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Document 52006AE1563

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/38/EG bezüglich der Geltungsdauer der Mehrwertsteuerregelung für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie bestimmte elektronisch erbrachte Dienstleistungen KOM(2006) 739 endg. — 2006/0245 (CNS)

    ABl. C 325 vom 30.12.2006, p. 2–2 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 325/2


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/38/EG bezüglich der Geltungsdauer der Mehrwertsteuerregelung für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie bestimmte elektronisch erbrachte Dienstleistungen“

    KOM(2006) 739 endg. — 2006/0245 (CNS)

    (2006/C 325/02)

    Der Rat beschloss am 30. November 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

    Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 431. Plenartagung am 13./14. Dezember 2006 Herrn BURANI zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 102 Stimmen ohne Gegenstimme bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Einleitung

    1.1

    Am 7. Mai 2002 verabschiedete der Rat die Richtlinie 2002/38/EG zur Änderung der „Basisrichtlinie“ 77/388/EG, mit der die Mehrwertsteuerregelung eingeführt wird. Die Änderung betrifft die für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie einige elektronisch erbrachte Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer; sie enthält eine Reihe von Vorschriften, die ohne Fristverlängerung am 30. Juni 2006 ausgelaufen wären.

    1.2

    Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie hatte der Rat eine Überprüfung der Vorschriften über den Ort der Erbringung der Dienstleistungen sowie einiger anderer über Erleichterungen für Unternehmen aus Drittländern innerhalb von drei Jahren, d.h. vor dem Auslaufen der Richtlinie, vorgesehen. Am 25. Mai 2006 legte die Kommission einen Bericht vor, in dem sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen bestätigt und deren Verlängerung bis zum 31. Dezember 2008 vorschlägt. Der Rat hat allerdings beschlossen, die Verlängerung der Geltungsdauer auf den 31. Dezember 2006 zu begrenzen.

    1.3

    Die Kommission merkt an, dass das Auslaufen der in der Richtlinie enthaltenen Maßnahmen „unerwünschte Folgen“ hätte, ein Euphemismus dafür, dass in diesem Bereich ein Rechtsvakuum entstünde, wenn keine neuen Vorschläge unterbreitet würden. Ferner stellt die Kommission fest, dass aufgrund der langsamen Rechtsetzungsverfahren im Steuerbereich vor Ende 2006 keine neuen Maßnahmen festgelegt werden können, die die Richtlinie ersetzen; sie wiederholt daher ihren Vorschlag, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2008 zu verlängern.

    2.   Standpunkt des Ausschusses

    2.1

    Der Ausschuss nimmt die von der Kommission vorgebrachten Beweggründe zur Kenntnis und ist der Auffassung, dass derzeit kein Anlass besteht, sich eingehend mit den in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen zu beschäftigen: in Anbetracht der Tatsache, dass Rechtsvorschriften für diesen Sektor dringend erforderlich sind, und im Vertrauen auf die Stichhaltigkeit der Behauptungen der Kommission, dass sich die geltenden Vorschriften bewährt haben, kann der EWSA den Verlängerungsvorschlag nur befürworten. Aufgrund der langwierigen Rechtsetzungsverfahren im Steuerbereich hält er darüber hinaus eine Frist von zwei Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 2008, für kaum ausreichend bzw. für schlichtweg zu kurz, um die Formulierung neuer Vorschläge in diesem Bereich zu ermöglichen.

    Brüssel, den 13. Dezember 2006

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


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