Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006XX1130(01)

    Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen abgegeben auf seiner 391. Sitzung vom 30. Mai 2005 zu einem Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/A.37.507 — AstraZeneca

    ABl. C 291 vom 30.11.2006, p. 2–2 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.11.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 291/2


    Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen abgegeben auf seiner 391. Sitzung vom 30. Mai 2005 zu einem Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/A.37.507 — AstraZeneca

    (2006/C 291/02)

    1.

    Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses stimmen mit der Kommission darin überein, sowohl Artikel 82 des EG Vertrages als auch Artikel 54 des EWR-Vertrages anzuwenden.

    2.

    Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses stimmen mit der Definition des relevanten Produktmarktes der Kommission überein (d.h. dem Markt für orale Rezepturen rezeptpflichtiger PPIs unter Ausschluss von H2 Blockern).

    3.

    Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses stimmen mit der Definition des relevanten geographischen Marktes der Kommission überein (insbesondere der nationalen Natur des Marktes).

    4.

    Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses stimmen mit der Kommission überein, dass AstraZeneca eine marktbeherrschende Stellung in jedem der relevanten Märkte hat.

    5.

    Die Mehrheit des Beratenden Ausschusses stimmt mit der Kommission darin überein, dass AstraZeneca ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht hat durch ihr Verhaltensmuster von falschen Darstellungen, die über eine lange Zeitperiode gegenüber Patentämtern in Belgien, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten Königreich gemacht wurden sowie gegenüber nationalen Gerichten in Deutschland und Norwegen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Verhaltensmuster von falschen Darstellungen Teil von AstraZenecas Strategie für Omeprazole war. Eine Minderheit des Beratenden Ausschusses enthält sich.

    6.

    Die Mehrheit des Beratenden Ausschusses stimmt mit der Kommission darin überein, dass AstraZeneca seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, indem sie systematisch die Verfahren für die Marktzulassung von pharmazeutischen Produkten missbraucht hat, indem sie selektiv Losec Kapseln in Dänemark, Schweden und Norwegen abgemeldet hat in Verbindung mit einem Wechsel von Losec Kapseln zu Losec MUPS Tabletten als Teil von AZs LPPS Strategie. Eine Minderheit des Beratenden Ausschusses enthält sich, eine weitere Minderheit des Beratenden Ausschusses stimmt nicht zu.

    7.

    Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses stimmen mit der Kommission bezüglich der Schwere des Verstoßes überein.

    8.

    Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses stimmen mit der Kommission bezüglich ihrer Erwägungen im Hinblick auf mildernde Umstände überein (d. h. die neue Natur).

    9.

    Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle weiteren in den Erörterungen aufgeworfenen Punkte zu berücksichtigen.

    10.

    Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.


    Top