der Länder mit politisch dezentralen Traditionen zu orientieren.

    5.1.6

    Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind als bekannte und aktive Vertreter der Wirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene ebenfalls in den Prozess der Metropolenbildung einbezogen — insbesondere die Kammern der Hauptstädte und der Stadtregionen. Sie sind überall an der Attraktivität und an der wirtschaftlichen und kulturellen Ausstrahlung ihrer Gebiete beteiligt und berücksichtigen dabei die Anforderungen an die Lebensqualität und die Umwelt.

    6.   Entwicklungen auf europäischer Ebene

    6.1

    Auf EU-Ebene ist das vornehmliche Ziel der Kommission Barroso die Umsetzung der Lissabon-Strategie. Davon sind alle Kommissionsmitglieder betroffen. Die GD REGIO hat die Lissabon-Strategie in den Mittelpunkt der Regionalpolitik „neuen Stils“ gerückt, wobei die Stadtentwicklung als Dreh- und Angelpunkt fungiert.

    6.1.1

    „Lissabon“ und der Stadtentwicklung wurde in allen Regionen, die in den Genuss von Gemeinschaftsprogrammen kommen, hohe Priorität eingeräumt. Diese Programme zielen nicht ausdrücklich auf die Metropolregionen ab, für die das Programm URBACT von besonderer Bedeutung ist (9).

    6.1.2

    Neben der GD REGIO betreuen auch andere Generaldirektionen, beispielsweise die GD Forschung, die GD Umwelt sowie die GD Energie und Verkehr, spezielle Programme, die für die Ballungsgebiete häufig von Bedeutung sind, da sie sich ebenfalls stärker als früher an den „Lissabon-Zielsetzungen“ orientieren. Die Metropolräume sind als solche nicht unmittelbar betroffen, aber alle Programme, die auf einen Leistungsausbau der Städte abzielen, wirken sich auch auf die Metropolen aus.

    6.1.3

    Eine Arbeitsgruppe des Rates legte im Juni 2006 einen ersten Entwurf einer territorialen Agenda (10) vor. Die Tendenzen bei der Verstädterung der europäischen Gesellschaft werden darin gut beschrieben. Eine klare Unterscheidung zwischen Städten und Ballungsgebieten fehlt jedoch immer noch.

    6.2

    Mehrere informelle Ratstagungen der Minister für Raumordnung waren den Herausforderungen für die (Groß-) Städte gewidmet (11). Die Raumordnung gehört gemäß dem gegenwärtig geltenden Vertrag im Rahmen von Artikel 175 Absatz 2 zum Umweltschutz (12) zu den Zuständigkeitsbereichen der Europäischen Union.

    6.3

    Das Europäische Parlament hebt hervor, dass „78 % der Bevölkerung der Europäischen Union in den Städten und in den Ballungsräumen oder in den städtischen Gebieten leben und dass dort Schwierigkeiten in gehäufter Form auftreten [und außerdem] dort die Zukunft maßgeblich bestimmt wird“ (13). Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass Städte und Ballungsgebiete zu den Hauptakteuren der regionalen Entwicklung und der Umsetzung der Ziele von Lissabon und Göteborg gehören.

    6.3.1

    Das Europäische Parlament fordert, dass alle Generaldirektionen der Europäischen Kommission, die direkt oder indirekt an den Problemen der Städte arbeiten, sich untereinander abstimmen sollten, um die eigentlichen Probleme der städtischen Wirklichkeit in jedem Maßnahmenbereich zu ermitteln und gemeinsam die positiven Auswirkungen ihrer jeweiligen Politik darzulegen. Das Europäische Parlament schlägt die Einsetzung einer dienststellenübergreifenden Task-Force vor und ruft zur Aufnahme eines territorialen Dialogs auf.

    6.4

    Der Ausschuss der Regionen lenkt die Aufmerksamkeit der europäischen Institutionen immer stärker auf die Herausforderungen, mit denen die städtischen Regionen konfrontiert sind. Den Schlussfolgerungen des AdR liegen die gleichen Grundsätze zugrunde, wie sie vom Europäischen Parlament und dem EWSA zum Ausdruck gebracht werden.

    6.4.1

    Der Ausschuss der Regionen hebt die Tatsache hervor, dass funktionale Regionen und partnerschaftliche Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen (staatliche, regionale und lokale) hinweg bereits bestehen und durch die Gemeinschaftspolitiken sowie besondere Anreizmaßnahmen unterstützt werden sollten, wie beispielsweise die Förderung von Projekten zur strategischen Entwicklung ausgedehnter Räume. Insbesondere müssen neue Netze der Zusammenarbeit zwischen den Metropol- und Stadtregionen geschaffen bzw. die bestehenden Netze gefestigt werden; die Zusammenarbeit wird gegenwärtig namentlich durch die Initiative Interreg III im Hinblick auf die territoriale Zusammenarbeit für den Zeitraum 2007-2013 entwickelt (14).

    6.5

    Das Netz METREX (15) betont in seinen Erklärungen von März und September 2006, dass die Notwendigkeit besteht, Metropolräume festzulegen und diese als entscheidende Bestandteile der Territorialen Agenda der Europäischen Union anzuerkennen. METREX setzt sich für die Erhebung auf europäischer Ebene vergleichbarer Daten über die großstädtischen Ballungsgebiete ein und fordert die Kommission auf, ein Grünbuch mit drei Hauptbestandteilen zu erarbeiten: wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz. METREX vertritt die Ansicht, dass viele der wichtigsten Probleme, auf die Europa eine Antwort finden muss, wie Klimawandel, alternde Gesellschaft oder Einwanderung, nur mit Hilfe der großstädtischen Ballungsgebiete wirksam und mit einem integrierten Ansatz gelöst werden können. Schließlich kommt METREX zu der Einschätzung, dass die Großräume eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung der Ziele von Lissabon übernehmen können — insbesondere bei der Gewährleistung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit in der Weltwirtschaft.

    6.6

    Die Zahl der in Brüssel vertretenen Regionen ist im Verlauf der letzten 15 Jahre stark angestiegen (16). Auf den von ihnen organisierten Konferenzen gehören häufig die Entwicklung und die Leistung der Großräume zu den am lebhaftesten diskutierten Themen.

    6.7

    Eine Gruppe von in Brüssel vertretenen Regionen hat sich gerade unter dem Namen „Lissabon-Regionen“ organisiert.

    6.8

    Im Rahmen des Programms ESPON (Europäisches Raumbeobachtungsnetz) wurde im Laufe der letzten Jahre eine Reihe wichtiger Informationen, Daten, Indikatoren und Berichte über die europäischen Regionen gesammelt. Angesichts der Tatsache, dass die Verwaltungsgrenzen der Regionen sich von denen der großstädtischen Ballungsgebiete stark unterscheiden, ist es jedoch offensichtlich, dass die Ergebnisse dieser qualitativ hochwertigen Arbeiten den für die Entwicklung, Planung und Verwaltung der Großräume Verantwortlichen nicht die nötigen Informationen und Analysen liefern, um die zweckmäßigsten politischen Maßnahmen zur uneingeschränkten Nutzung des in diesen Regionen vorhandenen Potenzials zu erarbeiten.

    6.9

    Die Generaldirektion Regionalpolitik und Eurostat haben das Projekt „Städte-Audit“ in Angriff genommen, um zuverlässige und vergleichbare Daten über eine bestimmte Anzahl von Städten zu sammeln (17). Der EWSA zeigt sich erfreut über die Bemühungen um die Erfassung von Daten über die Stadtregionen. Allerdings erlaubt die Art der gewonnenen Daten noch nicht ihre allgemeine Nutzung (18).

    7.   Eine lebhafte Debatte

    7.1

    Der EWSA stellt fest, dass die Debatte über die großstädtischen Ballungsgebiete aus zwei Hauptgründen zurzeit viel lebhafter geführt wird als noch vor wenigen Jahren. Zum einen hat die Vervielfachung der städtischen Großräume überall auf der Welt gezeigt, dass innerhalb kürzester Zeit eine neue städtische Organisation entstanden ist (19). Zum anderen hat die Erkenntnis über den bestehenden Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der großen Metropolräume und der Lissabon-Strategie dazu beigetragen, diese Debatte zu beleben.

    7.2

    In allen Mitgliedstaaten finden unabhängig von ihrer Größe und ihrem Entwicklungsstand politische und soziale Debatten über die zweckmäßigste Vorgehensweise statt.

    7.3

    Diese Diskussionen bewegen sich zunächst auf nationaler Ebene. Die Behörden sind sich jedoch in vielen Fällen der Tatsache bewusst, dass die eigentliche Bedeutung bestimmter Metropolregionen sich nicht auf das eigene Staatsgebiet beschränkt. Die Beispiele Kopenhagen-Malmö und Wien-Bratislava wurden bereits genannt, aber auch Metropolregionen wie Metz-Luxemburg-Saarbrücken und Lille-Kortrijk, die von den französischen Behörden ermittelt wurden, sind hier zu erwähnen. Überall in der Europäischen Union nimmt die Zahl der potenziellen grenzübergreifenden Metropolregionen zu.

    7.4

    Trotz der seit einigen Jahren lebhafter geführten Debatte stellt der EWSA fest, dass diese neuen Strukturen noch in den Kinderschuhen stecken.

    7.5

    Die meisten Städte und Ballungsgebiete, die ihre Bedeutung auf europäischer und internationaler Ebene unter Beweis stellen wollen, präsentieren sich nach außen mit nationalen oder regionalen Zahlen, ohne sich in allen Fällen der tatsächlichen Ausdehnung des Gebiets bewusst zu sein, von dem die Rede ist. Das ist eine der Folgen des nach wie vor bestehenden Unterschiedes zwischen der Metropolregion und der Verwaltungsregion bzw. den Verwaltungsregionen, zu der/denen sie gehört.

    7.6

    Ungeachtet der Unterschiede in der Herangehensweise und in den Strukturen der einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen stellt der EWSA eindeutig eine Übereinstimmung der Probleme fest. Zu den am meisten diskutierten Themen gehören:

    die Mindestgröße (die „kritische Masse“) eines großstädtischen Ballungsgebiets, einer Stadtregion oder eines Städte- bzw. Gemeindeverbunds;

    die Ausgewogenheit zwischen den städtischen und den ländlichen Gebieten, aus denen sich das Ballungsgebiet zusammensetzt;

    Funktionen von Großräumen;

    Bildung und Ausbildung;

    Kreativität, Forschung und Innovation;

    die Wirtschaftscluster und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf den Weltmärkten;

    Attraktivität und Einwerben internationaler Investitionen;

    wichtige Infrastrukturbereiche, ihre Finanzierung und die öffentlich-private Partnerschaft;

    Verkehrs- und Telekommunikationsnetze, die die großen Ballungsräume in Europa und der Welt miteinander verbinden;

    kulturelle Ausstrahlung;

    multikulturelle Gesellschaft (Zuwanderung) und die aus Armut und Marginalisierung entstehenden Herausforderungen;

    Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften und die Schaffung von Arbeitsplätzen;

    verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung;

    Erhalt der Umwelt, Einschränkung des Energieverbrauchs, Lärmreduzierung und Abfallbewirtschaftung;

    Sanierung und Neugestaltung der im Zusammenhang mit den Umstrukturierungen in der Produktion entstandenen Industriebrachen;

    Bekämpfung der Unsicherheit, der Kriminalität sowie der Gefahren des internationalen Terrorismus;

    Abbau von Ungleichheiten zwischen den lokalen Gebietskörperschaften und Aufbau einer Partnerschaft zwischen dem Zentrum und dem Umland;

    der sensible Bereich der Governance.

    7.7

    In der Bevölkerung fehlt häufig das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Metropolraum. Den europäischen Ballungsgebieten mangelt es an politischer Legitimierung. Die historisch gewachsenen Verwaltungsstrukturen reichen nicht mehr aus; doch messen die einzelstaatlichen Regierungen den Widerständen gegen die neuen Strukturen unter den Beteiligten, insbesondere den bestehenden politischen und territorialen Verwaltungseinheiten, große Bedeutung bei. Andererseits sind die Herausforderungen, mit denen sich die großstädtischen Ballungsgebiete konfrontiert sehen, enorm. Um diese zu meistern und die Entwicklungen zu lenken, ist — im Hinblick auf eine Gesamtstrategie — eine neue Regelung der Governance auf fast allen Gebieten notwendig.

    Brüssel, den 25. April 2007.

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


    (1)  ABl. C 302 vom 7.12.2004, S. 101.

    (2)  Es ist zwischen „Metropole“ und „großstädtischem Ballungsgebiet“ zu unterscheiden: unter einer „Metropole“ wird im Allgemeinen eine Großstadt oder ein Großraum verstanden, wohingegen eine „Ballungsgebiet“ aus einer Großstadt oder einer Anzahl mehrpoliger Städte besteht, die von weiteren Gemeinden und ländlichen Gebieten umgeben sind. Ein Ballungsgebiet weist folglich eine viel größere Fläche auf als eine Metropole.

    (3)  Die GEMACA-Studie, in der 14 nordwesteuropäische Ballungsgebiete untersucht wurden, wurde als erste Untersuchung dieser Art bereits im Rahmen des Programms INTERREG II C im Jahre 2000 durchgeführt.

    (4)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die großstädtischen Ballungsgebiete: sozioökonomische Auswirkungen auf die Zukunft Europas“, ABl. C 302 vom 7.12.2004, S. 101.

    (5)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Einwanderung in die EU und die Integrationspolitik: Die Zusammenarbeit zwischen den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und den Organisationen der Zivilgesellschaft“, ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 128.

    (6)  Siehe die Reaktion der Kommission, GD REGIO, auf die Initiativstellungnahme des EWSA zum Thema „Die großstädtischen Ballungsgebiete: sozioökonomische Auswirkungen auf die Zukunft Europas“, ABl. C 302 vom 7.12.2004, S. 101.

    (7)  Competitive Cities: where do the core cities stand? (Core cities bezieht sich auf die Großstädte außer London, insbesondere im Nordwesten Englands).

    (8)  Ehemals DATAR.

    (9)  Die Kommission arbeitet gegenwärtig an einem Leitfaden zur Städteproblematik.

    (10)  The Territorial State and Perspectives of the European Union, Towards a Stronger European Territorial Cohesion in the Light of the Lisbon and Gothenburg Ambitions, First Draft, 26 June 2006 (Der Territorialstaat und die Perspektiven der Europäischen Union. Hin zu einem stärkeren territorialen Zusammenhalt im Lichte der ehrgeizigen Ziele von Lissabon und Göteborg, Erster Entwurf, 26. Juni 2006).

    (11)  Die erste informelle Ratstagung der Minister für Raumordnung und innere Angelegenheiten, auf der die Herausforderungen für die Städte grundlegend erörtert wurden, fand im November 2004 in Rotterdam statt. Es folgte im Mai 2005 die informelle Ratstagung zum Thema „Staat und Aussichten der Raumplanung in der EU“ in Luxemburg. Die nächste informelle Ratstagung findet im Mai 2007 in Leipzig statt.

    (12)  

    Artikel 175

    „1.   Der Rat beschließt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen über das Tätigwerden der Gemeinschaft zur Erreichung der in Artikel 174 genannten Ziele.

    2.   Abweichend von dem Beschlussverfahren des Absatzes 1 und unbeschadet des Artikels 95 erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen einstimmig:

    a)

    Vorschriften überwiegend steuerlicher Art;

    b)

    Maßnahmen, die

    die Raumordnung berühren,

    die mengenmäßige Bewirtschaftung der Wasserressourcen berühren oder die Verfügbarkeit dieser Ressourcen mittelbar oder unmittelbar betreffen,

    die Bodennutzung mit Ausnahme der Abfallbewirtschaftung berühren;

    c)

    Maßnahmen, welche die Wahl eines Mitgliedstaats zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung erheblich berühren.“

    (13)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13.10.2005 zur städtischen Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung — ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 127.

    (14)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte und Ballungsräume zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen“, ABl. C 206 vom 29.8.2006, S. 17.

    (15)  METREX, The Network of European Metropolitan Regions and Areas (Netz der europäischen Ballungs- und Großräume).

    (16)  Von 20 im Jahre 1990 auf 199 im Jahre 2006.

    (17)  Es werden drei räumliche Ebenen unterschieden: die Kernstadt, die Stadtregion (Larger Urban Zone — LUZ) und der Stadtteil. Nach den Angaben der für das Projekt Verantwortlichen entspricht die Stadtregion in etwa der funktionalen Stadtregion.

    (18)  Relativ wenige Daten werden von allen Stadtregionen für das gleiche Jahr mitgeteilt. Die geografischen Grenzen der Stadtregionen werden nach einzelstaatlichen Kriterien festgelegt; die Vergleichbarkeit der Daten auf europäischer Ebene ist daher nicht gewährleistet. Diese Grenzen wurden bis jetzt nicht veröffentlicht. Die Indikatoren beziehen sich auf frühere Jahre (die jüngsten auf das Jahr 2001). Die Eurostat zur Verfügung gestellten Mittel, um dieses bedeutende Projekt in 27 Staaten, 258 Städten, 260 Stadtregionen und mit 150 Indikatoren durchzuführen, sind offenbar vollkommen unzureichend.

    (19)  Die städtische Bevölkerung liegt weltweit gegenwärtig bei über drei Milliarden Menschen. Es gibt 400 Ballungszentren mit einer Bevölkerung von über einer Million Einwohnern — vor hundert Jahren waren es noch sechzehn.


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