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Document C2006/159/05

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4304 — GIMA/Synbra Group) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 159 vom 8.7.2006, p. 74–74 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    8.7.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 159/74


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4304 — GIMA/Synbra Group)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2006/C 159/05)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 30. Juni 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen GIMA B.V. („GIMA“, Niederlande), das von Gilde Buy-Out Management Holding B.V. („Gilde“, Niederlande) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen Synbra Group B.V. („Synbra“, Niederlande) durch Kauf von Anteilen.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    GIMA: Investment,

    Synbra: Herstellung und Vertrieb von Kunststoffwaren.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Nr. (32-2) 2964301 oder 2967244) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4304 — GIMA/Synbra Group, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Bruxelles/Brussel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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