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Document 52004XC0122(03)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 16 vom 22.1.2004, p. 25–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52004XC0122(03)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. C 016 vom 22/01/2004 S. 0025 - 0025


    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

    Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    (2004/C 16/04)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Datum der Annahme des Beschlusses: 16.12.2003

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Beihilfe Nr.: N 464/03

    Titel: Company Neutral Revenue Support Scheme (CNRS)

    Zielsetzung: Förderung des Einsatzes intermodaler Ladeeinheiten im Schienenverkehr

    Rechtsgrundlage: Transport Act 2000, Section 211

    Haushaltsmittel: 32 Mio. EUR für 2004/05, 33 Mio. EUR für 2005/06, 34 Mio. EUR für 2006/07

    Laufzeit: 3 Jahre

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 10.12.2003

    Mitgliedstaat: Frankreich

    Beihilfe Nr.: N 84/03

    Titel: Beihilferegelung der ADEME für Forschung und Entwicklung

    Zielsetzung: Finanzierung von FuE-Vorhaben auf den Gebieten Energie, Luftverschmutzung, Abfallbewirtschaftung und Lärmschutz

    Rechtsgrundlage: Délibération du Conseil d'administration n° 02-7-9 du 12 décembre 2002 intitulée "systèmes d'aides à la recherche et au développement"

    Haushaltsmittel: Zwischen 50 und 60 Mio. EUR jährlich

    Beihilfeintensität oder -höhe: - 100 % für FuE-Vorhaben in öffentlichen, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen

    - 50 % für industrielle Forschungsprojekte und 25 % für vorwettbewerbliche Entwicklungstätigkeiten.

    Aufschläge für KMU (10 Prozentpunkte), Vorhaben in Fördergebieten (10 Prozentpunkte in Gebieten gemäß Buchstabe a), 5 Prozentpunkte in Gebieten gemäß Buchstabe b)) und Vorhaben im Bereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

    Laufzeit: Bis zum 31. Dezember 2005

    Andere Angaben: Frankreich hat sich verpflichtet, einen Jahresbericht vorzulegen

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

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