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Document 52006AE1582

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/…/EWG über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe KOM(2006) 646 endg. — 2006/0210 (COD)

    ABl. C 325 vom 30.12.2006, p. 82–82 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 325/82


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/…/EWG über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe“

    KOM(2006) 646 endg. — 2006/0210 (COD)

    (2006/C 325/20)

    Der Rat beschloss am 16. November 2006 gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Das Präsidium des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses beschloss am 25. Oktober 2006, die Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft mit den Vorarbeiten zu dieser Stellungnahme zu beauftragen.

    In Anbetracht der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 431. Plenartagung am 13./14. Dezember 2006 (Sitzung vom 13. Dezember) Herrn RUSCHE zum Hauptberichterstatter und verabschiedete einstimmig folgende Stellungnahme:

    1.   Fazit und Empfehlungen

    1.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss misst — wie er bereits bekräftigt hat — der Harmonisierung der technischen Vorschriften für Binnenschiffe größte Bedeutung bei.

    1.2

    Wie er schon in seiner Stellungnahme zu der zu ändernden Richtlinie 2006/.../EWG über technische Vorschriften für Binnenschiffe ausgeführt hat, ist der Rhein die meist befahrene Wasserstraße der Welt. Die Bedingungen und technischen Vorschriften für diese Wasserstraße werden gemäß Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte regelmäßig von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) aktualisiert. Die ZKR bezieht dabei durch die Anhörung internationaler Nicht-Regierungsorganisationen die Vertreter der Zivilgesellschaft, namentlich die Schiffseigner, die Gewerkschaften, die Werften und die Zulieferer in die Fortentwicklung ihrer Vorschriften ein.

    1.3

    Die so fortentwickelten Vorschriften sollten zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und zur Gewährleistung des erforderlichen Sicherheitsniveaus grundsätzlich in die Bestimmungen der Richtlinie 2006/.../EWG über technische Vorschriften für Binnenschiffe einfließen.

    1.4

    Damit dies zeitnah geschehen kann, ist es wie von der Kommission vorgeschlagen erforderlich, die Änderungen der Richtlinie 2006/.../EWG über technische Vorschriften für Binnenschiffe anzunehmen.

    1.5

    Zusätzlich empfiehlt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, dass der durch die Änderung der Richtlinie 2006/.../EWG geschaffene Ausschuss der ZKR einen Beobachterstatus einräumt, um eine kohärente Fortentwicklung der technischen Vorschriften zu gewährleisten.

    2.   Vorschlag der Kommission

    2.1

    Mit dem Verordnungsvorschlag soll die Arbeit anderer internationaler Organisationen, insbesondere der ZKR, im Wege eines Ausschussverfahrens bei der Fortentwicklung der technischen Anforderungen an Binnenschiffe beschleunigt und vereinfacht berücksichtigt werden.

    2.2

    Um dies zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, verfahrenstechnische Artikel der Richtlinie und des Anhangs II der Richtlinie zu ändern, die eine flexible Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die Anforderungen ermöglichen, die zur Erlangung eines Schiffsattests nach Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte erforderlich sind.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1

    Das Europäische Parlament hat verschiedentlich klargestellt, dass es eine enge Zusammenarbeit aller für die Binnenschifffahrt zuständigen internationalen Organisationen für wichtig hält. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und der ZKR.

    3.2

    Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind der Auffassung, dass die Kooperation zwischen der Gemeinschaft und der ZKR möglichst effektiv und eng sein sollte. Dem förderlich wäre der Beobachterstatus der ZKR in dem Ausschuss der EU. Der Ausschuss kann autonom entscheiden, wie er die ZKR in geeigneter Weise an seinen Arbeiten beteiligt.

    3.3

    Die Erwägungsgründe des Vorschlags für eine Richtlinie und Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2006/.../EWG über technische Vorschriften für Binnenschiffe betonen die wichtige Rolle der ZKR und die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Vorschriften der Gemeinschaft und der ZKR.

    3.4

    Von daher empfiehlt es sich, einen Beobachterstatus der ZKR im Ausschuss zu schaffen. Es ist zu bemerken, dass die Europäische Kommission bereits den Beobachterstatus bei der ZKR innehat und ihr die Teilnahme an den technischen Ausschüssen der ZKR offen steht.

    Brüssel, den 13. Dezember 2006.

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


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