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Document C2004/179/01

    Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache C-285/02 (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Minden [Deutschland]): Edeltraud Elsner-Lakeberg gegen Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 141 EG — Richtlinie 75/117/EWG — Nationale Regelung, wonach vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung erst ab der gleichen Zahl geleisteter Mehrarbeitsstunden haben — Mittelbare Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Frauen)

    ABl. C 179 vom 10.7.2004, p. 1–1 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    10.7.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 179/1


    URTEIL DES GERICHTSHOFES

    (Erste Kammer)

    vom 27. Mai 2004

    in der Rechtssache C-285/02 (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Minden [Deutschland]): Edeltraud Elsner-Lakeberg gegen Land Nordrhein-Westfalen (1)

    (Artikel 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Nationale Regelung, wonach vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung erst ab der gleichen Zahl geleisteter Mehrarbeitsstunden haben - Mittelbare Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Frauen)

    (2004/C 179/01)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    In der Rechtssache C-285/02 betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Verwaltungsgericht Minden (Deutschland) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit Edeltraud Elsner-Lakeberg gegen Land Nordrhein-Westfalen vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Artikels 141 EG und der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45, S. 19) hat der Gerichtshof (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten P. Jann (Berichterstatter), der Richter A. La Pergola und S. von Bahr sowie der Richterin R. Silva de Lapuerta und des Richters K. Lenaerts – Generalanwalt: F. G. Jacobs; Kanzler: R. Grass – am 27. Mai 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

    Artikel 141 EG und Artikel 1 der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen sind so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, nach der teilzeitbeschäftigten – ebenso wie vollzeitbeschäftigten – Lehrkräften keine Vergütung für Mehrarbeit gewährt wird, wenn die Mehrarbeit drei Unterrichtsstunden im Kalendermonat nicht übersteigt, entgegenstehen, wenn diese Ungleichbehandlung erheblich mehr Frauen als Männer betrifft und wenn sie nicht durch ein Ziel, das nichts mit der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht zu tun hat, gerechtfertigt werden kann oder zur Erreichung des verfolgten Zieles nicht erforderlich ist.


    (1)  ABl. C 247 vom 12.10.2002.


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