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Document C2004/273/42

    Rechtssache C-402/04: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 22. September 2004

    ABl. C 273 vom 6.11.2004, p. 23–23 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    6.11.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 273/23


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 22. September 2004

    (Rechtssache C-402/04)

    (2004/C 273/43)

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 22. September 2004 eine Klage gegen die Französische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist Knut Simonsson, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

    1.

    festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (1) verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, hilfsweise dadurch, dass sie diese der Kommission nicht übermittelt hat;

    2.

    der Französischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die für die Umsetzung der Richtlinie gesetzte Frist ist am 5. August 2003 abgelaufen.


    (1)  ABl. L 13 vom 16.1.2002, S. 9.


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