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Document 92002E002385
WRITTEN QUESTION E-2385/02 by Brice Hortefeux (PPE-DE) to the Council. Echelon interception system.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2385/02 von Brice Hortefeux (PPE-DE) an den Rat. Überwachungssystem Echelon.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2385/02 von Brice Hortefeux (PPE-DE) an den Rat. Überwachungssystem Echelon.
ABl. C 92E vom 17.4.2003, pp. 162–163
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2385/02 von Brice Hortefeux (PPE-DE) an den Rat. Überwachungssystem Echelon.
Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0162 - 0163
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2385/02 von Brice Hortefeux (PPE-DE) an den Rat (2. August 2002) Betrifft: Überwachungssystem Echelon Wie dem Rat sicherlich bekannt ist, hatte das Europäische Parlament im Rahmen einer STOA-Bewertung und eines nichtständigen Untersuchungsausschusses 1998 eine Untersuchung des Überwachungssystems Echelon veranlasst. Der Ausschuss hat seinen Bericht im Juli 2001 vorgelegt. Auch wenn förmliche Beweise fehlen, steht aufgrund der Indizien und übereinstimmenden Erklärungen aus überwiegend amerikanischen Quellen die Existenz eines solchen weltweiten Systems unter Beteiligung der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreiches, Kanadas, Australiens und Neuseelands im Rahmen des UKUSA-Vertrags zweifelsfrei fest. Dasselbe gilt für die Nutzung von Echelon, also die Tatsache, dass dieses System sehr wohl genutzt wird, um private und wirtschaftliche, nicht jedoch militärische, Kommunikation abzuhören. Die Arbeiten des Ausschusses konnten zwar keine Beweise dafür zutage fördern, dass das weltumspannende Lauschsystem genutzt wurde, um die Wettbewerbsbedingungen zu verzerren, doch wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass nach Informationen aus den Vereinigten Staaten 5 % der aus nichtöffentlichen Quellen abgeschöpften Informationen für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden () diese Überwachung könnte US-amerikanischen Unternehmen Aufträge im Umfang von bis zu 7 Milliarden Dollars einbringen. Angesichts dieser Feststellung möge der Rat folgende Fragen beantworten: - Wird er Maßnahmen zur Verschlüsselung der Kommunikation und zur Früherkennung von Abhörrisiken ergreifen? - Wird er die EU-Partner auffordern, nach und nach europäische Vorschriften für den Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten auszuarbeiten? Antwort (19. Dezember 2002) 1. Was den Schutz des Telekommunikationsverkehrs anbelangt, so verweist der Rat auf: - die Entschließung des Rates vom 17. Januar 1995 über die rechtmäßige Überwachung des Fernmeldeverkehrs(1), - das Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union(2) und das Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu diesem Übereinkommen(3) sowie - die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation(4). 2. Sollten weiter Vorschriften erforderlich sein, wird der Rat jede Initiative der Kommission oder eines Mitgliedstaates prüfen. (1) ABl. C 329 vom 4.11.1996, S. 1. (2) ABl. C 197 vom 12.7.2000, S. 1. (3) ABl. C 326 vom 21.11.2001, S. 2. (4) ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.