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Document 52006XC0708(03)

    Aufforderung zur Beantragung einer Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen im Block Q10 des niederländischen Festlandsockels.

    ABl. C 159 vom 8.7.2006, p. 75–75 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    8.7.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 159/75


    Aufforderung zur Beantragung einer Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen im Block Q10 des niederländischen Festlandsockels.

    (2006/C 159/06)

    Der Minister für Wirtschaft des Königreichs der Niederlande gibt bekannt, dass für den auf der Karte in Anlage 3 der Bergbauverordnung (Mijnbouwregeling) (Staatscourant 2002, Nr. 245) angegebenen Block Q10 eine Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen beantragt worden ist.

    Der Minister für Wirtschaft fordert hiermit gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und unter Verweis auf die Veröffentlichung gemäß Artikel 15 des Bergbaugesetzes (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, 542) dazu auf, eine Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen im Block Q10 zu beantragen.

    Das Wirtschaftsministerium ist die für die Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde. Die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 und in Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie genannten Kriterien, Bedingungen und Auflagen sind im Bergbaugesetz (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, 542) näher ausgeführt.

    Anträge können bis zu 13 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht werden und sind an folgende Anschrift zu richten: de Minister van Economische Zaken, ter attentie van de directeur Energiemarkt („persoonlijk in handen“) Prinses Beatrixlaan 5, Den Haag

    Anträge, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

    Über die Anträge wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der genannten Frist entschieden.

    Nähere Informationen sind erhältlich unter der Telefonnummer (31) 70 379 7298.


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